BRAK-Magazin Ausgabe 1/2025

FEBRUAR 2025 · AUSGABE 1/2025 ANWALTSCHAFT ALS ZIELSCHEIBE TAG DES VERFOLGTEN ANWALTS – EIN NACH WIE VOR NÖTIGER GEDENKTAG Rechtsanwaltsfachangestellte: Wie die Ausbildung zum Erfolgsmodell wird Kanzleigründerpreis: Mit cleverem Konzept erfolgreich selbstständig Podcast-Live-Event: Von Körpersprache über Bedrohung des Rechtsstaats zum Bösen Foto: Christian Oberlander BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels beim Tag des verfolgten Anwalts am 24.1.2025 im Nürnberger Justizpalast

Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge Herausgegeben von RA, FA IT-Recht, Dipl.-Informatiker Dr. Helmut Redeker. Loseblatt, 3 Bände. Grundwerk mit Fortsetzungsbezug für mindestens 2 Jahre, 199 €, ca. 2–3 Ergänzungslieferungen pro Jahr, für Abonnenten inklusive der Datenbank Redeker online, je zzgl. 21 € inkl. MwSt. für Redeker online. ISBN 978-3-504-56008-9. Das Werk in weiteren Modulen juris.de/itr otto-schmidt.de/bmitr Best Practice. Best Command. Das praxisnahe Werk zur Vertragsgestaltung in den IT- und telekommunikationsrechtlichen Bereichen enthält zahlreiche ausführlich kommentierte Vertragsmuster. Klausel für Klausel nehmen erfahrene Praktiker zu allen praxisrelevanten Fragen Stellung und liefern Lösungen. Updates zum Jahresende 2024: > Werbevertrag (Insertion Order) für Online-Medien > Festnetz-Provider-Vertrag > Beratervertrag > Schiedsgutachten Für Abonnenten inklusive Datenbank Redeker online u. a. mit folgenden Inhalten: Redeker Handbuch der IT-Verträge, Härting Internetrecht, Schneider Handbuch EDV-Recht, Schuster/Grützmacher IT-Recht Kommentar. Informationen, Bestellung und Leseprobe: otto-schmidt.de Alles für die Vertragsgestaltung im IT- und telekommunikationsrechtlichen Bereich Redeker online

IMPRESSUM Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich) Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften) EDITORIAL ZIELSCHEIBEN Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin „Sie verdienen diese Zielscheibe!“ Das kommentierte ein Nutzer unter einen Beitrag auf X, in dem Fotos von französischen Anwältinnen und Anwälten veröffentlicht wurden. Ihre Namen und die Orte ihrer Kanzleien hatte kurz zuvor das rechtsextreme Magazin „Frontières“ publik gemacht: Eine Liste mit insgesamt 60 Kolleginnen und Kollegen erschien Ende Januar in einer Sonderausgabe des Magazins, die sich den „wahren Schuldigen“ der „Migranteninvasion“ widmet: NGOs, Richter, Anwälte und Journalisten. Den Anwältinnen und Anwälte wird vorgeworfen, „Komplizen“ der Personen zu sein, die sich illegal im Land aufhalten. Das Ergebnis lässt sich leicht erraten: Eine Flut von Beleidigungen und Drohungen ergoss sich über die auf der Liste Genannten. Sie seien „Kollaborateur-Abschaum“ hieß es etwa, die „wahren Feinde Frankreichs“, man müsse diese „verdammten Verräter“, die „den Völkermord an ihrem eigenen Volk orchestrieren“, öffentlich bloßstellen. Derartige Diffamierungen in Online-Medien sind hässlich. Gefährlich werden kann es jedoch, wenn wie hier Namen, Arbeitsorte und Fotos zusammen kursieren und zudem mehr oder weniger direkt zu Gewalt aufgefordert wird – so werden die Betroffenen zu Zielscheiben gemacht. Man mag sich lieber nicht ausmalen, was der Nutzer mit der „verdienten Zielscheibe“ konkret meint. Was die Anwältinnen und Anwälte auf der Liste getan haben, um derartige Aggression auszulösen? Ihre Arbeit. Sie vertraten Personen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln – also etwas völlig Normales in einem Rechtsstaat. Der geschilderte Fall spielt in Frankreich, die Äußerungen erinnern aber stark an das, was vor allem im Migrationsrecht tätige Anwältinnen und Anwälte in anderen Ländern und auch in Deutschland erleben. Erst im Spätsommer 2024 wurde eine Rechtsanwältin in Dresden zum Ziel massiver Bedrohungen. Auch sie machte lediglich ihren Job: einen Mann in seinem Asylverfahren vertreten. Später tötete dieser Mann in Solingen bei einer Messerattacke mehrere Menschen. Die Anwältin wurde in der BILD quasi als seine Gehilfin dargestellt, in einer Weise, die sie identifizierbar machte. Die rechtsextreme „identitäre Bewegung“ demonstrierte daraufhin vor ihrer Kanzlei. Die Kollegin wird seitdem auf verschiedenen Kanälen massiv beleidigt und bedroht, sie benötigt Polizeischutz. Die beiden geschilderten Fälle mögen für Anwältinnen und Anwälte, die in anderen Rechtsgebieten praktizieren, weit weg klingen. Doch sie sind auch Ausdruck eines insgesamt raueren Klimas, das viele Anwältinnen und Anwälte, auch aus anderen Rechtsgebieten, empfinden. In einer in 18 europäischen Ländern durchgeführten Befragung des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) gaben rund 45 % der Teilnehmenden an, dass nach ihrer Wahrnehmung in den letzten fünf Jahren Bedrohungen, Belästigungen und Aggression gegen Anwältinnen und Anwälte zugenommen haben, und zwar quer durch die Rechtsgebiete. In den aktuellen BRAK-Mitteilungen wird die Untersuchung im Detail vorgestellt. Die Untersuchung und die oben geschilderten Fälle zeigen eines: Ein relevanter Teil der Menschen versteht die Rolle nicht, die Anwältinnen und Anwälte, aber auch die Justiz, in einem Rechtsstaat innehaben. Offenkundig muss der Rechtsstaat besser erklärt werden, und auch, dass anwaltliche Beratung eben nicht bedeutet, Komplize des Mandanten zu sein. Und es ist wichtig, dass Kolleginnen und Kollegen, die konkret mit Bedrohungen und Aggression konfrontiert sind, Solidarität und Schutz erfahren. Staat, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft sind hier gleichermaßen gefragt, Diffamierungen und Angriffen entgegenzutreten. Denn unser Job – eine unabhängige Beratung und Vertretung – ist nur möglich, wenn Anwältinnen und Anwälte ihre beruflichen Aufgaben ohne Angst vor Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung ausüben können. Niemand von uns darf wegen unseres Berufs zur Zielscheibe werden! Foto: Oliver Hurst

