BRAK-Mitteilungen 2/2022

sion“.38 38 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-one-world-one-legal-profession/; dazu im Detail Horrer/Schaworonkowa/Khalil Hassanain, BRAK-Mitt. 2022, 93. Diese führen nach Israel, in die Ukraine und zur Union Internationale des Avocats – und in Kürze auch nach Algerien. CORONA-PANDEMIE Angesichts der Ende November eingeführten „3G-Regel“ am Arbeitsplatz und der Wiedereinführung der Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, hat der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht seine Hinweise39 39 Information des BRAK-Ausschusses Arbeitsrecht zur Corona-Arbeitsschutzverordnung. hierzu und zur verlängerten Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert. Sie erläutern die grundlegenden Arbeitgeberpflichten und geben Praxishinweise und Beispiele zur Umsetzung. Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat seine Handlungshinweise zu Entschädigungen nach dem IfSG neu aufgelegt.40 40 Informationen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Darin erläutert er die Voraussetzungen, unter denen Anwältinnen und Anwälte, die unter Quarantäne oder Tätigkeitsverbot standen, Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle und ggf. für Betriebsausgaben haben. Die Hinweise enthalten zudem einen tabellarischen Überblick über die zuständigen Stellen der Länder und Links u.a. zu Online-Anträgen. Sie sind nun auf dem Stand des zum 12.12.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die BRAK bündelt auch auf ihrer im Januar 2022 neu aufgelegten Website Informationen für die Anwaltschaft rund um die Corona-Pandemie.41 41 https://www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/corona/. Insbesondere findet sich dort auch eine Rechtsprechungs-Übersicht42 42 https://www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/corona/##c8705. mit inzwischen über 3.400 Entscheidungen. SCHLICHTUNGSSTELLE 15 % mehr Schlichtungsanträge als im Vorjahr verzeichnete die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft im Jahr 2021. Trotz erschwerter Bedingungen durch die Corona-Pandemie konnte die Annahmequote gesteigert und die Verfahrensdauer reduziert werden. Die Teilnahmebereitschaft der Anwältinnen und Anwälte an dem freiwilligen Schlichtungsverfahren ist weiterhin erfreulich hoch. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Ende Januar veröffentlichten Tätigkeitsberichts 2021 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.43 43 Tätigkeitsbericht 2021; dazu Pressemitt. der Schlichtungsstelle v. 25.1.2022. Er gibt im Detail Aufschluss über die Gegenstände und Rechtsgebiete der Schlichtungsverfahren sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. die Art der Verfahrenserledigung. Zudem enthält er Informationen zur Organisation der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten sowie anonymisierte Schlichtungsfälle. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. SARAH PRATSCHER UND RAFAEL JAVIER WEISKE, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Januar und Februar 2022. KONSULTATION DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZU KI UND HAFTUNG Die BRAK beteiligte sich im Januar 2022 an der Konsultation der Europäischen Kommission zur zivilrechtlichen Haftung – Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Die Stellungnahme1 1 BRAK-Stn.-Nr. 1/2022. befasste sich u.a. damit, ob die Produkthaftungsrichtlinie (85/ 374/EWG) aufgrund der Herausforderung durch neue Technologien, den Produkten und Innovationen der Digitalwirtschaft sowie der Technologie der künstlichen Intelligenz überarbeitet und entsprechend angepasst werden muss. Die Konsultation bestand dabei aus zwei Abschnitten. Im ersten Abschnitt sollten die Problemfelder, die sich bei der im Jahr 2018 durchgeführten Bewertung der Produkthaftungsrichtlinie dargestellt hatten und damit insb. die Anwendung der Richtlinie auf die Produkte und Innovationen der Digitalwirtschaft in den Blick genommen werden. Im zweiten Abschnitt wollte die Europäische Kommission Informationen zusammentragen, die darüber Aufschluss geben, ob die Notwendigkeit besteht, die Richtlinie im Hinblick auf die spezifischen, mit der Nutzung der Technologie der künstlichen Intelligenz einhergehenden Herausforderungen anzupassen. Insgesamt befürwortet die BRAK in ihrer Stellungnahme in Bezug auf KI und Haftung eine Änderung der Produkthaftungsrichtlinie zur Erleichterung der Beweislast für den Geschädigten im Hinblick auf den Beweis, dass AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2022 91

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