BRAK MAGAZIN 1/2025 10 FRAUENFÖRDERUNG, ZIELGRUPPENORIENTIERUNG UND LEIDENSCHAFT Die Sieger-Konzepte beim 11. Soldan Kanzlei-Gründerpreis Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Als Anwältin oder Anwalt noch relativ neu im Beruf – und gleich den Sprung in die Selbstständigkeit wagen und unternehmerische Risiken tragen? Früher war die eigene Kanzlei das Berufsziel schlechthin, doch das hat sich in den letzten Jahren geändert. „Die Mehrheit der jungen Anwältinnen und Anwälte wollen heute im Angestelltenverhältnis arbeiten.“ weiß Christian Lieb, Geschäftsführer des Branchenspezialisten Soldan. Umso wichtiger ist es, mit dem Kanzlei-Gründerpreis sichtbar zu machen, wie man sich mit cleveren Konzepten als Anwältin oder Anwalt erfolgreich selbstständig machen kann. Ende Januar wurden die Sieger des 11. Kanzleigründerpreises gekürt. Eine regionale Sozietät, eine Großstadt-Boutique und eine kleinstädtische Einzelkanzlei mit sehr unterschiedlichen Ausrichtungen machten in diesem Jahr das Rennen. DER PREIS Den Kanzlei-Gründerpreis rief die Hans Soldan GmbH gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft im Jahr 2001 ins Leben. Der Wettbewerb findet seitdem in der Regel alle zwei Jahre statt und ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Teilnehmen können Anwältinnen und Anwälte, die ihre Kanzlei in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit Kollegen gegründet haben. Dafür wird jeweils ein bestimmter Zeitraum vorgegeben, in dem die Kanzleien gegründet worden sein müssen – sie dürfen nicht zu etabliert, aber auch nicht brandneu sein, sondern müssen auch zeigen, dass ihr Konzept funktioniert. Die Kanzleien mussten in ihren Bewerbungen das Konzept ihrer Gründung vorstellen, die eine Jury aus Praxis und Wissenschaft dann bewertete. Der Jury gehörten Dr. h.c. Edith Kindermann (ehemalige Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins), Dr. Thomas Remmers (Vizepräsident der BRAK und Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle), Maximilian Krämer (Forum Junge Anwaltschaft), Christian Lieb (Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH) und Prof. Dr. Matthias Kilian (Direktor des Soldan Instituts) an. EMPOWERMENT UND DURCHDACHTE AUSRICHTUNG Mit dem ersten Preis wurde die Kanzlei Seebach Frey Partner aus Kassel ausgezeichnet. Gründerin Annika Seebach und vier weitere Berufsträger haben sich dort erfolgreich und mit einem gut durchdachten Marketingkonzept etabliert. Das umfasst neben digitalen Aktivitäten auch wunderschön eingerichtete Altbau-Kanzleiräume, in denen sich die Mandanten erklärtermaßen willkommen und wohl fühlen sollen, denn „der Gang zum Rechtsanwalt ist mitunter schwer genug“. Die Kanzlei sitzt in einem mitgliedermäßig kleinen, eher ländlich geprägten Kammerbezirk mit stark rückläufigen Anwaltszahlen. Mit ihrer Ausrichtung erfüllt sie dort eine wichtige Versorgungsaufgabe. Sie deckt viele Rechtsgebiete von allgemeinem Zivilrecht und Arbeitsrecht über Bau- und Architektenrecht, Datenschutzrecht, Energierecht, bis hin zum Verkehrs- und Vertragsrecht ab, daneben gibt es ein Notariat. Die Referenzen der Kanzlei beweisen aber, dass man auch abseits vom Ballungsraum Frankfurt durchaus spannende Wirtschaftsmandate betreuen kann. Besonders sticht das soziale Engagement der Kanzlei ins Auge. Gründerin Annika Seebach hat es sich auf die Fahnen geschrieben, mehr weiblichen Nachwuchs in die Anwaltschaft zu bringen. Dahinter steht, wie sie im Gespräch verriet, unter anderem ihre eigene Erfahrung als einzige angestellte Anwältin in ihrer früheren Kanzlei. Der Frauenanteil in der Anwaltschaft liegt bei 37,33 % und wächst recht langsam, obwohl über die Hälfte der Jurastudierenden Frauen sind. Genau da setzt Seebachs Initiative „give a girl a robe – and she can conquer the world“ an: Sie will junge Frauen – Schülerinnen, Studentinnen und junge Juristinnen – für den Beruf der Anwältin begeistern. Im Jahr 2022, am WeltSiegerin 2024: Rechtsanwältin und Notarin Annika Seebach
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