BRAK MAGAZIN 1/2025 4 VERFOLGUNG, BEDROHUNG UND INHAFTIERUNG VON ANWÄLTEN Tag des verfolgten Anwalts in Nürnberg Rechtsanwalt Sven Krautschneider, BRAK, Berlin Jährlich findet am 24. Januar der internationale Tag des verfolgten Anwalts statt. Auch in diesem Jahr versammelten sich im Nürnberger Justizpalast Juristen, Politiker, Verbände- und Behördenvertreter und zahlreiche Interessierte, um auf die Schicksale von Anwältinnen und Anwälten aufmerksam zu machen, die aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit Hass, Bedrohung und Verfolgung erleiden. NÖTIGER GEDENKTAG Der Gedenktag wurde von europäischen Anwaltsvereinigungen ins Leben gerufen und geht auf die Ermordung von vier spanischen Gewerkschaftsanwälten und eines Angestellten ihrer Kanzlei in Madrid im Jahr 1977 zurück. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Juristengruppe bei Amnesty International (AI) Nürnberg in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, dem NürnbergFürther Anwaltsverein, dem OLG Nürnberg, musica nova e.V. und der BRAK. Jedes Jahr wird das Augenmerk besonders auf die Situation in einem bestimmten Land gerichtet. Im Jahr 2025 steht Belarus im Fokus. Dass dieser Gedenktag nach wie vor nötig ist, zeigen zahlreiche besorgniserregende Entwicklungen im In- und Ausland. So wurden drei Anwälte aus dem Team des verstorbenen russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny kürzlich in der Nähe von Moskau zu mehrjährigen Haftstrafen in Straflagern verurteilt, wobei die ihnen vorgeworfenen Taten offensichtlich auf ihrer Verteidigertätigkeit für Alexej Nawalny beruhen. Die BRAK protestierte öffentlich gegen die Urteile. Weil sie ihrer ureigenen Arbeit nachgehen, werden Anwälte in vielen Teilen der Welt nach wie vor Zielscheibe von Hetze und Angriffen. JURISTEN SIND AUCH TÄTER In ihrer Rede führte Rechtsanwältin Christine Roth, Vorsitzende der Nürnberger AI-Juristengruppe, aus, dass Juristen und Journalisten in Unrechtsregimen am meisten bedroht und verfolgt werden. Sie wies aber auch darauf hin, dass Juristen nicht nur Opfer, sondern häufig auch Täter sind. So hatten sich Roland Freisler und viele hundert Juristen willfährig als Helfer und Vollstrecker der Nazibarbarei betätigt. In dieser Schreckenszeit wurde mit zehntausenden Todesurteilen eine justizielle Mord- und Hinrichtungsmaschinerie am Laufen gehalten. Dabei zitierte Christine Roth das Urteil des amerikanischen Militärgerichts beim Nürnberger Juristenprozess: „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“. In dem Verfahren wurden 14 Juristen der Nazis zu Haftstrafen verurteilt. Die meisten von ihnen wurden indes bald begnadigt und waren wenig später wieder in Amt und Würden. DIE BEDEUTUNG VON MENSCHENRECHTEN UND DEMOKRATIE BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels betonte in seiner Rede die Bedeutung von Menschenrechten als Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Er verwies auf die nationalsozialistische Herrschaft in Deutschland als grausames Beispiel dafür, was geschehen kann, wenn der Schutz der Menschenrechte zusammenbricht und Anwälte ihrer Pflicht, das Recht und die Freiheit zu verteidigen, nicht mehr nachkommen können. Neben der erschütternden rechtsstaatlichen Situation in Russland wies Dr. Wessels auch darauf hin, dass Rechtsanwälte in China und Hong Kong staatliche Repressionen befürchten zu haben. Dies geschehe auf Grundlage des 2020 in Kraft getretenen sog. Sicherheitsgesetzes. Er betonte auch, wie wichtig es ist, gerade in Anbetracht der aktuellen politischen Lage menschenrechtsverachtenden Standpunkten geschlossen entgegenzutreten. Der Präsident des OLG Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, legte in seinem Grußwort dar, dass Demokratie und Rechtsstaat die tragenden Säulen unserer Gesellschaft sowie zwei Seiten einer Medaille sind. Er hob hervor, dass eine funktionierende Gewaltenteilung, freie und kritische Medien, unabhängige Gerichte und eine freie Advokatur für eine funktionierende Demokratie und einen starFoto: Christian Oberlander Musikalische Begleitung durch Gordian Teupke

BRAK MAGAZIN 1/2025 5 ken Rechtsstaat konstitutiv sind. Zudem rief er dazu auf, wachsam zu sein, die Entwicklungen im In- und Ausland genau zu beobachten, sich ein starkes Rückgrat zu bilden und – wenn nötig – zur rechten Zeit auf die Barrikaden zu steigen und „Halt“ zu rufen, um den Rechtsstaat, die Menschenrechte und die Demokratie zu schützen. Dr. Uwe Wirsching, Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, adressierte die Anwesenden ebenfalls mit einem Grußwort und wies auf die Bedeutung der Menschenrechte für eine funktionierende Demokratie hin. VERFOLGUNG IM SPIEGEL DER MUSIK Für einen stimmungsvollen musikalischen Rahmen sorgten Patricia Litten und Gordian Teupke. Patricia Litten ist die Nichte des 1938 im KZ Dachau ums Leben gekommenen Rechtsanwalts Hans Litten. Dieser war kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 verhaftet worden, da er in der Weimarer Republik in zahlreichen Verfahren die Opfer von Polizeiübergriffen und nationalsozialistischen Überfällen vertreten hatte. 1931 befragte er Adolf Hitler vor Gericht zum Terror und zur Gewalt als planmäßiger Taktik der NSDAP-Führung, die damit die demokratischen Strukturen der Weimarer Republik zu zerstören suchte. Dabei trieb er Hitler so in die Enge, dass er sich dessen persönliche Feindschaft zuzog. Gordian Teupke, Dirigent, Pianist und künstlerischer Leiter des Philharmonischen Chores Nürnberg, eröffnete die diesjährige Veranstaltung mit einem wunderbaren Klavierstück von Erwin Schulhoff, einem Komponisten, dessen Werke von den Nazis nach der Machtergreifung als „entartete Musik“ gelistet wurden. Er spielte auf einem Konzertflügel zudem mehrere Kompositionen, die thematisch mit der Veranstaltung in Verbindung standen. Patricia Litten und er boten mit Gesang und Klavier u.a. die „Ballade von der Judenhure Marie Sanders“, ein Gedicht von Bertolt Brecht, dar. Darin werden in ergreifender Weise die Auswirkungen der Nürnberger Rassengesetze am Beispiel der jungen Frau Marie Sanders dargestellt. Gordian Teupke legte in seinen Redebeiträgen dar, wie etwa der christlich getaufte Jude Felix MendelssohnBartholdy nach 1933 nicht mehr gespielt werden durfte. Richard Wagner, der seinem vier Jahre jüngeren Kollegen unglaublich viel zu verdanken hatte, sprach Mendelssohn damals jeglichen musikalischen Tiefgang ab. BEDEUTENDE GÄSTE AUS JUSTIZ UND POLITIK Der hohe Stellenwert der Veranstaltung wurde auch dadurch verdeutlicht, dass zahlreiche Gäste aus herausgehobenen Positionen in Justiz, Politik, Verwaltung und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens anwesend waren. So begrüßte Christine Roth in ihrer Eröffnungsrede u.a. die Vizepräsidentin des OLG Nürnberg, Dr. Waltraut Bayerlein, die Präsidentin des AG Nürnberg, Dr. Margit Zorn, die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Petra Strohbach, und den Leitenden Kriminaldirektor Holger Stein vom Polizeipräsidium Mittelfranken. Zudem waren Nasser Ahmed, Vorsitzender der Nürnberger SPD, Prof. Dr. Anatoli Djanatliev vom Vorstand der Israelitischen Kulturgemeinde Nürnberg, Marcel Weißenfels, Vorsitzender der Liberalen Jüdischen Gemeinde Bamberg, sowie Michael Dudek, Präsident des Bayerischen Anwaltsverbandes, anwesend. AUSSTELLUNG„ANWALT OHNE RECHT“ Nachdem in den beiden vergangenen Jahren parallel zum Tag des verfolgten Anwalts jeweils ein Film gezeigt wurde, war in diesem Jahr in der Wandelhalle des Justizpalasts die Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“ der Bundesrechtsanwaltskammer zu sehen. In der Ausstellung werden die Schicksale zahlreicher Juristen dokumentiert, die in der NSZeit verfolgt, drangsaliert, verhaftet und ermordet wurden. In beklemmender Deutlichkeit zeigen Fotos und Begleittexte das Unrecht, das jüdischen Anwälten und anderen Juristen widerfuhr, die sich nicht „auf Linie“ mit dem NS-Unrechtsstaat befanden; sie wurden wegen ihres Glaubens oder ihrer politischen Ansichten aus ihren Lebenszusammenhängen gerissen und verfolgt. Foto: Christian Oberlander Blick in die BRAK-Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“

