BRAK-Mitteilungen 1/2023

mert sich in Ihren Kanzleien um Datenschutz und Datensicherheit? Wer ist in Ihrer Kanzlei Ansprechpartner für Geldwäschefragen? Auch wenn es schwer vorstellbar ist, in diesen Bereichen die Verantwortung abzugeben, aber alle oben genannten Bereiche werden zumindest rudimentär bereits in der Ausbildung vermittelt. Sinnvoll erscheint es daher, jemanden aus dem Kanzleiteam entsprechend zu schulen. So schließt sich der Kreis zum Themenbereich „Weiterbildung“. Es sollten Gespräche mit in Frage kommenden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern geführt und gemeinsam Ideen für die weitere Zusammenarbeit entwickelt werden. Wichtig wird sein, den gemeinsamen Nutzen herausarbeiten und die Kanzlei als Unternehmen zu betrachten. aa) KOMPETENZEN VON FACHWIRTINNEN UND FACHWIRTEN Übrigens lernen Fachwirte genau das: individuelle Mitarbeiterentwicklungskonzepte zu erstellen und zu begleiten. Berufsrecht gehört ebenso wie Geldwäscheprävention oder Datenschutz zum Prüfungskomplex in der Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin bzw. zum Rechtsfachwirt, ebenso wie Controlling oder Mitarbeiterführung. Also alle Themen, die der Kanzleiführung wertvolle Arbeitszeit für die Aktenbearbeitung und damit für den Kanzleiumsatz rauben, könnten Fachwirtinnen und Fachwirte übernehmen. Im Forschungsbericht des Soldan Instituts8 8 Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 21, Personal in Anwaltskanzleien, Matthias Kilian. ist zusammenfassend zu lesen, dass insgesamt festzustellen sei, dass in Kanzleien mit Fachwirtinnen und Fachwirten eine deutliche Verlagerung der Verantwortung vom Rechtsanwalt auf den Rechtsfachwirt zu erkennen sei. Demnach gaben acht von zehn Anwältinnen und Anwälten an, Marketing selbst zu übernehmen, wobei ein kleiner Anteil aus fast ausschließlich größeren Sozietäten hierfür sonstiges Personal nutze. Äußerst wenige Kanzleien vertrauen diese Aufgabe einer Rechtsfachwirtin oder einem Rechtsfachwirt an. bb) WIRD DER BEDARF FÜR FACHWIRTINNEN UND FACHWIRTE ÜBERSEHEN? Der Rechtsfachwirtprüfungsverordnung ist zu entnehmen, dass Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte nachweisen sollen, befähigt zu sein, die Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu übernehmen. Dabei sollen sie das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros beherrschen und qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten können. Leider ist in Stellenausschreibungen immer wieder zu lesen „Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirt:in gesucht“. Es wird oftmals nicht deutlich, wer oder was genau gesucht wird. Da werden locker alle Aufgabenbereiche miteinander vermischt. cc) UNTERFORDERUNG Aus der Soldan Studie wird deutlich, dass inhaltlich geforderte Rechtsfachwirtinnen und -fachwirte zufriedener sind. Sie seien vom Umfang ihrer Aufgaben zwar häufiger über- als unterfordert, vom fachlichen Inhalt der Aufgaben hingegen deutlich häufiger unterfordert als überfordert. Eine Unterforderung berichten besonders häufig Fachwirtinnen und Fachwirte, die nur in einem unterdurchschnittlich geringen Anteil rechtliche Arbeit in Mandaten erbringen. Vergleichbares ist bei ReFas und ReNos festzustellen. Oft kommt eine Überforderung mit dem Umfang der Aufgaben bei Fachangestellten vor. Bei den fachlichen Inhalten der Aufgaben sei dies – wie bei Fachwirtinnen und Fachwirten – genau umgekehrt. Fachangestellte definieren sich offensichtlich in starkem Maße über Kompetenzen, die sie nicht mit anderen Ausbildungsberufen teilen. Die Wertschätzung der besonderen Kompetenzen von Fachangestellten, insb. durch Nutzung ihrer juristischen Kenntnisse, führt zu einer höheren Zufriedenheit mit der beruflichen Aufgabe. Werden die vorhandenen Qualifikationen von den Anwältinnen und Anwälten nicht gesehen und daher nicht entsprechend eingesetzt? In Unternehmen sind gerade diese Kompetenzen gefragt, weswegen so viele Fachkräfte in Unternehmen wechseln. Unzufriedenheit frustriert. Fachkräfte wollen als solche wahrgenommen werden und ihr Wissen einsetzen. Das sollte eine Anwaltskanzlei als Unternehmen nutzen. h) QUALIFIKATION Der höchste Bedarf bei der Frage nach der Qualifikation wird bei „IT-Kenntnisse in Schreibprogrammen“ genannt. Hiermit dürfte die Anwendung gängiger OfficeProgramme gemeint sein. Für eine sichere Anwendung der sich ständig ändernden Versionen sind entsprechende Fortbildungen notwendig. Echte IT-Kenntnisse sind mit Schreibprogrammen jedoch schwer in Einklang zu bringen. Der Bedarf an Kenntnissen im Bereich IT-Sicherheit und Buchhaltung halten sich in Kanzleien in etwa die Waage. In Unternehmen werden IT-Sicherheitskenntnisse eher erwartet. Dies überrascht auf den ersten Blick, da Geheimhaltungspflichten und IT-Sicherheit oftmals miteinander einhergehen. Sich nur auf einen externen Fachmann zu verlassen und das eigene Fachpersonal nicht entsprechend zu sensibilisieren oder gar zu schulen, birgt Sicherheitslücken, die berufsrechtlich schwierig sind. Befragte ohne Personal – ebenso wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die seit höchstens fünf Jahren VETTER, DIE STAR-UNTERSUCHUNG 2022 BRINGT ES ANS LICHT BRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 AUFSÄTZE 12

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