BRAK-Mitteilungen 1/2022

AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im November und Dezember 2021. Im Fokus der berufspolitischen Aktivitäten stand die beginnende neue Legislaturperiode. Mit Blick hierauf erarbeitete die BRAK eine Reihe von Positionspapieren und Forderungskatalogen. Ein weiteres Kernthema war die zum 1.1.2022 eingetretene aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr. BESONDERES ELEKTRONISCHES ANWALTSPOSTFACH UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Der Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum 1.1.2022 bildete einen Arbeitsschwerpunkt der BRAK in den beiden letzten Monaten des Jahres 2021. Neben technischen Vorbereitungen und Anpassungen des beA-Systems lag der Fokus darauf, Informationen zu den zum Jahresbeginn eintretenden Rechtsänderungen – u.a. durch die kurz vor Jahresende erlassene Elektronischer Rechtsverkehr-Bekanntmachung (ERVB 2022)1 1 Dazu Nachr. aus Berlin 25/2021 v. 16.12.2021. – und verschiedene Handreichungen zum Einstieg in die Arbeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vor allem für Kolleginnen und Kollegen bereitzustellen, die das beA bislang lediglich passiv genutzt haben. Hierzu erfolgten Publikationen u.a. im beASupportportal,2 2 https://portal.beasupport.de/external/c/aktive-nutzungspflicht. in den Newslettern der BRAK3 3 S. die letzten Ausgaben des beA-Newsletters sowie der Nachrichten aus Berlin. sowie im BRAK-Magazin.4 4 Zuletzt von Seltmann, BRAK-Magazin 6/2021, 10 und BRAK-Magazin 6/2021, 12. Auch in den aktuellen Heften von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin finden sich Beiträge zu diesem Themenkreis.5 5 Sandkühler, BRAK-Mitt. 2022, 2; von Seltmann, BRAK-Magazin 1/2022, 9 und 10 f. Der Ausbau des ERV wird die BRAK auch im Jahr 2022 auf organisatorisch-technischer sowie auf rechtspolitischer Ebene intensiv beschäftigen. FORDERUNGEN UND IMPULSE FÜR DIE 20. LEGISLATURPERIODE Mit Blick auf die beginnende Legislaturperiode hat die BRAK gegenüber der neuen Bundesregierung ihre Forderungen zu verschiedenen Themenbereichen deutlich gemacht. Rechtsstaat Angesichts des bevorstehenden Abschlusses der Koalitionsverhandlungen bekräftigte die BRAK Mitte November 2021 ihre Forderung nach einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat auch gegenüber der künftigen Regierung.6 6 PE-Nr. 15/2021 v. 19.11.2021. Bereits im Sommer 2021 hatte sie Vorschläge und Forderungen für eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat formuliert.7 7 Positionspapier „Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat“ (BRAK-Stn.-Nr. 44/ 2021). Eine Erweiterung des Pakts ist aus Sicht der BRAK dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Die Anwaltschaft, die als größte Berufsgruppe im Rechtswesen für den Zugang zum Recht garantiere, müsse unbedingt einbezogen werden. Konkretisiert und um die Forderung nach einem Digitalpakt ergänzt hatte die BRAK ihre Forderungen anlässlich ihrer 161. Hauptversammlung am 24.9.2021.8 8 Dazu PE Nr. 12/2021 v. 27.9.2021. Anlass zu der neuerlichen Forderung der BRAK gab u.a. die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister (JuMiKo) am 11./12.11.2021.9 9 Zu deren Ergebnissen s. Nachr. aus Berlin 23/2021 v. 18.11.2021. In deren Vorfeld hatte die BRAK konkrete Vorschläge für anstehende Digitalisierungsprozesse unterbreitet und erneut die Einbeziehung der Anwaltschaft gefordert. Der Beschluss der JuMiKo zu einer Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat fokussiert sich jedoch – wie der vorherige Pakt – allein auf die Justiz, ohne diejenigen einzubeziehen, die das Recht anwenden. Die BRAK wird die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten. Digitalisierung Ebenfalls im Vorfeld der Herbst-JuMiKo legte die BRAK einen umfangreichen Forderungskatalog zur Digitalisierung der Justiz vor.10 10 Positionspapier „Digitales Rechtssystem – Forderungen und Vorschläge der Anwaltschaft“ (BRAK-Stn.-Nr. 60/2021). Aus ihrer Sicht muss das mit der Digitalisierung verbundene Potenzial genutzt werden, um den Zugang zum Recht für alle gleichermaßen zu sichern und zu stärken. Digitale Konzepte für Rechtsuchende setzten allerdings zwingend auch einen flächendeckenden, funktionierenden elektronischen Rechtsverkehr voraus, der eine leistungsfähige digitale Infrastruktur erfordere. Unverzichtbar sei, dass Rechtsuchende in jeder Lage des Verfahrens anwaltlichen Rat hinzuziehen können, und dass digitale Lösungen auch durch die Anwaltschaft für ihre Mandanten nutzbar sind. Die Digitalisierung dürfe keine Abstriche bei rechtsstaatlichen Garantien mit sich bringen. In ihrem umfangreichen Papier stellt die BRAK nicht nur Forderungen hinsichtlich der Ausstattung der Gerichte auf, sondern unterbreitet AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 32

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