BRAK MAGAZIN 1/2025 6 KARRIERE MIT ZUKUNFT Wie Kanzleien die Ausbildung zur Erfolgsgeschichte machen – und wo es klemmt Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Sie sind die erste Anlaufstelle für Mandantinnen und Mandanten und damit das Gesicht der Kanzlei: die Rechtsanwaltsfachangestellten. Und nicht nur deshalb sind sie zentral für den Erfolg einer Kanzlei. Mit dieser Feststellung eröffnete BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann die Veranstaltung „Karriere mit Zukunft“, zu der die BRAK und die Rechtsanwaltskammer Berlin am 28.11.2024 gemeinsam einluden. Doch trotz ihrer zentralen Bedeutung steht es schlecht um ReFas. In der Ausbildung gibt es erschreckend hohe Abbrecherzahlen, in manchen Kammerbezirken mehr als 40 %. Viele Schülerinnen und Schüler entscheiden sich gar nicht erst für eine Ausbildung zum/zur ReFa. Denn die Ausbildung ist sehr anspruchsvoll, andere freie Berufe zahlen besser – obwohl die Kammern ihre Vergütungsempfehlungen in den letzten Jahren mehrfach erhöht und an verwandte Berufe angepasst haben – und Anwältinnen und Anwälte haben als Chefs ein mieses Image. Vier Vorträge beleuchteten die ReFa-Ausbildung aus unterschiedlichen Perspektiven. Knapp 150 Interessierte nahmen vor Ort und online an der Veranstaltung teil, vom Azubi über die erfahrene ReFa bis zu Anwältinnen und Kammervertretern. EMPIRISCHER BLICK Den Aufschlag machte Prof. Dr. Matthias Kilian (Universität zu Köln), der einen Überblick über die zentralen Ergebnisse und wesentlichen Handlungsfelder aus drei Studien zum Thema ReFas gab. Aus anwaltlicher Sicht konstatierte er einen rückläufigen Bedarf an ReFas, zumindest einen veränderten Bedarf, was ihre Kompetenzen angeht. Die Ausbildung sei zu stark auf den Prozess ausgerichtet, nichtjuristische Kompetenzen würden wichtiger. Darin sieht Kilian ein strukturelles Problem, das sich potenziell verschärft. Ein Problem sei, dass viele allgemein ausgerichtete Kanzleien gar nicht ausbilden. Und viele bilden aus, ohne wirklich Personalbedarf zu haben – doch ohne Aussicht auf Übernahme ist für junge Leute die Ausbildung unattraktiv. Kilian appellierte an Kanzleien, auf die geänderte Erwartungshaltung der (potenziellen) Azubis zu reagieren. Das gelte auch für die Kommunikationskänale, über die man rekrutiert; denn der wichtigste Grund für die Wahl der Ausbildungsstelle sei inzwischen persönliche Sympathie für Kanzlei und Chefs. Kilian mahnte auch, dass Kanzleien die materiellen Zwänge von Azubis ernst nehmen müssen. Vor allem in den Großstädten würden die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern häufig sogar deutlich unterschritten. Eine bessere Ausbildung haben die Kanzleien selbst in der Hand: Sie können dafür sorgen, dass ihre Azubis nicht unterfordert sind, wenig Leerlauf haben und gut betreut werden, am besten durch eine erfahrene ReFa als Ansprechperson. Viele Azubis bewerteten die Betreuungsqualität negativ; auf der anderen Seite kritisierten Ausbildende oft die mangelnde Motivation der Azubis. Kilians wesentliche Erkenntnisse: Mitarbeitendenbindung ist für Kanzleien zentral. Ein gutes Gehalt genüge dabei nicht, nicht-monetäre Anreize seien wichtig. Zudem dürften Anwältinnen und Anwälte ihre Fähigkeiten als Chefs und Ausbilder nicht überschätzen; schließlich lernen sie das nicht in ihrer eigenen Ausbildung. Gute Kommunikation, enger Kontakt zu einer festen Bezugsperson und soziale Unterstützung nannte Kilian als wichtige Faktoren, und auch das Wohlfühlen in den Kanzleiräumen. ERFAHRUNGSBERICHT AUS DER AUSBILDUNG Der zweite Vortrag des Abends ließ aufhorchen. Jasmin Troitsch, ReFa-Auszubildende im zweiten Lehrjahr, berichtete von ihren Erfahrungen in ihren beiden Ausbildungskanzleien – der ersten, die sie nach wenigen Monaten verließ, und der zweiten, in der sie sich gut aufgehoben fühlt und nach der Ausbildung bleiben möchte. Die Ursachen dafür, warum sie die Kanzlei wechselte und warum viele ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler dies tun oder sogar die Ausbildung abbrechen, benannte sie glasklar in ihrem Vortrag – und lieferte auch Lösungsvorschläge für eine bessere Ausbildung. Umständliche Arbeitsweisen, starre Prozesse, überflüssiges Abheften, zeitraubende Wiedervorlagen, doppelte Akten- und Kalenderführung – Troitsch identifizierte eine Reihe von Punkten, wo administrativer Aufwand unnötig Zeit bindet, die man für wichtigere Aufgaben nutzen könnte. Das stört angehende ReFas, denn sie lernen in der Berufsschule, Zeitfresser zu vermeiden. Und junge Leute suchten heutzutage Jobs mit zeitgemäßen Arbeitsweisen und einem modernen Arbeitsum-

Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht Begründet von Dr. Heinrich Nagel, fortgeführt von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald. 9. neu bearbeitete Auflage 2025, 1.300 Seiten, gbd., 199 €. ISBN 978-3-504-47116-3 Das Werk online otto-schmidt.de/bmizr juris.de/ipr Roadmap Das Standardwerk in Neuauflage – wie immer: systematisch, klar und wegweisend. Der Nagel/Gottwald vermittelt tiefes Verständnis und sichere Orientierung für das gesamte internationale Zivilverfahrensrecht, vom streitigen Zivilprozess über sämtliche Familien und Erbrechtsverfahren bis hin zum internationalen Schieds und Insolvenzverfahren. Topaktuell: Alle Neuerungen durch die Brüssel IIb VO, EuZustellVO 2020 und EuBeweisVO 2020; Ausblicke auf Verordnungsvorschläge zum Abstammungsrecht und zum Erwachsenenschutz; Start des Einheitlichen Patentgerichts und des Haager Anerkennungs und Vollstreckungsübereinkommens 2019; deutsche Commercial Courts, neue SchiedsO der Schweiz, Dubai, China und Schweden und natürlich die wichtige Rechtsprechung des EuGH, wie z.B. die Achmea Rechtsprechung. Leseprobe und Bestellung otto-schmidt.de Navigation in grenzüberschreitenden Fällen

