BRAK-Mitteilungen 5/2021
Rechts auf ein faires Verfahren und dem Anspruch des Mandanten auf Vertraulichkeit. Nur aufgrund ihrer Un- abhängigkeit können Rechtsanwältinnen und Rechtsan- wälte gleichrangig und gleichberechtigt neben den an- deren Organen der Rechtspflege, nämlich Richtern und Staatsanwälten, ihre Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen. Ohne die Selbstverwaltung ist zudem eine angemesse- ne Vertretung der Interessen des Mandanten nicht möglich. Die BRAK weist darüber hinaus darauf hin, dass die Feststellungen in Erwägungsgrund Nr. 69 AMLD-Ent- wurf sowohl hinsichtlich der mangelhaften Aufsichtstä- tigkeit durch die Selbstverwaltung, als auch der fehlen- den „public scrutiny“ in diesem Bereich nicht zutreffend sind. Die BRAK behält sich weitere Stellungnahmen vor. STELLUNGNAHME ZUR PRIVATEN PROZESSFINANZIERUNG Die BRAK hat zum Berichtsentwurf des Rechtssauschus- ses des EP (JURI) zu Empfehlungen an die Europäische Kommission zur verantwortungsvollen privaten Finan- zierung von Rechtsstreitigkeiten Stellung genommen. 2 2 BRAK-Stn.-Nr. 38/2021. Inhaltlich wird in dem Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters Axel Voss (EVP/DE) vom Juni 2021 die Ausarbeitung eines regulatorischen Rahmens im Hin- blick auf die private Finanzierung von Rechtsstreitigkei- ten durch Dritte vor dem Hintergrund der Zunahme der angesprochenen Finanzierungspraxis in der EU gefor- dert. Die BRAK begrüßt die Initiative zur Regulierung privater Prozessfinanzierung und teilt die im Rahmen der Initia- tive geschilderten Gefahren, der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch private Unternehmen und befürwortet, Mindeststandards in einer EU-Richtlinie zum Schutz der Rechtsuchenden festzulegen. STELLUNGNAHME ZU KÜNSTLICHER INTELLIGENZ Die BRAK hat zum Vorschlag für eine Verordnung der Europäischen Kommission zur Festlegung harmonisier- ter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union Stellung genommen. 3 3 BRAK-Stn.-Nr. 52/2021. Sie begrüßt dabei den Regulierungsvorschlag der Kommission als weltweit ersten und mutigen Versuch, einen Rechtsrah- men für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, den Be- trieb und auch die im Rahmen beruflicher Tätigkeiten erfolgende Nutzung künstlicher Intelligenz durch Priva- te ebenso wie durch staatliche Behörden zu schaffen und dabei den Schutz der von KI-Systemen Betroffenen in den Fokus zu nehmen. Die Zukunft ist digital, davon sind Anwaltschaft und Rechtsdienstleistungen nicht ausgeschlossen. Es wird daher erwartet, dass nach Lö- sungen gesucht wird, wie bewährte rechtsstaatliche Prinzipien mit den Vorteilen moderner Kommunikation im Interesse der Rechtsuchenden und eines funktionie- renden Rechtsstaats in der digitalen Welt verbunden werden können. Dem trägt nach Ansicht der BRAK der Verordnungsentwurf durchweg Rechnung. Dennoch for- dert sie an einzelnen Stellen im weiteren legislativen Prozess Nachschärfungen. STELLUNGNAHME ZU DEN DIGITALEN GRUNDPRINZIPIEN DER EU Die BRAK hat sich an der Konsultation der Europäi- schen Kommission zu den digitalen Grundprinzipien der EU beteiligt. 4 4 BRAK-Stn.-Nr. 53/2021. Inhaltlich beschäftigt sich die Konsulta- tion mit den unterschiedlichen Aspekten der digitalen Grundprinzipien der EU. Das Ziel der vorgestellten Ini- tiative ist es, die digitalen Rechte der Europäerinnen und Europäer zu identifizieren und in einer gemeinsa- men Erklärung der Kommission, des Rates und des EP festzuhalten. Im Rahmen der Stellungnahme schlägt die BRAK vor, das Mandatsgeheimnis als Grundvoraus- setzung rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Garanti- en als digitales Grundprinzip der EU festzuhalten. Da- mit soll den mannigfaltigen Bedrohungen für das Man- datsgeheimnis im digitalen Raum und darüberhinaus- gehenden unbeantworteten technischen Fragen beim staatlich regulierten Zugriff auf Kommunikationsdienste entgegengetreten werden. JAHRESBERICHT ÜBER DIE LAGE DER RECHTSSTAATLICHKEIT IN DER EU 2021 Die Europäische Kommission hat am 20.6.2021 mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 den zweiten Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union veröffentlicht. 5 5 Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union 2021. Ziel des jähr- lich erscheinenden Berichts ist es, die Transparenz im Bereich Rechtsstaatlichkeit zwischen den EU-Mitglied- staaten zu erhöhen und das notwendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaatlichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU einnimmt. Die BRAK wurde im Rahmen von virtuellen Länderbesu- chen der Kommission in die Erstellung des Berichts mit eingebunden. Eine zentrale Erkenntnis des diesjährigen Berichts ist, dass erste positive Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten in den in der ersten Ausgabe des Rechtsstaatlichkeitsberichts bemängelten Bereichen zu beobachten sind. Dennoch bestehen im Hinblick auf einzelne EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Mediensek- tors und der Unabhängigkeit der Justiz nach wie vor Be- denken. Das deutsche Justizwesen und die Gewaltentei- lung werden im länderspezifischen Bericht für Deutsch- land als gut funktionierend beschrieben. 6 6 Länderspezifischer Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. STELLUNGNAHME ZUR KONSULTATION ÜBER GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ Die BRAK hat sich ferner an einer Konsultation der Eu- ropäischen Kommission zum Geschmacksmusterschutz BRAK-MITTEILUNGEN 5/2021 AUS DER ARBEIT DER BRAK 304
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