Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Daneben wurden in einem Zusatzteil jeweils aktuelle Zusatzfragen behandelt. Dies wurde geändert und inhaltlich getrennt. Nunmehr erscheint der wirtschaftliche Teil als sogenannter Basisbogen jährlich alternierend mit einem jeweils aktuellen Sonderteil, dem Zusatzfragebogen. Die vorliegende Befragung befasst sich mit dem nicht-juristischen Personal sowie dem Einsatz von Legal Tech in Anwaltskanzleien. II. UMFRAGEERGEBNISSE Durch die erstmalig rein digital durchgeführte Umfrage konnte die Teilnahme niederschwellig angeboten werden, so dass von 165.587 Anwältinnen und Anwälten 4.757 an der Befragung teilnahmen, also 2,87 %. Der Rücklauf war dank der großen Unterstützung der Kammern insgesamt repräsentativ. Bei der Verteilung der Befragten nach Kammerzugehörigkeit wird deutlich, dass verstärkt Ost-Kammern an der Umfrage teilgenommen haben und somit etwas überrepräsentiert sind. Das könnte darauf zurückzuführen sein, dass sich dort die schlechte Personalsituation deutlicher und schon länger abzeichnet als in den alten Bundesländern. Dies sollte bei der Auswertung präsent sein. Um eine gleichmäßigere Verteilung und damit ein schärferes Bild zu erhalten, wäre ein gleichmäßigerer Rücklauf aus dem gesamten Bundesgebiet wünschenswert gewesen. Auch wenn der Rücklauf insgesamt zu repräsentativen Zahlen führte, wäre es sinnvoll, künftig die Verbreitung der Befragung auszuweiten, sei es über Medien oder andere Institutionen. 1. BASISDATEN a) BERUFSAUSÜBUNG UND SOZIALSTRUKTUR Die im ersten Teil der Befragung erhobenen wirtschaftlichen und soziodemografischen Merkmale setzen die Zusatzfragen bei der Auswertung in einen Kontext. Neben Alter und Geschlecht der Befragten wurden ihre Kammerzugehörigkeit, die Größe der Stadt, berufliche Stellung, Dauer der Berufstätigkeit, Tätigkeitsmodelle und -gebiete sowie Kanzleiform und -größe abgefragt. Das Durchschnittsalter der Teilnehmenden liegt mit 50,8 etwas unter dem Durchschnitt der zugelassenen Anwältinnen und Anwälte (51,7 Jahre).4 4 https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/statistiken/durchschnittsalteranwaltschaft/. Die Teilnehmenden haben durchschnittlich rund 20 Jahre Berufserfahrung. b) KANZLEIFORM 62 % der selbstständigen Teilnehmenden sind in einer Einzelkanzlei tätig, während 38 % Partnerinnen oder Partner in einer Sozietät sind. Betrachtet man die Verteilung der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach beruflicher Stellung, sind 53 % in Einzelkanzleien tätig und 47 % in Sozietäten, d.h. ein Teil der Befragten ist als angestellte Rechtsanwältin bzw. angestellter Rechtsanwalt oder in freier Mitarbeit in Einzelkanzleien tätig. Rund 20 % der Teilnehmenden sind als angestellte Rechtsanwälte tätig und stellen (ebenso wie frei Mitarbeitende) in der Regel kein eigenes Personal ein. Nimmt man die kleine Gruppe der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in „sonstiger beruflicher Funktion“ – also Betreuer, Verfahrenspfleger, Insolvenzverwalter u.ä. – hinzu, ergeben sich rund 70 % als potenzielle Arbeitgeber (Abb. 2.6). Abb. 2.6 30 % der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stellen zwar nicht unmittelbar ein, benötigen jedoch oftmals zusätzliches Personal. Für die wirtschaftliche und strukturelle Betrachtung ist die Kanzleigröße ein weiterer Faktor. c) KANZLEIGRÖSSE Bei der näheren Betrachtung von Einzelkanzleien zeigt sich, dass in 75 % kein weiterer Berufsträger in der Kanzlei beschäftigt ist. In 21 % der Einzelkanzleien sind insgesamt 1,5 bis 3 Berufsträger, also angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder frei Mitarbeitende, beschäftigt. Betrachtet man nun alle in einer Einzelkanzlei tätigen Personen – also neben angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auch Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo), Auszubildende, Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte oder sonstige Bürokräfte bzw. Verwaltungspersonal –, sind 37 % der Einzelkanzleien in reiner Inhaberschaft und somit ohne weitere Beschäftigte. In 35 % der Einzelkanzleien sind (inkl. Inhaber) 1,5 bis 3 beschäftigte Personen (Abb. 2.13 und Abb. 2.16). Es wurde bei der Frage „Wie viele Personen waren beschäftigt, also bezogen Gehalt, inkl. Inhaber“?“ nicht zwischen Kanzleiinhabern bzw. -partnern und angestellten Mitarbeitenden unterschieden. Zur Bewertung der VETTER, DIE STAR-UNTERSUCHUNG 2022 BRINGT ES ANS LICHT AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 3
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