BRAK MAGAZIN 1/2025 8 feld. Elektronische Aktenführung und clevere Softwarelösungen für Aufgaben und Wiedervorlagen, dazu eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen im Homeoffice und vor Ort in der Kanzlei arbeitenden Personen, so schilderte Troitsch die Arbeit in ihrer aktuellen Kanzlei – im Gegensatz zur früheren, wo die Suche nach papiernen Wiedervorlage-Akten regelmäßig viel Zeit verschlang. Eine Kanzlei müsse moderne und traditionelle Prozesse kombinieren und so ihren eigenen Weg finden; wichtig seien dabei Offenheit und Flexibilität. „Vernachlässigung der Ausbildungspflicht“ nannte Troitsch den zweiten Problemkreis. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler brachen die Ausbildung selten wegen der schulischen Leistungen ab, sondern weil sie in ihrer Kanzlei unzufrieden waren. Dafür nannte sie als Beispiele: Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz, Vorenthalten versprochener Aufgaben, Übertragen von Aufgaben, ohne sie zu erklären und bevor sie in der Berufsschule durchgenommen wurden, Einsatz nur als „billige Aushilfskraft“. Wie es besser ginge? Indem Kanzleien gezielt ausbilden und versuchen, Schule und Praxis zu synchronisieren. Das setzt voraus, dass die Ausbildenden sich mit dem Rahmenplan der Schule auseinandersetzen und sich daran orientieren, statt sich blind auf die Schule zu verlassen. So kann gezielt die praktische Umsetzung dessen vermittelt werden, was in der Berufsschule gelehrt wird. Ihr Appell: Kanzleien, die ausbilden, sollten sich klar machen, dass es Zeit erfordert, einen Azubi einzuarbeiten und Fragen zu beantworten. Und sie sollten offener sein gegenüber den Bedürfnissen der Jungen, schließlich brächten sie der Kanzlei auch Vorteile, schon weil sie mit Social Media und KI-Tools groß wurden und sie selbstverständlich nutzen, um ihren Alltag effizienter zu gestalten. „Innovative Ansätze und eine zukunftsorientierte Arbeitsweise sind für sie keine Option, sondern eine Notwendigkeit“, meint Troitsch. Verständnis und Flexibilität hält sie für die Schlüssel, um Fachkräfte der jungen Generation langfristig an die Kanzlei zu binden und ihre Potenziale auszuschöpfen. AUSBILDERINNEN-SICHT „Von ReFas habe ich als junge Anwältin sehr viel mehr über forensisches Arbeiten gelernt als im Studium“, begann Rechtsanwältin Ludmilla Emilie Kuhlen aus Berlin ihren Vortrag. Ausbilden lerne man dort ebenfalls nicht. Als Kernproblem sieht sie Außenwahrnehmung des ReFa-Berufs: schnöde, altmodisch, wenige Entwicklungsmöglichkeiten, unattraktives Gehalt; die Konkurrenz durch den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht sei groß. Bereits in den ersten Wochen würden Azubis von der Berufsschule enttäuscht. Denn das dort Gelehrte sei fernab der Realität, der Bezug zur Praxis fehle. Die realen schlechten Erfahrungen der Azubis dort und in den Kanzleien, die sich z.B. in der von Jasmin Troitsch bei ihrem Vortrag am 28.11.2024 in Berlin

BRAK MAGAZIN 1/2025 9 der BRAK veröffentlichten Untersuchung zu Ausbildungsabbrüchen spiegeln, müsse man ernst nehmen. Was man dagegen tun kann? Kuhlens Ansatz ist es, die Azubis in die Kanzleiabläufe einzubinden und ihnen feste Ansprechpersonen zur Seite zu stellen. Sie hält für wichtig, dass man den Azubis beim Einordnen dessen hilft, was zu Beginn der Ausbildung passiert, und dass man ihre Kommunikationsfähigkeit stärkt und ihr Interesse an dem weckt, womit sich die Kanzlei beschäftigt. Außerdem seien die Fachkräfte ein Teil des Teams – deshalb müsse man von Beginn an auf Augenhöhe mit ihnen interagieren. Um Mitarbeitende zu binden, ist aus Kuhlens Sicht das Gehalt ohnehin oft nicht konkurrenzfähig. Immens wichtig seien dagegen ein gutes Arbeitsklima und wertschätzender Umgang, gemeinsamer Sport in der Kanzlei und generell die Haltung „ich sehe dich und will mit dir gemeinsam wachsen“. Das umfasst – leider nicht immer selbstverständlich – respektvollen Umgang und nette Kleinigkeiten wie das Achten auf Geburtstage oder dass die Azubis beim Kanzlei-Lunch nicht selbst zahlen müssen. Kuhlen thematisierte außerdem, wie man an passende Azubis kommt und was man dem miesen Anwalts-Image entgegensetzen kann. Netzwerken und begeistert über die eigene Arbeit reden, ist hier der Ansatz, der für sie gut funktioniert. VOGELPERSPEKTIVE SUPERVISION Abschließend nahm der Mediator und Supervisor Franz-Josef Rochel die Gemengelage von Personen unter die Lupe, die in einer Kanzlei zusammenwirken. Dabei nahm er vor allem Anwältinnen und Anwälte als Ausbildende und Chefs in die Pflicht: Sie sollten reflektieren, was sie mit ihren Leuten machen und wodurch ihr eigenes Handeln beeinflusst ist. Denn es komme nicht so sehr darauf an, was der Anwalt oder die Anwältin sagt, sondern wie er oder sie sich verhält. Ein selbstreflektierender Blick zeigt, dass man als Anwalt oder Anwältin vor allem mit Negativem zu tun hat: Gegner, Konflikte, Probleme, Erwartungen, Leistungsdruck. Weil wir darauf spezialisiert sind, Lösungen für andere zu erarbeiten, machen wir sie in gewisser Weise zum Objekt unserer beruflichen Bewertung. Diese Haltung kann im Umgang mit Kollegen und Mitarbeitenden mitunter schwierig sein, denn „das Negative setzt sich fest“, erklärte Rochel, und man übertrage häufig unbewusst den eigenen Stress auf andere in der Kanzlei – auch auf die Azubis. Supervision sieht Rochel hier als möglichen Lösungsweg. Sie nimmt quasi die Vogelperspektive über Interaktionen ein und hilft zu verstehen, was passiert ist; zu erkennen, was man ändern muss; und schließlich anders zu handeln – also anders mit Kollegen, ReFas und Azubis umzugehen. Im Kern bedeutet das, alle Personen in der Kanzlei ungeachtet ihrer unterschiedlichen beruflichen Stellung als Team zu sehen, in dem alle wichtige Teile sind. Wertschätzung ist dabei der wesentliche Gesichtspunkt. Mitarbeitende und Azubis müssen sich als gleichberechtigte Subjekte wahrgenommen fühlen, z.B. indem ihnen der Chef mal ein paar Minuten den Rücken freihält, wenn sie gerade Stress haben. Wichtigster Baustein, um als Arbeitgeber attraktiver zu werden, ist für Rochel ein besseres Image bei den Mitarbeitenden – man müsse zeigen, dass „Anwälte nicht nur Kotzbrocken“ sind. Und das erfordert eben als ersten Schritt Selbstreflexion, bei der Supervision helfen kann. VIEL STOFF FÜR DISKUSSIONEN Alle vier Vorträge gaben den Anwesenden eine Menge Stoff zum Nachdenken, viele interessante Fragen und Gedanken wurde in die anschließende Diskussion eingebracht: Wie man Theorie und Praxis in der Berufsschule besser verzahnen kann. Ob man Kanzleiwechsel verpflichtend machen soll, damit Azubis einen breiteren Einblick bekommen, ähnlich wie im Referendariat. Wie regelmäßiges gemeinsames Essen des Kanzleiteams und offene Fragen an ReFas und Azubis helfen können. Wieso es eine gute Idee ist, ReFas an Erstberatungen mit Mandanten teilnehmen zu lassen. Warum Dankesagen gut fürs Selbstwertgefühl und die Bindung von Mitarbeitenden ist. Auch nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung diskutierten die Anwesenden darüber noch lange in lockerer Runde weiter. LITERATUR ZUR SITUATION VON REFAS: Vortrag von Jasmin Troitsch im Volltext Interview mit Jasmin Troitsch im Tagesspiegel Genitheim, BRAK-Mitt. 2025, 5: Jobzufriedenheit von ReFas und Azubis Theus/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 212: Ausbildungsabbrüche und ihre Gründe Genitheim/Herl, BRAK-Mitt. 2023, 281: Probleme in der ReFa-Ausbildung

