BRAK-Mitteilungen 5/2022

Die BRAK verfolgt weiterhin mit großem Interesse den Prozess zur Schaffung der Konvention über den Anwaltsberuf und bringt aktiv ihre Positionen auf nationaler Ebene sowie über den CCBE ein. STELLUNGNAHME ÜBER HAFTBEDINGUNGEN IN DER UNTERSUCHUNGSHAFT Die BRAK hat sich an der gezielten Konsultation der Europäischen Kommission über die Untersuchungshaft beteiligt. Die Konsultation dient der Vorbereitung einer Empfehlung über Rechte betroffener Personen und Bedingungen der Untersuchungshaft. Die Kommission beabsichtigt, insb. die beiden folgenden Probleme zu beseitigen: Zum einen erfüllten die nationalen Praktiken die internationalen Standards des Europarates nicht, zum anderen beeinträchtige dies das gegenseitige Vertrauen und damit die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Die Fragen befassen sich u.a. mit missbräuchlicher und exzessiver Verhängung der Untersuchungshaft, mit Haftprüfungen und deren Effektivität, mit der durchschnittlichen Haftdauer, Alternativen zur Haft und Kompensation. Die BRAK führt in ihrer Stellungnahme6 6 BRAK-Stn.-Nr. 32/2022. u.a. die in Deutschland vorgesehenen regelmäßigen Haftprüfungen an. Auf alternative Maßnahmen werde jedoch selten zurückgegriffen und es gebe weder strenge Beschränkungen noch einheitliche Leitlinien oder Minimumstandards für die Bedingungen in den Haftanstalten. Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie sei es oftmals zu unwürdigen Zuständen gekommen. Außerdem werde die Untersuchungshaft oft gegen Ausländer verhängt, auch wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr vorlägen. KONSULTATION ZU SOG. PROFESSIONAL ENABLERS Die Europäische Kommission führt derzeit eine Sondierung sowie eine öffentliche Konsultation zu ihrer Initiative gegen die Aktivitäten sog. Enablers im Bereich Steuerumgehung und aggressive Steuerplanung durch.7 7 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13488-S teuerhinterziehung-aggressive-Steuerplanung-in-der-EU-Vorgehen-gegen-Vermittler -Enabler-_de. Beide Befragungen thematisieren u.a. die Einführung neuer Meldepflichten oder eines Verhaltenskodexes auch für die Anwaltschaft. Bei sog. Professional Enablers handelt es sich den Begriffsschöpfern zufolge um Angehörige bestimmter Berufsgruppen, darunter insb. auch Anwältinnen und Anwälte, welche ihre spezifischen Fachkenntnisse bzw. ihre Gatekeeper-Stellung dazu nutzen, Straftaten zu begehen, zu fördern oder rechtliche Graubereiche im Sinne ihrer Mandantschaft auf eine Weise auszunutzen, welche – so heißt es in der Konsultation – dem Geist der Gesetze widerspricht. Die Initiative bezweckt nun, im Bereich grenzüberschreitender Steuergestaltung dagegen vorzugehen. Konsultationsteilnehmer sollen u.a. beurteilen, inwieweit aggressive und evasive Steuergestaltung ein Problem in der EU darstellen, welche Rolle die Enablers dabei spielen und ob die EU dagegen tätig werden muss. Die Elemente aggressiver Steuergestaltung sollen ferner bestimmt werden. Als mögliches Vorgehen vorgeschlagen werden soft law und hard lawMaßnahmen, darunter due diligence-Verfahren, die Einrichtung eines EU-Registers, ein Verhaltenskodex für Enabler und neue Meldepflichten. Die Initiative steht in Zusammenhang mit den bislang nicht hinreichend wirksamen ATAD- und DAC-6-Richtlinien sowie mit der Ende letzten Jahres veröffentlichten Initiative gegen Briefkastenfirmen. Beide Befragungen endeten am 12.10.2022. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN UND RECHTSANWÄLTIN SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im Juli und August 2022. RUNDER TISCH DER ANWALTSKAMMERPRÄSIDENTEN DER MENA-REGION Gemeinsam mit dem Rechtsstaatsvorhaben der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat die BRAK am 15. und 16.8.2022 einen Runden Tisch der Kammerpräsidenten der MENA-Region (Middle East and North Africa) in Amman, Jordanien ausgerichtet. Das MENA-Rechtsstaatsvorhaben der Konrad-Adenauer-Stiftung wird von dem Rechtsanwalt Philipp Bremer geleitet und sitzt in Beirut. Dieses richtet regelmäßig Veranstaltungen im Rechtsbereich aus. Erstmals richtete sich eine Veranstaltung des KAS-Programms ausschließlich an die Anwaltschaft. An der Veranstaltung nahmen Kammerpräsidenten sowie deren Vertreter aus Marokko, Algerien, Tunesien, Mauretanien, Libyen, Jordanien, Palästina, Libanon, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain und Oman teil. Die Veranstaltung sah eine Verbesserung der Vernetzung der Anwaltskammern in der Region, eine Herausarbeitung der Hürden sowie VerbesseBRAK-MITTEILUNGEN 5/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 264

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