BRAK-Magazin Ausgabe 3/2024

BRAK MAGAZIN 3/2024 6 tin oder Experte in der vom Bundestags-Rechtsausschuss angesetzten Anhörung vertritt – in diesem Fall: BRAK-Vizepräsident André Haug. Mit der Einladung zur HV, die mindestens drei Wochen vor der Sitzung erfolgen muss (§ 189 III BRAO), wird auch die Tagesordnung versendet – schließlich müssen die Kammern sich vorbereiten und ihre Positionen abstimmen können. Und zu guter Letzt muss natürlich die Durchführung der Sitzung an sich vorbereitet werden, also der Sitzungssaal, die Berichte (z.B. aus der Anhörung im Rechtsausschuss zwei Tage vor der HV), Vorträge und Präsentationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, das Abstimmungstool und der Dinge mehr. Hier kommt wieder die BRAK-Geschäftsführung ins Spiel. Sie sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Sitzung und für ihre Nachbereitung. MITTENDRIN IM GESCHEHEN Szenenwechsel: Es ist der 26.4.2024, morgens, in einem großen Tagungshotel in Warnemünde. Bereits am Vorabend sind die meisten Kammerpräsidentinnen und -präsidenten mit ihren begleitenden Vorstands- oder Geschäftsführungsmitgliedern angereist. Vor der Sitzung das übliche Gewusel: Leute begrüßen, Sitzplatz suchen, noch schnell einen Kaffee holen… Und dann geht es los. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels tritt ans Mikrofon, das Stimmengewirr im Saal verstummt. Nach den üblichen Sitzungsformalia berichtet er über die jüngsten berufspolitischen Aktivitäten der BRAK und das aktuelle gesetzgeberische Geschehen. Dabei ging es u.a. um die Resilienz unseres Rechtsstaats, um Überlegungen des Bundesjustizministeriums, die möglicherweise in weitere Änderungen der BRAO münden könnten, und um das beim EuGH anhängige Vorlageverfahren zum Fremdbesitzverbot. Auf der Tagesordnung standen (wie bei jeder Frühjahrs-HV) der Haushalt und (wie meist) ein Bericht zum aktuellen Stand von elektronischem Rechtsverkehr und beA. Über den Entwurf für das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen und vor allem die geplanten anlasslosen Kontrollen von Sammelanderkonten wurde heftig diskutiert. Intensiv fiel auch die Debatte zum Thema Rechtsanwaltsfachangestellte aus. BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann eröffnete mit einer Bestandsaufnahme zur ReFa-Ausbildung. Am Ende waren die Kammern sich einig, dass sie sich enger vernetzen und austauschen müssen, um dem zunehmenden Fachkräftemangel gemeinsam entgegenzuwirken. Und dass dazu auch Anwältinnen und Anwälte mit anpacken müssen. NACHKLAPP Die in Warnemünde von der HV ins Leben gerufene Rechtsanwaltskammer-Arbeitsgemeinschaft zur ReFa-Ausbildung hat sich inzwischen, koordiniert durch die BRAK, zweimal (virtuell) getroffen und hat bereits einige Punkte identifiziert, an denen die Kammern gemeinsam arbeiten wollen. Nach Protesten durch BRAK und Kammern und Kritik von Expertinnen und Experten in der Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses wurde der geplante § 73a BRAO aus dem Regierungsentwurf gestrichen. Der Bundestag beschloss das Gesetz zur Regelung virtueller und hybrider Kammerversammlungen Anfang Juli ohne diese Regelung. Das heißt freilich nicht, dass eine anlasslose Überprüfung von Sammelanderkonten durch die Kammern damit endgültig vom Tisch ist; sie könnte im Herbst im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens wieder auftauchen. Damit wird sich dann die nächste Hauptversammlung zu befassen haben. Foto: Dontree_M/shutterstock.com

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