BRAK MAGAZIN 1/2025 10 FRAUENFÖRDERUNG, ZIELGRUPPENORIENTIERUNG UND LEIDENSCHAFT Die Sieger-Konzepte beim 11. Soldan Kanzlei-Gründerpreis Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Als Anwältin oder Anwalt noch relativ neu im Beruf – und gleich den Sprung in die Selbstständigkeit wagen und unternehmerische Risiken tragen? Früher war die eigene Kanzlei das Berufsziel schlechthin, doch das hat sich in den letzten Jahren geändert. „Die Mehrheit der jungen Anwältinnen und Anwälte wollen heute im Angestelltenverhältnis arbeiten.“ weiß Christian Lieb, Geschäftsführer des Branchenspezialisten Soldan. Umso wichtiger ist es, mit dem Kanzlei-Gründerpreis sichtbar zu machen, wie man sich mit cleveren Konzepten als Anwältin oder Anwalt erfolgreich selbstständig machen kann. Ende Januar wurden die Sieger des 11. Kanzleigründerpreises gekürt. Eine regionale Sozietät, eine Großstadt-Boutique und eine kleinstädtische Einzelkanzlei mit sehr unterschiedlichen Ausrichtungen machten in diesem Jahr das Rennen. DER PREIS Den Kanzlei-Gründerpreis rief die Hans Soldan GmbH gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft im Jahr 2001 ins Leben. Der Wettbewerb findet seitdem in der Regel alle zwei Jahre statt und ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Teilnehmen können Anwältinnen und Anwälte, die ihre Kanzlei in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit Kollegen gegründet haben. Dafür wird jeweils ein bestimmter Zeitraum vorgegeben, in dem die Kanzleien gegründet worden sein müssen – sie dürfen nicht zu etabliert, aber auch nicht brandneu sein, sondern müssen auch zeigen, dass ihr Konzept funktioniert. Die Kanzleien mussten in ihren Bewerbungen das Konzept ihrer Gründung vorstellen, die eine Jury aus Praxis und Wissenschaft dann bewertete. Der Jury gehörten Dr. h.c. Edith Kindermann (ehemalige Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins), Dr. Thomas Remmers (Vizepräsident der BRAK und Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle), Maximilian Krämer (Forum Junge Anwaltschaft), Christian Lieb (Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH) und Prof. Dr. Matthias Kilian (Direktor des Soldan Instituts) an. EMPOWERMENT UND DURCHDACHTE AUSRICHTUNG Mit dem ersten Preis wurde die Kanzlei Seebach Frey Partner aus Kassel ausgezeichnet. Gründerin Annika Seebach und vier weitere Berufsträger haben sich dort erfolgreich und mit einem gut durchdachten Marketingkonzept etabliert. Das umfasst neben digitalen Aktivitäten auch wunderschön eingerichtete Altbau-Kanzleiräume, in denen sich die Mandanten erklärtermaßen willkommen und wohl fühlen sollen, denn „der Gang zum Rechtsanwalt ist mitunter schwer genug“. Die Kanzlei sitzt in einem mitgliedermäßig kleinen, eher ländlich geprägten Kammerbezirk mit stark rückläufigen Anwaltszahlen. Mit ihrer Ausrichtung erfüllt sie dort eine wichtige Versorgungsaufgabe. Sie deckt viele Rechtsgebiete von allgemeinem Zivilrecht und Arbeitsrecht über Bau- und Architektenrecht, Datenschutzrecht, Energierecht, bis hin zum Verkehrs- und Vertragsrecht ab, daneben gibt es ein Notariat. Die Referenzen der Kanzlei beweisen aber, dass man auch abseits vom Ballungsraum Frankfurt durchaus spannende Wirtschaftsmandate betreuen kann. Besonders sticht das soziale Engagement der Kanzlei ins Auge. Gründerin Annika Seebach hat es sich auf die Fahnen geschrieben, mehr weiblichen Nachwuchs in die Anwaltschaft zu bringen. Dahinter steht, wie sie im Gespräch verriet, unter anderem ihre eigene Erfahrung als einzige angestellte Anwältin in ihrer früheren Kanzlei. Der Frauenanteil in der Anwaltschaft liegt bei 37,33 % und wächst recht langsam, obwohl über die Hälfte der Jurastudierenden Frauen sind. Genau da setzt Seebachs Initiative „give a girl a robe – and she can conquer the world“ an: Sie will junge Frauen – Schülerinnen, Studentinnen und junge Juristinnen – für den Beruf der Anwältin begeistern. Im Jahr 2022, am WeltSiegerin 2024: Rechtsanwältin und Notarin Annika Seebach

