Das FortbilDungszertiFikat Der brak · Fachkompetenz sichtbar gemacht · Orientierung für Mandanten und potenzielle Mandanten · Zur Werbung auf Briefkopf, Homepage, Visitenkarten oder in Anzeigen Weitere Informationen unter: www.brakfortbildungszertifikat.de keit als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit auf Gruppenebene gilt (Text von Bedeutung für den EWR) ABl. der Europäischen Union L 372 v. 20.10.2021 Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.10.2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates ABl. der Europäischen Union L 382 v. 28.10.2021 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN BRAK-Mitteilungen und Anwaltsblatt sind für jeden berufsrechtlich Interessierten Pflichtlektüre. Nachfolgend dokumentiert das Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Aufsatzliteratur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die in den zurückliegenden Wochen in anderen Periodika und Sammelwerken veröffentlicht worden ist. Aus Platzgründen muss eine wertende Auswahl getroffen werden: Zusammengestellt vom Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln durch Antonia Otto. Kontakt zur Literaturschau: anwaltsrecht@googlemail. com Anwalt und Kanzlei (AK) Nr. 9: Cosack, Elektronischer Rechtsverkehr: Diese Änderungen bringt das beA-Update 3.7 (150); dies., Elektronischer Rechtsverkehrs: Gesellschaft für das beA: Die neue BRAO wirkt sich auf die Arbeit mit dem beA aus (152); Huff, Elektronischer Rechtsverkehr: So bestellen Sie Ihren Vertreter über das beA (156); George, Reform der Anwaltskanzlei, Teil 3: Die Anwaltskanzlei als RA-GmbH (158); Nr. 10: Rohwedder, Fördermittel für die Kanzlei: „Digital jetzt“ unterstützt Rechtsanwälte bei Digitalisierungsvorhaben (167). Anwalts Gebühren Spezial (AGS) Nr. 9: Dahn, Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten (385). Berliner Anwaltsblatt (BerlAnwBl.) Nr. 10: Cosack, Anwaltspostfach beA: Vorbereitung auf die aktive Nutzungspflicht. Zum 1.1.2022 tritt die aktive Nutzungspflicht für das beA bundesweit in Kraft (353). Das Juristische Büro (JurBüro) Nr. 8: Klüsener, Die Berechnung der Vergütung nach § 10 RVG (393). Der Betrieb (DB) Nr. 38: Deckenbrock, Die große BRAOReform (Teil 1) – alles neu im anwaltlichen Gesellschaftsrecht (2200); Nr. 39: Deckenbrock, Die große BRAO-Reform (Teil 2): Neuregelung der Tätigkeitsverbote, Vorgaben für Syndikusanwälte und Pflicht zum Erwerb von Berufsrechtskenntnissen (2270). Deutscher Anwaltsspiegel Nr. 20: Rötering/Säljemar, Bürokratieabbau in eigener Sache? Im Blickpunkt: Die elektronische Signatur und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (13). Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitschrift (DGVZ) Nr. 10: Uhl, Die Neuerungen bei den Inkassokosten (205). Deutsches Steuerrecht (DStR) Nr. 36: Stöber, Die Neuregelung des Rechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften (2137); Nr. 41: Willerscheid, Neuregelungen für Steuerberater durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts, (2420); Nr. 43: Muxfeldt/Müller, To be continued... – „Digitale Kanzlei 2021“, (Beilage Karriere-Special Steuern) (27). Festschrift für Reinhard Singer (2021): Hartung, Von Helden und Rittern – über die Digitalisierung im (Arbeits-)- Recht (261); Henssler, Rechtsberatungsbefugnisse von prozessfinanzierenden Inkassodienstleistungsunternehmen im ausländischen Recht (277); Ignor, Rechtliche Grundlagen und Grenzen der anwaltlichen Verpflichtung, in der Handakte enthaltene Unterlagen an die AUS DEN ZEITSCHRIFTEN BRAK-MITTEILUNGEN 6/2021 AKTUELLE HINWEISE X (Fortsetzung S. XI)
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