fahrensrecht die Möglichkeiten erweitert, strafgerichtliche Hauptverhandlungen zu unterbrechen. Die Regelung war befristet und wurde mehrfach verlängert; sie lief Ende Juni aus. Für den Fall, dass der Gesetzgeber künftig erneut die Einführung einer Vorschrift zur Hemmung der Unterbrechung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung zum Zwecke der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus für erforderlich erachten sollte, hält die BRAK eine Reihe von Einschränkungen für unumgänglich. Diese hat sie in einer aktuellen Stellungnahme10 10 BRAK-Stn.-Nr. 28/2022; zum Hintergrund s. Nachr. aus Berlin 14/2022 v. 13.7. 2022. formuliert. Den Hintergrund für die Forderungen der BRAK bilden die umfangreichen praktischen Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre. Ausfälle der Hauptverhandlung hätten hauptsächlich darauf beruht, dass Prozessbeteiligte unter Quarantäne standen. Entsprechend betreffen die Forderungen der BRAK die Ausgestaltung und Höchstdauer der Hemmung, die Unterbrechungsgründe sowie Haftsachen. Rechtsdienstleistungsrecht Das Bundesministerium der Justiz hat Ende Juli den Regierungsentwurf für das geplante „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“11 11 Regierungsentwurf. vorgelegt. Im Kern regelt das Gesetz, dass Rechtsdienstleister, die sich nach § 10 RDG registrieren müssen, künftig der zentralen Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz unterstellt werden. Dazu zählen etwa Inkassodienstleister und Rentenberaterinnen und -berater; von der Registrierung als Inkassodienstleister machen häufig auch Legal Tech-Anbieter Gebrauch. Neben der zentralen Aufsicht schafft das Gesetz auch einen umfassenden Sanktionsrahmen für geschäftsmäßige unbefugte Rechtsdienstleistungen. Gegenüber dem Referentenentwurf des Gesetzes, zu dem die BRAK Stellung genommen hatte,12 12 BRAK-Stn.-Nr. 25/2022. enthält der Regierungsentwurf keine inhaltlichen Änderungen des RDG, bringt jedoch Klarstellungen u.a. zur Ausgestaltung der Bußgeldbewehrung und zur Befugnis der Rechtsanwaltskammern, gegen unbefugt Rechtsdienstleistende nach dem UWG und dem UKlaG vorzugehen. Ferner bringt der Regierungsentwurf eine praktisch wichtige Klarstellung zur Vermögenschadenhaftpflichtversicherung für Berufsausübungsgesellschaften, wonach für die Berechnung der Jahreshöchstleistung nur die anwaltlichen Gesellschafter erfasst sind. Damit wird ein Hinweis der BRAK aufgegriffen, die insoweit eine Unklarheit aufgezeigt hatte. Die BRAK wird auch das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten. VERFASSUNGS- UND MENSCHENRECHTSBESCHWERDEN Auf Anfrage des BVerfG hat die BRAK sich umfassend zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das im Jahr 2020 verabschiedete Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern geäußert.13 13 BRAK-Stn.-Nr. 33/2022. Das Gesetz ermöglicht u.a. die verdeckte Ermittlung im öffentlichen Raum, die verdeckte Überwachung von Wohnräumen, Telekommunikation und IT-Systemen sowie Rasterfahndungen und Überwachung mittels Drohnen. Wegen der Verdecktheit der Maßnahmen sieht die BRAK insb. das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz (Art. 19 IV i.V.m. Art. 2 I, Art. 1 I GG) als verletzt an. In einem Menschenrechtsbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)14 14 EGMR, Application no. 23092/20 – Rausch vs. Germany. hat die BRAK Antrag auf Zulassung als Drittbeteiligte nach Art. 44 III der EGMR-Verfahrensregeln gestellt.15 15 Dazu Nachr. aus Berlin 17/2022 v. 24.8.2022. Die Beschwerdeführerin ist wegen Raubes mit Todesfolge inhaftiert, nachdem sie ohne Haftbefehl festgehalten und ohne einen Rechtsbeistand polizeilich vernommen worden war. Die BRAK sieht deshalb nicht nur fundamentale Verteidigungsrechte der Betroffenen verletzt, sondern auch über diesen Einzelfall hinaus die Garantie eines fairen Verfahrens (Art. 6 I EMRK) und den Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung (Art. 5 I EMRK). STAR-UNTERSUCHUNG Bis Ende Juli lief die Befragungsphase der aktuellen STAR-Untersuchung.16 16 S. Nachr. aus Berlin 15/2022 v. 27.7.2022. Das statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) gibt seit 1993 in regelmäßigen Abständen Aufschluss über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Anwaltschaft. Die diesjährige Umfrage erfolgte erstmals rein digital und fokussierte sich auf das Thema nicht-anwaltliches Fachpersonal. Die Ergebnisse der Untersuchung werden voraussichtlich in der kommenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen vorgestellt. Informationen zu STAR finden sich auch auf der Website der BRAK.17 17 https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star/. PODCASTS DER BRAK Im Berichtszeitraum erschien eine neue Folge des internationalen BRAK-Podcasts „One World – one Legal Profession“. Mohamad Baghdadi, frisch gewählter Präsident der Anwaltskammer von Algier, gibt darin Einblicke in die Anwaltstätigkeit in Algerien und berichtet über den Stand der Digitalisierung in Justiz und Anwaltschaft.18 18 https://one-world-one-legal-profession.podigee.io/10-episode_9. Die Folge erschien in arabischer Sprache. Der Podcast „(R)ECHT INTERESSANT“ veröffentlichte im Berichtszeitraum mehrere neue Folgen,19 19 S. die Übersicht auf S. XVI (Aktuelle Hinweise). darunter auch eine fünfteilige Sonderserie zur Praxis der Zwangsvollstreckung mit dem geprüften Rechtsfachwirt, Dozent und Autor Harald Minisini. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 262
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0