BRAK MAGAZIN 1/2025 11 frauentag, fand „give a girl a robe“ zum ersten Mal statt, und seitdem jährlich. Die Kanzlei Seebach Frey Partner ist Hauptsponsorin der Initiative, die in den sozialen Medien für viel Aufsehen sorgt und auch in diesem Jahr wieder am 8. März ein Event veranstaltete. Mit dem Gesamtkonzept überzeugte sie die Jury. Prof. Dr. Matthias Kilian hob hervor, dass die Kanzlei sich über das schwierige Thema „Frauen in der Anwaltschaft“ nicht nur beklagt, sondern selbst aktiv wurde – ein Signal, dass jede Kanzlei etwas dafür tun kann, mehr Frauen in den Anwaltsberuf zu holen und dort zu halten. STEUERRECHT MIT KLAREM ZIELGRUPPENFOKUS Ein eigentlich recht gewöhnlicher Schwerpunkt – Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht sowie Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht –, ergänzt durch den eher exotischen Bereich Zollrecht, und konsequent ausgerichtet auf die Zielgruppe Start-ups, mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sowie vermögende Privatpersonen und Krypto-Investoren. Das ist es, was das Konzept der Kanzlei Dreyenberg aus Frankfurt am Main für die Jury besonders macht. Dafür wurde sie mit dem zweiten Preis belohnt. Die Steuerrechtsboutique konnte sich mit ihrem klaren Fokus auf diese Zielgruppe im großen Frankfurter Anwaltsmarkt positionieren – neben den etablierten Großkanzleien, die vorwiegend ältere Unternehmerfamilien und -stiftungen sowie Family Offices betreuen. Passend zur Zielgruppe können Outfit und Umgangston („respektvolles Du“) dann auch mal lockerer sein. Dazu kommt die hohe fachliche Spezialisierung: Als „Zusammenschluss von Spezialisten“ mit sich harmonisch überschneidenden Tätigkeitsfeldern beschreibt die Kanzlei sich selbst. Die Berufsträger haben überwiegend Großkanzlei-Background, fast alle sind zusätzlich als Steuerberater oder Fachanwälte für Steuerrecht qualifiziert. Sie beraten national und international. Aus Sicht der Jury liefert die Kanzlei Dreyenberg einen eindrucksvollen Beleg, dass die klare Ausrichtung auf eine Zielgruppe ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg einer Kanzlei ist und auch in einem engen Großstadt-Anwaltsmarkt funktioniert. AUS LEIDENSCHAFT SOZIALRECHT Den dritten Preis erhielt Rechtsanwältin Bettina Sievers aus Brühl mit ihrer gleichnamigen Kanzlei – einer klassischen Einzelkanzlei mit einer Fachangestellten. Sievers ist spezialisiert auf Sozialrecht; als Tätigkeitsschwerpunkte gibt sie außerdem Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht an. Dass diese grundlegenden Bereiche nahezu alle Menschen betreffen, ist für Sievers eine besondere Motivation. Daneben bedient sie auch häufig angrenzende Rechtsgebiete wie Arzthaftungsrecht oder Vertragsrecht. Als „VorsorgeAnwältin“ liegt ihr Fokus außerdem auf Vorsorgevollmachten und -regelungen sowie Patientenverfügungen. Die Verknüpfung von Sozialrecht, Versicherungsrecht und Vorsorgefragen macht aus Sicht der Jury in einer älter werdenden Gesellschaft absolut Sinn, der Beratungsbedarf in diesen Bereichen ist groß und dürfte angesichts der demographischen Entwicklung weiter wachsen. „Anwältin aus Leidenschaft“ nennt Bettina Sievers sich, und ihr Werdegang belegt das eindrucksvoll: Nach einer Ausbildung zur Erzieherin und nachgeholtem Abitur ist sie erst spät in den Anwaltsberuf gestartet. Sie entschied sich nach zwei Jahren als Rechtsberaterin beim Sozialverband VdK, ihre eigene Kanzlei für Sozialrecht zu gründen. Ihr mutiger Schritt, sich in dem als wenig lukrativ geltenden Spezialgebiet Sozialrecht selbstständig zu machen, beeindruckte die Jury – aber ebenso ihr Werdegang. „Habe ich mich einer Sache verschrieben, kann ich nicht loslassen“, beschreibt Sievers sich und ihren Weg zur Rechtsanwältin in eigener Kanzlei. Damit ist sie tatsächlich ein Vorbild dafür, dass dieser Weg auch ohne die typische glatte Schullaufbahn mit direkt anschließendem Studium klappt. Ein Vorbild ist sie auch dafür, dass man auch mit noch relativ geringer beruflicher Erfahrung erfolgreich eine eigene Kanzlei auf die Beine stellen kann.

BRAK MAGAZIN 1/2025 12 ERFOLGREICHE SCHLICHTUNG IN SACHEN „DIESELSKANDAL“ Exemplarisches aus der Schlichtungsstelle – Folge 14 ehemalige Schlichterin Uta Fölster, Berlin Eher selten kommt es vor, dass die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) einen Schadensersatzanpruch gegen eine Anwältin oder einen Anwalt für begründet erachtet und dann auch noch beide Parteien dem Schlichtungsvorschlag zustimmen. Das Verfahren aus dem Komplex „Dieselskandal“ gehört zu diesen seltenen Fällen. DER STREITFALL Die Käuferin eines „Diesel-Audis“ hatte 2018 selbst einen Anspruch zum Register einer Musterfeststellungsklage (MFK) angemeldet. Als die Gegenseite einen Vergleich anbot, beauftragte sie eine Rechtsanwalts-GmbH (RA-GmbH). Diese erhob schließlich Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung des Pkw. Das LG gab der Klägerin überwiegend recht, legte ihr allerdings wegen erfolglos eingeklagter vorgerichtlicher Anwaltskosten 30 % der Kosten auf. Auf die Berufung der Gegenseite unterlag die Käuferin beim OLG. Die Gegenseite hatte die in erster Instanz zurückgenommene Einrede der Verjährung wieder erhoben. Diese hielt das OLG für begründet. Zur Anmeldung zum Musterverfahren hatte die RA-GmbH in zweiter Instanz nichts vorgetragen. Die Käuferin sieht darin eine schuldhafte Pflichtverletzung und verlangt Schadensersatz. SCHLICHTUNG – KOSTENFREI UND LÖSUNGSORIENTIERT Der rechtliche Kern des Verfahrens war die Frage, ob der Pflichtverstoß – der unterlassene Vortrag beim OLG – tatsächlich einen Schaden bei der Verkäuferin verursacht hat. Waren die Angaben der Verkäuferin bei der MFK-Anmeldung ausreichend individualisiert, um den Anspruch einem konkreten Rechtsverhältnis zuordnen zu können? Unstreitig fehlten die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) und das amtliche Kennzeichen. Wäre das OLG bei ordnungsgemäßem Vortrag von einem unverjährten Anspruch ausgegangen? Mit überzeugender, ausführlicher Begründung legt die SdR dar, dass und weshalb jedenfalls eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, diese Fragen mit „ja“ zu beantworten: Zwar seien die Oberlandesgerichte in ähnlichen Verfahren bei der Würdigung der Einzelfallumstände zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Außerdem habe das Urteil des BGH von Juli 2022 noch nicht vorgelegen, wonach in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob zur Individualisierung des Anspruchs die FIN erforderlich sei. Sie sei zumindest nicht in jedem Fall geboten. Davon ausgehend nimmt der Schlichtungsvorschlag, zugunsten der Käuferin eine Quote von 60 : 40 an. Bis auf das Fehlen von FIN und Kennzeichen waren die übrigen Angaben im MFK-Verfahren recht präzise. Es spricht also einiges dafür, dass das OLG eine ausreichende Individualisierung angenommen hätte. Im Übrigen enthält das OLG-­ Urteil keine Hinweise darauf, dass die Klage aus anderen Gründen abgewiesen worden wäre. Das Unterlassen notwendigen Sachvortrags war auch schuldhaft. Zumindest war im Berufungsverfahren die OLG-Rechtsprechung bekannt, wonach an die Verjährungshemmung einer MFK-Anmeldung strenge Anforderungen zu stellen sind. Die RA-GmbH hätte also allen Anlass gehabt, dazu vorzutragen. Sodann berechnet die SdR im Detail den vollen Schadensbetrag und berücksichtigt insoweit auch ausgeurteilte Verzugszinsen, Rechtsstreitkosten sowie Gebührenansprüche der RA-GmbH. Der einvernehmlich angenommene Vorschlag lautet, dass die RA-GmbH ihrer Mandantin 6.679,46 Euro zahlt. Und auch das fällt unter die Rubrik „selten“: Es hat uns gefreut, dass die Antragstellerin sich sehr für den ausführlichen Schlichtungsvorschlag bedankt und angekündigt hat, einen Teil des Geldes der Freiwilligen Feuerwehr spenden zu wollen. Foto: Shawn Hempel/shutterstock.com Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt unbürokratisch und schnell bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant:innen und Rechtsanwält:innen, d.h. bei Gebühren – und/oder Schadensersatzforderungen. Wie es in dem ausschließlich schriftlichen Verfahren gelingen kann, auf der Grundlage des Gesetzes einvernehmliche Lösungen zu erzielen, stellt die Schlichterin in jedem Heft seit Anfang 2022 anhand kurzer Beispiele aus der Praxis dar.

