BRAK-Mitteilungen 1/2022

vom Arbeitgeber zu kontrollieren. Bei Bürotätigkeiten hat der Arbeitgeber seinen Beschäftigten anzubieten, diese von zu Hause aus zu erbringen. Die Vorschrift gilt (zunächst) bis zum 19.3.2022. Verlängert wurden zudem die grundlegenden Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie gelten – unabhängig vom Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite – ebenfalls bis zum 19.3.2022. Der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht hat sein Informationsblatt zum Arbeitsschutz entsprechend aktualisiert. Darin stellt er die grundlegenden Arbeitgeberpflichten dar und gibt Praxishinweise und Beispiele zur Umsetzung. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. SARAH PRATSCHER UND RAFAEL JAVIER WEISKE, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im November und Dezember 2021. KONSULTATION ZUR DIGITALISIERUNG DES GESELLSCHAFTSRECHTS Die Europäische Kommission startete Mitte Dezember 2021 eine Konsultation zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts.1 1 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13055Modernisierung-des-digitalen-Gesellschaftsrechts/public-consultation_de. Die Kommission sieht über den Wirkungskreis der Richtlinie 2019/1151/EU (Digitalisierungsrichtlinie) hinaus Handlungsbedarf für eine weitere Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Die Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht bereits die Online-Unternehmensgründung, die Eintragung von Zweigniederlassungen und die Anmeldung bei Unternehmensregistern. Die Kommission beabsichtigt nun, einen Vorschlag für eine Richtlinie zu verfassen. Bei der Erarbeitung dieser Initiative soll die Konsultation in Form eines Fragebogens Berücksichtigung finden. Die Fragen beziehen sich zunächst darauf, ob mehr Transparenz in Bezug auf Unternehmensinformationen gewünscht wird und inwiefern das Business Registers Interconnection System (BRIS) oder „Find a Company“ genutzt wird. Dann thematisiert der Fragebogen die Nutzung von Daten in nationalen Unternehmensregistern in grenzüberschreitenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Schließlich werden die bei einer Expansion in einen anderen Mitgliedstaat entstehenden Probleme und die Digitalisierung gesellschaftsrechtlicher Verfahren sowie neue Entwicklungen der Digitalisierung behandelt. Die Konsultation richtet sich an ein breites Spektrum von Interessenträgern, darunter auch die rechtsberatenden Berufe; die Teilnahme ist bis Anfang April möglich. PAKET ZUR DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ Die Europäische Kommission hat am 1.12.2021 ein umfangreiches Paket zur Digitalisierung der Justiz veröffentlicht. Das Ziel des Pakets ist es, die Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben, zukünftig verstärkt auch im Justizwesen zu nutzen und die digitale Kommunikation zum Standardkanal für grenzüberschreitende Verfahren zu machen. Dabei soll der Zugang zur Justiz in den EU-Mitgliedstaaten erhöht werden und der grenzüberschreitende Austausch sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert werden. Die BRAK hatte sich bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Paketes zu den entsprechenden Plänen der Kommission geäußert2 2 BRAK-Stn.-Nr. 38/2021 v. Mai 2021. und wird das Paket im weiteren Gesetzgebungsprozess verfolgen. Das vorgeschlagene Paket zur Digitalisierung der Justiz setzt sich zusammen aus dem Vorschlag einer Verordnung für die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU und den Zugang zur Justiz in Zivil-, Handels- und Strafsachen (COM(2021) 759),3 3 Verordnungsvorschlag, COM(2021) 759 final. dem Vorschlag einer Richtlinie zur Anpassung der Richtlinien zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit (COM(2021) 760),4 4 Richtlinienvorschlag, COM(2021) 760 final. einem Vorschlag einer Verordnung zum digitalen Informationsaustausch im Bereich des Terrorismus (COM(2021) 767),5 5 Verordnungsentwurf, COM(2021) 767. einem Vorschlag zu einer Richtlinie zur Anpassung des Ratsbeschlusses 2005/671/JHA im Hinblick auf die Angleichung der Unionsvorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten (COM(2021) 757)6 6 Richtlinienvorschlag, COM(2021) 757. und einem Vorschlag einer Verordnung zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen (COM(2021) 756).7 7 Verordnungsvorschlag, COM(2021) 756. STELLUNGNAHME ZUM JAHRESBERICHT ZUR RECHTSSTAATLICHKEIT 2021 Der Rechtssauschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 14.12.2021 einen Entwurf einer Stellungnahme zum Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit 2021 verAUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2022 35

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