tierung von Fernsignaturen20 20 Vgl. https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/information-der-bundesnotarkammer. – dient auch die Anfang Mai ausgerollte beA-Version 3.12.21 21 Vgl. beA-Newsletter 5/2022 v. 2.5.2022 sowie beA-Newsletter 4/2022 v. 8.4.2022. Über den bevorstehenden Austausch der beA-Karten durch die Zertifizierungsstelle der BNotK informierte die BRAK Anfang Mai auch in einem an alle Anwältinnen und Anwälte gerichteten Schreiben. Informationen zu beA und ERV für Nutzerinnen und Nutzer Um die Nutzung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) durch Anwältinnen und Anwälte sowie ihr Kanzleipersonal zu unterstützen, hat die BRAK auch in diesem Berichtszeitraum eine Reihe von Informationsmaterialien rund um das beA und den ERV bereitgestellt.22 22 S. u.a. den beA-Newsletter sowie Nitschke, BRAK-Magazin 2/2022, 10 und BRAKMagazin 2/2022, 11. Neu sind Video-Anleitungen, in denen wichtige praktische Themen wie z.B. das Einräumen von Rechten für eine Vertretung, die Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses oder die Ersatzeinreichung bei technischen Störungen Schritt für Schritt erklärt werden. Die Videos sind in der Mediathek des beA-Supportportals23 23 https://portal.beasupport.de/videos. verfügbar; weitere Videos sind geplant. Gesetzgebung zum ERV: Online-Beglaubigungen und -Registeranmeldungen Mit einer Ergänzung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtline sollen Online-Beglaubigungen für Anmeldungen im Handelsregister künftig für alle Rechtsträger und auch in weiteren Registern möglich sein. Die bis zum 1.8.2022 umzusetzende Richtlinie (RL (EU) 2019/1151) sieht u.a. die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH und zu OnlineVerfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen vor. Entsprechende Änderungen beinhaltet das zum 1.8.2022 in Kraft tretende Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).24 24 S. dazu BRAK-Stn.-Nr. 4/2021 sowie Nachr. aus Berlin 2/2021 v. 27.1.2021. Mit den nunmehr vorgeschlagenen ergänzenden Regelungen soll die durch das DiRUG ermöglichte OnlineGründung einer GmbH auch auf Sachgründungen erweitert werden. Zudem sollen Online-Beglaubigungen zum Handelsregister nicht mehr nur für bestimmte, sondern für alle Rechtsträger und darüber hinaus auch für Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschaftsund Vereinsregister möglich sein. Die vorgeschlagenen ergänzenden Regelungen befürwortet die BRAK in einer aktuellen Stellungnahme.25 25 BRAK-Stn.-Nr. 15/2022; dazu Nachr. aus Berlin 7/2022 v. 6.4.2022. BERUFS- UND RECHTSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN Anlässlich der Gründung des Bundesverbands der Wirtschaftskanzleien in Deutschland e.V. (BWD) Ende März hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels klargestellt,26 26 Statement des BRAK-Präsidenten v. 20.4.2022. dass er durch die Gründung des neuen Interessenverbands die Einheit der Anwaltschaft nicht gefährdet sieht. Es gebe noch weitere derartige Verbände innerhalb der Anwaltschaft, die sich speziellen Interessen widmen; aber alle Anwältinnen und Anwälte, gleich wo sie arbeiten, seien Organe der Rechtspflege, sicherten den Zugang zum Recht und seien in ihrer Berufsausübung frei. Eine Konkurrenz des neuen Verbands zur BRAK sieht Wessels nicht: Die BRAK vertrete die Interessen der gesamten deutschen Anwaltschaft, also auch der Kolleginnen und Kollegen, die in Wirtschaftskanzleien tätig seien. Außer zu dieser Entwicklung innerhalb der Anwaltschaft hat die BRAK im Berichtszeitraum auch zu einer Reihe von Gesetzesvorhaben Stellung genommen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen Die BRAK hat kritisch zu im Auftrag der Justizministerkonferenz durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlägen Stellung genommen,27 27 BRAK-Stn.-Nr. 10/2022; dazu auch Nachr. aus Berlin 5/2022 v. 9.3.2022. mit denen strafrechtliche und strafprozessuale Vorschriften angepasst werden sollen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen besser bekämpfen zu können. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die anwaltliche Beratung bei der Nebenklage verbessert und erweitert werden soll und dass die psychosoziale Prozessbegleitung von Zeugen und Zeuginnen ausgebaut werden soll, die mutmaßlich Opfer von Gewalt- oder Sexualstraftaten wurden. Zu manchen Regelungsvorschlägen äußert die BRAK jedoch Bedenken, die sie im Detail ausführt. Virtuelle Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften Virtuelle Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften sollen über die Corona-Pandemie hinaus dauerhaft eingeführt werden. Den entsprechenden Referentenentwurf28 28 Referentenentwurf. des BMJ begrüßt die BRAK in ihrer ausführlichen Stellungnahme.29 29 BRAK-Stn.-Nr. 12/2022. Die virtuelle Hauptversammlung habe sich in der Praxis bewährt und sollte daher auch über den 31.8.2022 hinaus lückenlos möglich sein. Zur Ausgestaltung nimmt sie im Detail Stellung und äußert dabei an einzelnen Stellen auch Kritik. Zwischenzeitlich liegt auch der Regierungsentwurf des Gesetzes30 30 Regierungsentwurf; dazu Nachr. aus Berlin 9/2022 v. 4.5.2022. vor, in dem die Aktionärsrechte – etwa Rede- und Auskunftsrechte – im Vergleich zum Referentenentwurf deutlich gestärkt wurden. Abschaffung des Güterrechtsregisters Zu den Plänen des BMJ, die Güterrechtsregister abzuschaffen, hat sich die BRAK in einer aktuellen Stellungnahme31 31 BRAK-Stn.-Nr. 13/2022; dazu Nachr. aus Berlin 7/2022 v. 6.4.2022. positiv geäußert. In die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister werden auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen. Von dem damit verbundenen Schutz des Rechtsverkehrs wird jedoch in der Praxis nur noch selten Gebrauch gemacht. Bei einer Beibehaltung des Güterrechtsregisters wäre eine Zentralisierung AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 148
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