BRAK MAGAZIN 1/2025 13 SELBSTSICHER AUFTRETEN, ERFOLGREICH NETZWERKEN Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer, Karrierementorin für Juristinnen, Berlin Um als Anwältin beim Personal Branding und Networking erfolgreich zu sein, reicht Kompetenz allein nicht aus. Ein entsprechendes Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten ist unerlässlich. Dieser Beitrag zeigt auf, warum eben dieses Vertrauen für die Sichtbarkeit als Expertin oder Experte ebenso wie fürs berufliche Vorankommen wichtiger ist als die Performance. ERFOLG BRAUCHT MEHR ALS KÖNNEN Manchen Anwältinnen und Anwälten fehlt das Selbstvertrauen in die eigene Leistung und Fähigkeiten, was sich nur ansatzweise wissenschaftlich be- bzw. ergründen lässt. Besonders Frauen zweifeln oft, ob beruflicher Erfolg nur „Glück oder Zufall“ ist – sei es bei Beförderungen, Vortragsanfragen oder wichtigen Mandaten. Haben Sie auch immer wieder das Gefühl, auf (Anwalts-)Kollegen (seltener auf Kolleginnen) zu treffen, die beispielsweise auf Networking-Veranstaltungen viel lauter und selbstsicherer auftreten? Selbst dann, wenn Sie bei Diskussionen usw. im Recht sind? Menschen mit Selbstzweifeln gehen seltener davon aus, erfolgreich netzwerken zu können. Häufig versuchen sie es gar nicht erst. Daran, dass ihnen die entsprechende Fähigkeit erfolgreich Kontakte knüpfen zu können, per se fehlt, liegt es nicht. Das Gute daran: Sie können Ihr Selbstvertrauen bewusst stärken – vorausgesetzt, Sie stellen sich Ihren (Personal Branding bzw. Networking-)Herausforderungen, verabschieden sich von Perfektion und machen sich auf so manches„Learning“ gefasst. WARUM SELBSTBEWUSSTES AUFTRETEN MEHR EINBRINGT Auch beim Networking gilt: Einige finden mehr Gehör als andere. Weil die meisten Menschen Selbstzweifel – ebenso wie Selbstvertrauen – schon von weitem „sehen“ oder„riechen“ können. Wer nicht wirklich glaubt, dass er bzw. sie gut (genug) ist, zeigt das auch: Beispielsweise durch eine (zu) hohe bzw. leise Stimme oder einen nach unten gerichteten Blick. Juristinnen und Juristen, die im Gegenzug das große Wort führen und deren Ideen dadurch den Weg in die „Chefetage“ oder zu bestimmten Mandant:innen finden, vermitteln ein entsprechendes Selbstvertrauen. Das muss aber nicht unbedingt auch entsprechende Kompetenz bedeuten. SELBSTVERTRAUEN STÄRKEN: DREI TIPPS FÜR MEHR ERFOLG BEIM NETWORKING Sie wollen Ihr Selbstvertrauen nachhaltig stärken? Beginnen Sie damit, zu verinnerlichen, dass Sie als Anwältin oder Anwalt gut sind. Zeigen Sie dies auch nach außen, indem Sie die die folgenden Tipps beherzigen: Tipp 1: Im Zweifel handeln! Nichts stärkt Ihr Selbstvertrauen so effektiv wie die Entscheidung, aktiv zu werden. Besonders, wenn diese mit einem Risiko verbunden ist. Denn was könnte schlimmstenfalls passieren? Sie scheitern und lernen so eine für Ihr weiteres Tun als Netzwerker:in und Anwält:in wichtige Lektion: Eine falsche Entscheidung ist besser als keine. Tipp 2: Grübeln hilft nicht! Ihre Aufmerksamkeit hat eine enorme Macht. Denn was Sie denken, wirkt sich auf das aus, was Sie fühlen. Auch dann, wenn in Wirklichkeit selbst gar nichts passiert. Nutzen Sie Ihr „Kopfkino“ zu Ihrem Vorteil, statt über die falschen und häufig auch wenig beeinflussbaren Dinge nachzudenken. Wenn negative Gedanken auftauchen, gehen Sie bewusst erfolgreiche Networking-Sequenzen oder BrandingSituationen durch. Tipp 3: Strahlen Sie Selbstbewusstsein aus! Ein aufrechter, stabiler Stand oder eine bewusste, aufgerichtete Sitzhaltung geben Ihnen sofort mehr Selbstvertrauen: Kopf hoch, gerade sitzen bzw. stehen, den Blick fokussieren und bewusst atmen… All das lässt Sie anders wirken. Selbstvertrauen entsteht nicht über Nacht, sondern mit der Zeit und durch stetige Herausforderungen. Wenn Sie beim Networking einen (potenziell) wichtigen Mandanten ansprechen wollen, denken Sie ab jetzt selbstbewusst: „Ich kann das und habe meinen Auftritt trainiert.“ Foto: Drawlab19/shutterstock.com

BRAK MAGAZIN 1/2025 14 10 FRAGEN ZUM VERFAHREN VOR GÜTESTELLEN Dr. Peter Röthemeyer, Wennigsen Gütestellen bieten außergerichtliche konsensuale Streitbeilegungsverfahren an und sollen die staatliche Justiz entlasten. Das Zivilprozessrecht bezieht sich seit 1924 auf „durch die Landesjustizverwaltung eingerichtete oder anerkannte Gütestellen“. Für solche Gütestellen gelten besondere Regelungen (Privilegien) zur Vollstreckbarkeit, Verjährungshemmung und Kosten/Gebühren (§ 794 I Nr. 1 ZPO, § 204 I Nr. 4 BGB, § 91 III ZPO, § 17 Nr. 7 RVG). Ferner sind Länder befugt, für bestimmte Streitigkeiten den Zugang zur staatlichen Justiz von dem Versuch einer Einigung bei einer Gütestelle abhängig zu machen (§ 15a EGZPO). 1. WELCHE ARTEN VON GÜTESTELLEN GIBT ES? Die von den Ländern eingerichteten Stellen stehen in einer langen Tradition, die mit der Entwicklung des kommunalen Schiedsamtswesens 1827 in Preußen begann. Bis heute bestehen in den meisten Bundesländern (außer Baden-Württemberg, Bayern und Bremen) kommunale Stellen, die als Sühnestellen für Strafrechtsfälle und als Gütestellen für zivilrechtliche Streitigkeiten arbeiten. In Hamburg ist die Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle (ÖRA) zuständig. Bei den anerkannten Gütestellen handelt es sich um privatrechtliche Einrichtungen, die zumeist von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten betrieben werden. Die meisten Bundesländer erkennen Gütestellen an, inzwischen durchgehend auf gesetzlicher Basis. Die Länder sind nicht verpflichtet, gesetzliche Regelungen zu Anerkennung zu schaffen (BGH, Beschl. v. 29.5.2013 – IV AR(VZ) 3/12, ZKM 2013, 131). Für Verfahren bei nicht eingerichteten oder anerkannten, also „sonstigen“ (vgl. § 15a III EGZPO) Gütestellen gelten die Regelungen (Privilegien) der ZPO eingeschränkt. 2. WAS IST DER OBLIGATORISCHE EINIGUNGSVERSUCH? § 15a EGZPO befugt die Länder, für bestimmte Streitigkeiten den Zugang zur staatlichen Justiz von dem Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung abhängig zu machen. Dies ist derzeit in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für das Nachbarschaftsrecht und für Klagen wegen Ehrverletzungen umgesetzt, in vier der genannten Länder auch für Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In Bayern ist die obligatorische Schlichtung der Notar- und Rechtsanwaltschaft anvertraut, die anderen genannten Länder greifen auf das unter 1. beschriebene kommunale System zurück. Klagen, die trotz landesrechtlicher Vorgabe ohne vorheriges Gütestellenverfahren erhoben werden, sind unzulässig und ohne Möglichkeit der Nachholung des Verfahrens abzuweisen (BGH, Urt. v. 23.11.2004 – VI ZR 336/03, NJW 2005, 437). 3. WER SIND DIE STREITMITTELNDEN PERSONEN? Die oben genannten Bundesgesetze sprechen von „Gütestellen“, ohne Anforderungen an die handelnden Personen zu stellen oder diese auch nur näher zu bezeichnen. Das Landesrecht verwendet im Bereich der eingerichteten Gütestellen zumeist den Begriff der „Schiedsperson“ (Schiedsfrauen und -männer), in Sachsen den der „Friedensrichterin/des Friedensrichters“ und in Hamburg den der/des „Vorsitzenden“. Die fachlichen Anforderungen sind zumeist niedrigschwellig, insb. wird mit Ausnahme von Hamburg keine juristische Ausbildung verlangt. Demgegenüber verlangen die Landesgesetze für die anerkannte Gütestelle überwiegend eine juristische Qualifikation. Foto: PowerUp/shutterstock.com

