BRAK-Mitteilungen 6/2021

BRAK MIT TEILUNGEN DEZEMBER 2021 · AUSGABE 6/2021 52. JAHRGANG AKZENTE VIELE CHANCEN – UND EIN GRUND ZUR WACHSAMKEIT Dr. Ulrich Wessels Das Jahresende ist die Zeit für Rückblicke, angesichts des ungemütlichen Wetters am besten bei Tee und Plätzchen. Beim Blick zurück fällt zuerst die Corona-Pandemie ins Auge, die uns aktuell erneut heftig trifft und uns allen viel abverlangt hat und noch abverlangt; zugleich sorgte sie in Justiz und Anwaltschaft für einen Digitalisierungsschub. Gerade was Digitalisierung angeht, ist allerdings ein Blick nach vorne viel spannender, hat doch die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP sie zu einem ihrer Kernthemen erhoben. Die Ampelkoalition steht seit Ende November. Wenn diese Ausgabe der BRAKMitteilungen erscheint, dürfte auch die Regierungsmannschaft stehen, denn in der ersten Dezemberwoche – kurz nach Redaktionsschluss – wollen die Parteien über den Koalitionsvertrag abstimmen und sodann die Regierungsbildung abschließen. In Sachen Digitalisierung und Klimaschutz haben sich die Koalitionäre viel vorgenommen und in vielen Bereichen des materiellen Rechts bereits recht konkrete Pläne formuliert. Auch einige wichtige Anliegen der Anwaltschaft werden adressiert. Erwartungsgemäß wird sich das Bundesjustizministerium – künftig ohne Verbraucherschutz und unter FDPÄgide – mit Legal Tech befassen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode trieb die FDP dieses Thema voran. Der Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen soll erweitert werden. Nachjustiert werden muss im Inkassorecht, da die jüngsten Änderungen sich, entgegen der gesetzgeberischen Absicht, als nicht verbraucherfreundlich erwiesen. Dass das für die Anwaltschaft gelockerte Verbot des Erfolgshonorars modifiziert werden soll, überrascht nicht, hat doch der letzte Bundestag der neuen Regierung einen Prüfauftrag mitgegeben. Beim Fremdbesitzverbot, das die Koalition ebenfalls prüfen will, bestand zumindest bislang Einigkeit. Eine Aufweichung würde die anwaltliche Unabhängigkeit massiv beeinträchtigen. Was daraus letztlich wird, bleibt abzuwarten. Doch es gibt auch Erfreuliches im Koalitionsvertrag. So soll der Pakt für den Rechtsstaat neu aufgelegt und von einem Digitalpakt flankiert werden. Sinn macht das indes nur unter Einbeziehung der Anwaltschaft; daran fehlt es bislang. Angekommen ist offenbar auch die von der BRAK anlässlich der Corona-Gesetzgebung geäußerte Kritik an Hauruck-Verfahren ohne Verbändebeteiligung. Die Koalition will für bessere Qualität der Gesetzgebung sorgen und dabei die Praxis mehr einbeziehen. Strafprozesse sollen effektiver, schneller und moderner gestaltet werden, dazu gehört die Video-Dokumentation von Vernehmungen und Hauptverhandlungen; das hat die BRAK erst jüngst in einem Positionspapier gefordert. Auch dass für Beschuldigte künftig mit Beginn der ersten Vernehmung eine Verteidigung sichergestellt werden soll, ist eine langjährige Forderung der Anwaltschaft. Den kollektiven Rechtsschutz will die Koalition ausbauen und dazu bestehende Instrumente modernisieren und weitere prüfen – dies war erst kürzlich Thema unserer gemeinsam mit der Universität Hannover veranstalteten Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Wachsam bleiben müssen wir beim Thema Geldwäschebekämpfung: ein wichtiges und berechtigtes Anliegen, das jedoch nicht zu einer Aushöhlung des Mandatsgeheimnisses führen darf. Erfreulicherweise hat der Bundesrat kürzlich im Zusammenhang mit dem EUGeldwäschepakt anerkannt, dass es im Nicht-Finanzsektor bereits eine effektive Geldwäscheaufsicht durch die Selbstverwaltung gibt. Das Jahr 2022 bringt also rechtspolitisch viele Herausforderungen. Vor allem beginnt es mit einer großen Chance: dem Einstig in den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr. Hier kommt uns als Anwaltschaft mit dem beA eine Vorreiterrolle zu. Auch die Politik arbeitet an der weiteren Digitalisierung der Justiz, das zeigt der Koalitionsvertrag. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam mit der Justiz und den weiteren Akteuren und mit Elan nutzen! Zuerst aber wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 6/2021 347

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