BRAK-Mitteilungen 5/2022

KONFERENZ „ANWALTSCHAFT IM BLICK DER WISSENSCHAFT“ Ende Juli kündigte die BRAK an, dass die von ihr gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover (Prof. Dr. Christian Wolf) veranstaltete Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 11.11.2022 stattfinden wird. Thematisiert werden in diesem Jahr verschiedene Facetten der Digitalisierung und des Zugangs zum Recht im Strafprozess.20 20 Nähere Informationen unter www.anwaltskonferenz.de; s. auch Nachr. aus Berlin 15/2022 v. 27.7.2022 sowie S. IX (Aktuelle Hinweise). Ein ausführliches Programm der Veranstaltung wird in Kürze veröffentlicht. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. SARAH PRATSCHER UND ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M., BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Juli und August 2022. RECHTSSTAATLICHKEITSJAHRESBERICHT DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Am 13.7.2022 wurde der diesjährige Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission1 1 COM(2022) 500 final. nebst Länderberichten veröffentlicht. Die BRAK war auch in diesem Jahr vorab konsultiert worden. Erstmals enthält der Bericht auch länderspezifischen Empfehlungen. Für Deutschland ist dies zum einen die Weiterverfolgung des neuen Pakts für den Rechtsstaat, in den auch die Anwaltschaft einbezogen werden soll, und die Bereitstellung von Ressourcen für das Justizsystem. Dafür machte sich auch die BRAK stark. Der Bericht untersucht Justizsysteme, den Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Er kommt zu dem Schluss, dass in der Union einerseits weiterhin positiv zu bewertende Reformen stattfinden, andererseits ernste Bedenken in Bezug auf manche Mitgliedstaaten bestehen bleiben. Weitere Empfehlungen für Deutschland betreffen die Pläne zur Einführung eines „Fußabdrucks“ zur Überwachung und Rückverfolgung der Lobbyistenaktivitäten im Gesetzgebungsverfahren. Dann sollen dem Drehtüreffekt vorgebeugt und ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden eingeführt werden. Schließlich soll der Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterverfolgt werden. Der Länderbericht zu Deutschland2 2 SWD(2022) 505 final. kommt zu dem Schluss, dass die wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz weiterhin auf sehr hohem Niveau sei, auch wenn sich die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit im Vergleich zum Vorjahr leicht verschlechtert hat. Bewertet werden neben der Unabhängigkeit auch die Qualität und Effizienz der Justiz. In Bezug auf die Qualität der Justiz wird die noch nicht umfassende Digitalisierung und in diesem Zusammenhang auch die mangelhafte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant in virtuellen strafrechtlichen Anhörungen kritisiert. Der allgemeine Rechtsstaatlichkeitsbericht behandelt die Herausforderungen, denen sich die EU in den letzten Jahren sowie in jüngster Zeit ausgesetzt sieht. Ein Abschnitt widmet sich der Bedeutung der Anwaltschaft und von Kammern und stellt deren Bedeutung heraus. Einschränkungen der Vertraulichkeiten müssten mit Rechtsstaatsprinzipien vereinbar sein. In Bezug auf den Disziplinarrahmen für Richter und Staatsanwälte wird auf Verteidigerrechte verwiesen. Ferner werden Anwälte als mittels der Spionagesoftware Pegaus überwachte Personen genannt.3 3 BRAK-Stn.-Nr. 24/2021. STELLUNGNAHME ZUR KONVENTION ÜBER DEN ANWALTSBERUF Die BRAK wurde Anfang Juli 2022 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) um Anmerkungen zum ersten Entwurf für eine Konvention des Europarates über den Anwaltsberuf gebeten und äußerte sich sodann insbesondere zur Definition des Anwalts.4 4 BRAK-Stn.-Nr. 30/2022. Sie spricht sich für eine klare Definition aus, welche sich an der Recommendation No. R (2000)215 5 http://www.egmr.org/minkom/ch/rec2000-21.pdf. des Ministerkomitees über die freie Ausübung des Rechtsanwaltsberufs orientiert. Durch die Konvention sollen Personen geschützt werden, die gerade aufgrund ihres Status als berufener Berater und Vertreter in allen gerichtlichen und außergerichtlichen rechtlichen Angelegenheiten für die Einhaltung anwaltlicher „core values“ – Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und ihrem Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen – sowie ferner für Integrität und Zuverlässigkeit bürgen und deshalb zur Wahrung des ihnen entgegengebrachten Vertrauens ihrer Mandanten eines besonderen Schutzes vor staatlicher Kontrolle und Bevormundung bedürfen. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2022 263

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