BRAK-Mitteilungen 3/2022

SCHLICHTUNGSSTELLE DER RECHTSANWALTSCHAFT In seiner konstituierenden Sitzung am 25.4.2022 hat der neu formierte Beirat der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft BRAK-Schatzmeister Michael Then erneut zum Vorsitzenden gewählt. Then hatte dieses Amt bereits seit 2018 inne. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Beirats wurde DAV-Vizepräsident Martin Schafhausen gewählt.41 41 Pressemitteilung der Schlichtungsstelle v. 25.4.2022; s. auch Nachr. aus Berlin 9/ 2022 v. 4.5.2022. Der Beirat der Schlichtungsstelle berät diese in allen für das Schlichtungsverfahren wesentlichen Fragen. Ihm gehören neun Mitglieder an, die aus der BRAK, den Rechtsanwaltskammern, Verbänden der Anwaltschaft und der Verbraucher sowie aus der Versicherungswirtschaft und der Politik stammen. STAR-UNTERSUCHUNG Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte (STAR) hat Anfang Mai eine neue Umfrage gestartet; Thema ist der Einsatz von nicht-juristischem Fachpersonal in Kanzleien. STAR wurde im Jahr 1993 im Auftrag der BRAK vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg ins Leben gerufen. Ziel der in regelmäßigen Abständen42 42 Zu den Ergebnissen von STAR 2020 erschien ein Schwerpunkt in BRAK-Mitt. und BRAK-Magazin 2/2022, die Beiträge sind hier verlinkt. durchgeführten empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Die Umfrage wurde neu gestaltet: In diesem Jahr wird ausschließlich nicht-juristisches Fachpersonal thematisiert, wirtschaftliche Kennzahlen werden in der folgenden Umfrage wieder erhoben. Die Umfrage erfolgt anonym und komplett digital. Eine Teilnahme ist bis zum 31.7.2022 möglich.43 43 https://ww3.unipark.de/uc/wfunk_Friedrich-Alexander-Univer/3847/. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M. UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im März und April 2021. RICHTLINIENVORSCHLAG FÜR EIN LIEFERKETTENGESETZ Die Europäische Kommission hat am 23.2.2022 einen Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht.1 1 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1145. Mithilfe des Richtlinienvorschlags sollen Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitspflichten im Binnenmarkt erlangen und dem gestiegenen Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an Nachhaltigkeit und Fairness Rechnung getragen werden. Insbesondere Kinder- und Zwangsarbeit sollen verringert oder abgestellt werden. Die Strategie orientiert sich an den vier Elementen des universellen Konzepts menschenwürdiger Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation. Die EU will so eine Vorreiterrolle weltweit in Bezug auf Unternehmensverantwortung und Transparenz erreichen. Die BRAK erwägt, dazu Stellung zu nehmen. AUSSERGERICHTLICHTE BEILEGUNG VON VERBRAUCHERRECHTSSTREITIGKEITEN UND GRENZÜBERSCHREITENDE DURCHSETZUNG Die Europäische Kommission hat am 4.4.2022 eine öffentliche Konsultation zu dem Thema außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten2 2 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13417-A u%C3 %9Fergerichtliche-Beilegung-von-Verbraucherrechtsstreitigkeiten-Bericht-/p ublic-consultation_de. und grenzüberschreitende Durchsetzung im Verbraucherschutz veröffentlicht.3 3 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13430-Ver braucherschutzrecht-grenzuberschreitende-Durchsetzung/public-consultation_de. Die Kommission beabsichtigt, mit Hilfe der Ergebnisse aus der Konsultation jeweils einen Bericht über die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die alternative Streitbeilegung und die OnlineStreitbeilegung sowie über die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) zu verfassen. Es soll ermittelt werden, wie diese Instrumente in Zukunft für die Anwendung auf Verbraucherrechtsstreitigkeiten mit geringem Wert verbessert werden können und die CPC-Verordnung effektiver gestaltet und umgesetzt werden kann. Die BRAK erwägt, dazu Stellung zu nehmen. EU-KONSULTATION ÜBER DIE ZWANGSLIZENZIERUNG VON PATENTEN Die BRAK hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission über eine Initiative für die Zwangslizenzierung von Patenten beteiligt. Diese zielt darauf ab, die den Rahmen für Zwangslizenzierungen von Patenten in den Mitgliedstaaten und der EU einheitlicher zu regeln und umzusetzen. Dadurch sollen effizient EUweite Krisen einschließlich Gesundheitskrisen bewältigt BRAK-MITTEILUNGEN 3/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 150

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