BRAK-Mitteilungen 3/2021
BRAK ÄUSSERT SICH ZUR RICHTLINIE FÜR HOCHKLASSIGE CYBERSICHERHEIT Die BRAK hat sich in Form einer Stellungnahme 2 2 BRAK-Stn. 23/2021. zum Entwurf einer Richtlinie für hochklassige Cybersicher- heit geäußert und bezieht sich auf die möglichen Aus- wirkungen des Richtlinienentwurfs auf die anwaltliche Verschwiegenheit. In der Stellungnahme wird einerseits begrüßt, dass der Entwurf der Richtlinie in Erwägungs- grund 54 S. 3 festhält, dass durch Zugriffe auf ver- schlüsselte Kommunikation die Effektivität von Ver- schlüsselungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden sollen. Kritisch merkt die BRAK jedoch auch an, dass sich zu dieser Erwägung keine verbindliche Entspre- chung im Regelungsteil des Entwurfs findet und diese nach ihrem Wortlaut dahingehend verstanden werden könnte, dass die Effektivität der Verschlüsselung zwar nicht beeinträchtigt werden soll, aber unter Umständen beeinträchtigt werden darf. Die BRAK erwartet daher, Erwägungsgrund 54 S. 3 des Richtlinienentwurfs ent- sprechend abzuändern, damit sichergestellt ist, dass die Vertraulichkeit von Berufsgeheimnissen unterfallen- der Kommunikation zu jeder Zeit aufrechterhalten wird. RICHTLINIENVORSCHLAG ÜBER ANGEMESSENE MINDESTLÖHNE DER KOMMISSION Die BRAK hat im April anlässlich des zu erwartenden Berichtsentwurfes des Europäischen Parlaments zum Entwurf einer Richtlinie der Europäischen Kommission über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (COM(2020) 682 final) Stellung genommen. 3 3 BRAK-Stn. 36/2021. In den Fokus genommen wurden dabei die unterschied- lichen Aspekte der Initiative. Die BRAK wies gegenüber den entsprechenden politischen Entscheidungsträgern auf die möglichen Auswirkungen des Vorschlags auf be- reits bestehende nationale Mindestlohnregelungen und im Besonderen auf die Folgen für das deutsche Min- destlohngesetz (MiLoG) und den nationalen Mindest- lohn hin. Im Ergebnis wird der Richtlinienvorschlag der Kommission abgelehnt, da Bedenken sowohl im Hin- blick auf die Richtlinienkompetenz der Europäischen Union als auch im Hinblick auf die Tariftreueregelung für die öffentliche Auftragsvergabe bestehen. VERORDNUNGSVORSCHLAG FÜR EIN GESETZ ÜBER DIGITALE MÄRKTE Die BRAK hat sich mittels Stellungnahme 4 4 BRAK-Stn. 35/2021. an der Konsul- tation der Europäischen Kommission über ihren Vor- schlag für ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Mar- kets Act, DMA) beteiligt. Das Gesetz über digitale Märkte befasst sich mit den negativen Folgen von Plattformen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung als digitale „Tor- wächter“ (Gatekeeper) im Binnenmarkt agieren und da- mit potentiell selbst die Regeln der Märkte bestimmen. In der Stellungnahme wird zunächst festgestellt, dass der Vorschlag schon unter seiner unklaren Stellung zwi- schen Kartellrecht und Lauterkeitsrecht leidet; dies kann zu einer doppelten Belastung bzw. doppelten Sanktionierung der betroffenen Unternehmen führen. Auch die Definition des Anwendungsbereichs bedeutet eine Doppelbelastung unter europäischem und natio- nalem Recht. Die BRAK fordert zudem, dass die Zusam- menarbeit zwischen nationalen Behörden und der Euro- päischen Kommission klargestellt werden muss. Auch zahlreiche Elemente der Definition der Gatekeeper und der Festlegung ihres Status bedürfen der Nachbes- serung, in der Stellungnahme werden dazu konkrete Vor- schläge gemacht. In Bezug auf die Pflichten der Gatekee- per in Art. 5 und 6 DMA sieht die BRAK schon die Über- einstimmung mit der Rechtsgrundlage in Art. 114 AEUV als kritisch an. Es handelt sich in der Sache um neue Re- geln zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stel- lung, sie sind jedoch nicht als solche eingeordnet, mithin werden Art. 103, 352 AEUV umgangen. Ferner hält die BRAK die Wahl des Instruments einer Verordnung unter Art. 114 AEUV, der die Grundlage für die Angleichung der nationalen Regelungen bietet, für unpassend. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA HORRER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im März und April 2021. INTERNATIONALER PODCAST DER BRAK „ONE WORLD – ONE LEGAL PROFESSION“ In der Ende März gestarteten neuen internationalen Podcast-Serie der BRAK „One World – One Legal Profes- sion“ spricht Dr. Veronika Horrer, Geschäftsführerin der BRAK, regelmäßig mit internationalen Gästen aus der Anwaltschaft, Justiz und Politik. In der auf englisch und russisch erschienenen ersten Folge spricht sie mit Djamshid Turdaliev, Rechtsanwalt aus Usbekistan und Mitglied des Präsidiums der Usbekischen Rechtsan- waltskammer, über die Reformen der Anwaltschaft in Usbekistan, über die Situation der Frauen im Rechtsbe- BRAK-MITTEILUNGEN 3/2021 AUS DER ARBEIT DER BRAK 170
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