BRAK MAGAZIN 4/2024 4 EU-GELDWÄSCHEPAKET VERABSCHIEDET – UND NUN? Welche Neuerungen das Geldwäschepaket für Anwältinnen und Anwälte bringt Rechtsanwältin Astrid Gamisch, LL.M., BRAK, Brüssel Am 19.6.2024 wurde das EU-Geldwäschepaket im EU-Amtsblatt veröffentlicht, am 9.7.2024 ist es in Kraft getreten – fast auf den Tag drei Jahre, nachdem die Europäische Kommission ihren Vorschlag veröffentlicht hatte und nach intensiven Verhandlungen. Groß war der Aufschrei in der Anwaltschaft und anderen freien Berufen und entsprechend intensiv die Begleitung des Pakets. Mancher Erfolg konnte erzielt werden, mancher Rückschlag war zu verzeichnen. Wie ist das Ergebnis nun aber zu bewerten? GELDWÄSCHERICHTLINIE, VERORDNUNG UND AMLA Die Europäische Kommission hatte am 20.7.2021 ein Gesetzgebungspaket zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht, bestehend aus vier legislativen Vorschlägen. Die Geldwäscheverordnung enthält die Regeln der alten Geldwäscherichtlinie, die für private Verpflichtete und damit auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten. Die zweite Verordnung sieht die Errichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde, der AMLA (Anti Money Laundering Agency), vor. Außerdem sollten mit einer neuen, sechsten Gelwäscherichtlinie nationale Aufsichtsstellen auch über die Selbstverwaltung geschaffen werden. Weniger im Fokus der Anwaltschaft und schon vorab beschlossen war eine Neufassung der Geldtransferverordnung. Begründet hat die Kommission ihr Tätigwerden mit dem ineffektiven präventiven Regulierungsrahmen und einer zersplitterten Aufsicht, die zahlreiche Geldwäscheskandale zuließen. Die BRAK hat den Legislativprozess dieser drei Dossiers des Geldwäschepakets von Anfang an intensiv begleitet. Angesichts der neuen Aufsichtsstruktur, die einer Fachaufsicht gleichgekommen wäre, hat sie eine drohende Gefährdung des Mandatsgeheimnisses sowie der anwaltlichen Selbstverwaltung angemahnt. LEGISLATIVPROZESS Im Parlament wurden die Dossiers den gemeinsam federführenden Ausschüssen für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie Wirtschaft und Währung (ECON) zugeteilt. Im Frühling 2023 wurde dort die Position des Parlaments abgestimmt. Man beschloss, in interinstitutionelle („Trilog“-)Verhandlungen einzutreten, so dass das Plenum des Parlaments erst über deren Ergebnis abstimmen würde. Der Rat hatte seine Positionen bereits Ende 2022 gefasst. Der Trilog wurde schließlich nach einem knappen Jahr intensiver Verhandlungen abgeschlossen. Das Europäische Parlament und der Rat bestätigten die Ergebnisse. In drei Jahren wird die Geldwäscheverordnung unmittelbar anwendbar sein, für die 6. Geldwäscherichtlinie starten Umsetzungsfristen von zwei bzw. drei Jahren. Der Trilog über die AMLA wurde bereits im Dezember 2023 abgeschlossen – mit einer Ausnahme: der Standort blieb zunächst offen. Sieben europäische Staaten hatten sich darum beworben. Am Ende machte Deutschland mit Frankfurt am Main das Rennen. Die Behörde soll ihre Arbeit Mitte 2025 aufnehmen. GELDWÄSCHEVERORDNUNG Die neue Geldwäscheverordnung enthält die nun angepassten Regeln der alten Richtlinie, die für private Verpflichtete gelten. Mit der Überführung in eine Verordnung sind diese allerdings nun unmittelbar anwendbar. Foto: M. Schuppich/shutterstock.com
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