BRAK MAGAZIN 1/2025 15 4. WELCHES VERFAHREN WIRD ANGEWANDT? Das Gesetz spricht in § 15a EGZPO vom Versuch einer einvernehmlichen Beilegung der Streitigkeit, ohne hier oder in anderen Vorschriften Vorgaben zur anzuwendenden Methodik oder zu Verfahrensgrundsätzen zu machen. Die Landesgesetze enthalten überwiegend nur vage Aussagen zum Kernverfahren. In der Praxis bedienen sich die Streitmittler:innen häufig der Konfliktmoderation oder Schlichtung, in deren Rahmen sie auch Einigungsvorschläge unterbreiten. Mediation wird kaum angeboten, wohl aber bedienen sich viele Streitmittler:innen mediativer Methoden und Instrumente. Die anerkannten Gütestellen verfügen über eine (genehmigungsbedürftige) Verfahrensordnung, in der zumeist Schlichtung und seltener Mediation vorgesehen ist. 5. HEMMT DAS SCHLICHTUNGSVERFAHREN DIE VERJÄHRUNG? Nach § 204 I Nr. 4 lit. a BGB wird die Verjährung sowohl für eingerichtete wie auch für anerkannte Gütestellen gehemmt. Zur Hemmungswirkung kommt es auf die Veranlassung der Bekanntgabe seitens der Gütestelle an, bei schneller Bekanntgabe („demnächst“) tritt die Hemmung bereits mit dem Antragseingang ein. Wegen der unkompliziert und kostengünstig zu erreichenden Verjährungshemmung werden insb. anerkannte Gütestellen nicht selten (nur) für diesen Zweck angerufen. Bei den sonstigen Gütestellen (s.o. 1.) kann die Verjährungshemmung gem. § 204 I Nr. 4 lit. b BGB nur eintreten, wenn das Güteverfahren einvernehmlich geführt wird, wobei im Rahmen der obligatorischen Streitbeilegung (s.o. 2.) das Einvernehmen bei Anrufung bestimmter Institutionen unwiderleglich vermutet wird (§ 15a III 2 EGZPO). 6. SIND SCHLICHTUNGSVERGLEICHE VOLLSTRECKUNGSTITEL? Schlichtungsvergleiche, die vor einer eingerichteten oder anerkannten Gütestelle abgeschlossen worden sind, sind gem. § 794 I Nr. 1 ZPO Vollstreckungstitel; für die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist nach § 797a I ZPO das örtliche Amtsgericht zuständig. Vergleiche, die vor sonstigen Gütestellen (s.o. 1.) abgeschlossen werden, sind dagegen keine Vollstreckungstitel. 7. WELCHE ERFOLGSAUSSICHT BESTEHT BEIM GÜTESTELLENVERFAHREN? Die Verfahren in den 13 Bundesländern mit einem Schiedsamtswesen (s.o. 1.) oder vergleichbaren Einrichtungen endeten in den Jahren 2017 bis 2021 im Mittel zu rund 64,3 % mit einem Vergleich, wenn beide Parteien zur Verhandlung erschienen (Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justiz​ statistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDoku​ ment44128). Bundesweite Daten zu den anerkannten und sonstigen Gütestellen liegen nicht vor. 8. WIE TEUER IST DAS VERFAHREN? Die Kosten der eingerichteten Gütestellen sind gering. Für das Schiedsamts-Verfahren werden je nach Bundesland 10–25 Euro erhoben, im Fall eines Vergleichs erhöht sich die Gebühr auf 20–25 Euro. Daneben erlauben die Schiedsamtsgesetze in Fällen besonderer Schwierigkeit unter Abwägung mit den Interessen der Verfahrensbeteiligten eine Erhöhung auf max. zwischen 40 und 75 Euro. Bei der ÖRA in Hamburg (s.o. 1.) richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert, beginnend mit 5 Euro für Werte bis 500 Euro. Für die obligatorische Streitbeilegung (s.o. 2.) in Bayern werden 100 Euro erhoben, wenn es zu einem Schlichtungsgespräch kommt. Die Kosten der anerkannten Gütestellen sind in den Verfahrensordnungen unterschiedlich bestimmt; sie orientieren sich häufig am Markt für Mediationsdienstleistungen, sind allerdings teilweise landesrechtlich limitiert. Im Fall des Scheiterns des Güteverfahrens stellen dessen Gebühren gem. § 91 III ZPO, § 15a IV EGZPO Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits dar, werden also im Maße des Obsiegens und Unterliegens getragen. 9. WAS GILT FÜR ANWALTSKOSTEN? Die Parteien können sich zwar in den meisten Gütestellenverfahren nicht vertreten, wohl aber anwaltlich begleiten lassen. Nach § 17 Nr. 7 lit. a und d RVG stellt die Tätigkeit im Güteverfahren eine im Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, die mit einer 1,5 Geschäftsgebühr und ggf. einer 1,5 Einigungsgebühr vergütet wird. Kosten für das Schiedsamtsverfahren begleitende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können nach herrschender Meinung notwendige Vorbereitungskosten darstellen. 10. WELCHES FAZIT KÖNNTE MAN AUS ANWALTSSICHT ZIEHEN? Gütestellen bieten nicht nur einfachen Zugang zu Verjährungshemmung und Vollstreckbarkeit, sondern auch die kostengünstige Chance, rasch zu einer Einigung zu kommen oder im anderen Fall förderliche Einblicke in die Streitdynamik und die Interessen auch der anderen Seite zu erlangen. Insbesondere die Mediation bei anerkannten Gütestellen kann zur nachhaltigen außergerichtlichen Klärung auch komplexer Problemlagen führen.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0