BRAK-Mitteilungen 4/2022

Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“;19 19 Podcast-Folge 66 „Aderlass oder ultimative Chance? Wie steht es um die Zukunft der Anwaltsbranche?“. ausführlich stellt Fuhrmann sie ihre Ergebnisse im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen vor20 20 Fuhrmann, BRAK-Mitt. 2022, 184 (in diesem Heft). . STAR-Untersuchung Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) startete im Mai mit einer Befragung zum Einsatz von nicht-juristischem Fachpersonal. Die Umfrage wurde neu gestaltet und erstmals komplett digital durchgeführt. Die diesjährige Befragung widmet sich dem Einsatz von nicht-juristischem Fachpersonal, also der Frage, wie die Anwaltschaft ihre Fachkräfte einsetzt.21 21 Vgl. Nachr. aus Berlin 9/2022 v. 4.5.2022. Daher sind wirtschaftliche Kennzahlen in der diesjährigen Umfrage nicht enthalten. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und voraussichtlich im Herbst auf der BRAK-Website veröffentlicht sowie in den BRAK-Mitteilungen dargestellt und analysiert. VERANSTALTUNG ZU GRENZÜBERSCHREITENDEN FAMILIENSACHEN Im Rahmen der EU-weiten „Konferenz zur Zukunft Europas“ richtete die BRAK am 9.5.2022 eine digitale Veranstaltung mit dem Titel „Was bringt die Brüssel-IIb-Verordnung? – Neuerungen in grenzüberschreitenden Familienverfahren“ aus. Die Brüssel IIb-Verordnung löst zum 1.8.2022 die bislang geltenden Regelungen der Brüssel IIa-Verordnung ab; sie wird von nationalen Verfahrensregelungen flankiert. Die neuen Regelungen wurden im Rahmen der Veranstaltung von hochkarätigen Vortragenden praxisnah vorgestellt.22 22 Ausf. dazu Nitschke, BRAK-Magazin 3/2022, 13; das Programm ist auf der BRAKWebsite abrufbar. Die BRAK hatte sich in das Gesetzgebungsverfahren zur Brüssel IIb-Verordnung aktiv eingebracht.23 23 Vgl. BRAK-Stn.-Nr. 25/2021 (zum Referentenentwurf für ein Durchführungsgesetz zur Brüssel IIb-VO); Nachr. aus Berlin Nr. 8/2021 v. 22.4.2021 (zum weiteren Gesetzgebungsverfahren). GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE Auch in den vergangenen zwei Monaten hat die BRAK auf Anfrage des BVerfG (vgl. § 177 II Nr. 5 BRAO) zu mehreren Verfahren Stellung genommen, die sich allesamt im Steuerrecht abspielen. Das erste dieser Verfahren betrifft die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (hier: zwischen Deutschland und Irland), konkret die Besteuerung von Arbeitseinkommen in grenzüberschreitenden Konstellationen. Zu der Frage, ob die einschlägige Regelung im EStG einen verfassungsrechtlich unzulässigen Treaty Override darstellt, äußerte die BRAK nunmehr in einem Sondervotum erhebliche Bedenken.24 24 BRAK-Stn.-Nr. 18/2022. Zuvor hatte sie sich in einem anderen Vorlageverfahren entgegengesetzt geäußert, welches ebenfalls die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens (dort: zwischen Deutschland und Italien) betraf.25 25 BRAK-Stn.-Nr. 9/2022. Ein weiteres beim BVerfG anhängiges Vorlageverfahren, zu dem die BRAK Stellung genommen hat,26 26 BRAK-Stn.-Nr. 23/2022. betrifft die sog. Zinsschranke bei der Bemessung des der Einkommensteuer unterfallenden Einkommens. Die entsprechende Regelung in § 4h EStG bewirkt, dass bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, das die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer bildet, Zinsaufwendungen nur eingeschränkt als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die BRAK hält § 4h EStG für verfassungswidrig. Die BRAK befasste sich ferner mit einem Vorlageverfahren, bei dem es um die Unternehmenssteuerreform 2008 geht. Danach entfiel ein steuerlicher Abzug von Verlusten, wenn eine Unternehmensbeteiligung innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Erwerb weiterübertragen wurde. Die BRAK schloss sich in ihrer Stellungnahme27 27 BRAK-Stn.-Nr. 26/2022. der Ansicht des vorlegenden FG Hamburg an, die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c S. 2 KStG a.F. verstoße gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Art. 3 I GG. CORONA-PANDEMIE Auf ihrer Website28 28 https://www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/corona/. bündelt die BRAK auch weiterhin tagesaktuell Informationen für die Anwaltschaft rund um die Corona-Pandemie sowie aktuelle Rechtsprechung zum Thema. Zudem veröffentlicht sie anlassbezogen Leitfäden und Hinweise für Anwältinnen und Anwälte, zuletzt zum Auslaufen der Überbrückungs- und Neustarthilfen zum 30.6.2022.29 29 Nachr. aus Berlin 12/2022 v. 15.6.2022. PODCASTS DER BRAK Der Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“ veröffentlichte im Berichtszeitraum mehrere neue Folgen,30 30 S. die Übersicht auf S. XVIII (Aktuelle Hinweise). u.a. über ein Mentoring-Programm für junge Juristinnen und Reformüberlegungen für die juristische Ausbildung. AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2022 207

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