BRAK-Mitteilungen 4/2022

AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im Mai und Juni 2022. Betrieb und Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) beschäftigten die BRAK auch in diesem Berichtszeitraum. Einen politischen Höhepunkt bildete das turnusmäßige Treffen mit den Anwaltschaftsorganisationen der übrigen G7-Staaten. Daneben befasste die BRAK sich schwerpunktmäßig mit der künftigen Entwicklung der Anwaltschaft sowie mit einer Reihe von Gesetzesvorhaben. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt der BRAK waren auch in diesem Berichtszeitraum der Betrieb und die Weiterentwicklung des beA. Austausch der beA-Karten Wie die BRAK bereits angekündigt hatte,1 1 S. beA-Sondernewsletter 2/2022 v. 18.2.2022, beA-Newsletter 6/2022 v. 2.6.2022 sowie beA-Newsletter 5/2022 v. 2.5.2022. hat die Bundesnotarkammer (BNotK) Anfang Mai damit begonnen, die beA-Karten auszutauschen. Dazu hat die Zertifizierungsstelle der BNotK alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kontaktiert und übersendet ihnen sukzessive die neuen beA-Karten. Eine Anleitung2 2 beA-Newsletter 6/2022 v. 2.6.2022. zur Inbetriebnahme der neuen Karten sowie ausführliche Informationen zum Kartentausch hat die BRAK u.a. im beASupportportal publiziert3 3 https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-kartentausch. und an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per beA übermittelt. Der Austausch der Karten wurde aus technischen Gründen notwendig, weil für die Mehrzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Zertifikate zur Anmeldung am beA sowie zur Erzeugung von qualifizierten elektronischen Signaturen (qeS) im Laufe des Jahres 2022 auslaufen. Zudem verliert das Betriebssystem der noch aktuellen beA-Karten Ende 2022 seine sicherheitstechnische Zulassung für Karten mit qeS. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch die beA-Karten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getauscht. Hierüber informiert die BNotK noch separat. Kommunikation mit eBO-Postfächern Zum 1.1.2022 hat der Gesetzgeber die sog. elektronischen Bürger- und Organisationspostfächer (eBO) eingeführt.4 4 S. zum gesetzgeberischen Kontext Nitschke, BRAK-Mitt. 2021, 218, 223; zur Einrichtung https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php. Die EGVP-Infrastruktur wurde damit um ein weiteres besonderes elektronisches Postfach ergänzt, das sich an Bürger:innen und Unternehmen, aber auch an bestimmte Berufsgruppen richtet, die regelmäßig am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, wie etwa Gerichtsvollzieher oder Dolmetscher. Für die Anwaltschaft sind eBOs interessant, weil sie zur verschlüsselten Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten nutzbar sind. Die BRAK hat Anfang Juni die Kommunikation von beAmit eBO-Postfächern freigeschaltet. Damit sind eBOs aus dem beA-System sichtbar und adressierbar und können ihrerseits von eBO-Postfächern aus adressiert werden. Wie das beA ist das eBO ein sicherer Übermittlungsweg (vgl. § 130a IV Nr. 4 ZPO und die Parallelvorschriften der übrigen Verfahrensordnungen). Durch seine Nutzung kann also die prozessuale Schriftform erfüllt werden. Weiterentwicklung des beA-Systems Im Berichtszeitraum bereitete die BRAK die Umsetzung des zum 1.8.2022 eingeführten beA für Berufsausübungsgesellschaften vor.5 5 Zu den damit verbundenen Neuerungenvon Seltmann, BRAK-Magazin 3/2022, 10 f. Zudem wurden zwei größere Updates des beA-Systems ausgerollt. Mit der Anfang Mai installierten beA-Version 3.12 wurde, neben einem Update der beA-Client Security, die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) als Fernsignatur umgesetzt.6 6 S. beA-Newsletter 5/2022 v. 2.5.2022 mit ausführlicher Anleitung. Mit der Fernsignatur werden qeS im Auftrag der unterzeichnenden Person aus der Ferne erzeugt. Das höchstpersönliche qualifizierte Zertifikat befindet sich dabei nicht mehr auf der beA-Karte, sondern in der hochsicheren Umgebung der Zertifizierungsstelle. Ab der beA-Version 3.12 können in der beA-Webanwendung qeS entweder mit dem Fernsignaturdienst der BNotK erzeugt werden oder wie bisher mit Signaturkarten. Die Ende Juni bereitgestellte beA-Version 3.13 beinhaltet einige Verbesserungen in der Bedienung der beAWebanwendung. Insbesondere kann die Webanwendung jetzt über Tastaturbefehle gesteuert werden. Die automatisch erzeugten Benachrichtigungs-Mails bei Eingang einer Nachricht im beA enthalten direkte Links zum beA sowie zum Supportportal.7 7 Dazu beA-Sondernewsletter 8/2022 v. 22.6.2022. RECHTS- UND BERUFSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN Auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz hat die BRAK sich mit einer Reihe von Gesetzentwürfen befasst (vgl. § 177 II Nr. 5 BRAO). AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2022 205

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