liche Haftung – Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) eröffnet. Vor dem Hintergrund des im Februar 2020 von der Kommission veröffentlichten Weißbuchs KI5 5 Dazu BRAK-Stn.-Nr. 52/2021. und des im April 2021 veröffentlichten Vorschlags für eine Verordnung der Europäischen Kommission zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz)6 6 Dazu BRAK-Stn.-Nr. 27/2020. zu welchen die BRAK Stellung genommen hatte, ist es ein Ziel der Kommission, einer möglichen Fragmentierung der Regelungen im Bereich der Haftung in der Europäischen Union entgegenzuwirken. Mit der Konsultation möchte die Kommission evaluieren, ob die Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) aufgrund der Herausforderungen durch neue Technologien wie KI überarbeitet werden muss. Dabei sollen die Problemfelder, die sich bei der im Jahr 2018 durchgeführten Bewertung der Produkthaftungsrichtlinie dargestellt hatten, und damit insb. die Anwendung der Richtlinie auf die Produkte und Innovationen der Digitalwirtschaft, in den Blick genommen werden. Darüber hinaus sollen Informationen zusammentragen werden, die darüber Aufschluss geben, ob die Notwendigkeit besteht, die Richtlinie im Hinblick auf die spezifischen, mit der Nutzung von KI-Technologie einhergehenden Herausforderungen anzupassen. Interessenträger haben bis zum 10.1.2022 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen. KONSULTATION ZU SLAPP Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine Konsultation zum Thema SLAPP – strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung gestartet; diese läuft ebenfalls bis zum 10.1.2022. Bei solchen Klagen, die in der Regel unbegründet sind, handelt es sich um ein Mittel der Einschüchterung, die betroffenen Personen sollen davon abgehalten werden, sich in öffentlichen Debatten zu äußern. Ihr Ziel sind oftmals Journalist:innen. Die Kommission beabsichtigt, im zweiten Quartal 2022 eine entsprechende Richtlinie vorzulegen, die Ergebnisse der Konsultation sollen in darin Berücksichtigung finden. Von Interesse für die Anwaltschaft ist die Thematik u.a., da eine Anpassung der Zivil- und Strafverfahrensvorschriften erwogen wird; ferner können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch Ziel solcher Klagen sein. Die Fragen der Konsultation zielen insb. auf eine Beurteilung der derzeitigen Lage in den Mitgliedstaaten ab. Gefragt wird auch, ob legislatives oder nichtlegislatives Tätigwerden der EU erforderlich sei. Als mögliche legislative Maßnahmen werden zivilrechtliche Verfahrensgarantien wie die frühzeitige Abweisung einer Klage und beschleunigte Verfahren, die Beteiligung Dritter oder Vorschriften des internationalen Privatrechts vorgeschlagen. Mit der Thematik befasst sich derzeit auch das Europäische Parlament, ein entsprechender Berichtsentwurf wurde im Rechts- (JURI) und im Innenausschuss (LIBE) angenommen. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA HORRER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im September und Oktober 2021. LEGAL TECH IN HONG KONG UND DEUTSCHLAND Am 1.9.2021 luden die BRAK und die Law Society of Hong Kong (LSHK) zur gemeinsam organisierten Online-Veranstaltung um die rechtlichen Grundlagen sowie den Legal Tech-Markt in beiden Jurisdiktionen zu vergleichen. Zu dem Webinar mit dem Titel „Developments in the field of LegalTech in Hong Kong and Germany” schalteten sich knapp 100 Teilnehmende zu. Das Grußwort sprach Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK. Nadja Flegler, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Wolf an der Leibniz Universität Hannover, erläuterte die Regelungen des neuen Legal Tech-Gesetzes sowie die Kritikpunkte aus Sicht der Anwaltschaft. Einen Überblick über den deutschen Markt gab Dr. Christian Lemke, Vizepräsident der BRAK. Amirali Nasir, Vizepräsident der LSHK und Vorsitzender von deren InnoTech Komitee, sprach anschließend über den Legal Tech-Markt in Hong Kong und stellte die Arbeit des InnoTech Komitees vor. Die LSHK veranstaltete in der Vergangenheit Hackathons und betreibt sogar einen eigenen Legal Tech Hub. GUTACHTEN DER VENEDIG-KOMMISSION ZUR ANWALTSCHAFT IN DER SLOWAKEI Dr. Veronika Horrer (BRAK) nahm als Expertin der Venedig-Kommission im Rahmen der Vorbereitung eines Gutachtens zur Organisation der Anwaltschaft und zur Disziplinargerichtsbarkeit für Rechtsanwälte in der Slowakei an Fachgesprächen mit der Justizministerin der Slowakei, Maria Kolikova, mit den Mitgliedern des slowakischen Parlaments, mit dem Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichts der Slowakei u.a. am 9.-10.9. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 6/2021 379
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