BRAK-Mitteilungen 1/2023

DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA HORRER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im November und Dezember 2022. VERANSTALTUNG ZU DIGITALEN STRAFTATEN (CYBERCRIMES) Auf Anfrage der Anwaltskammer Libyens organisierte die BRAK am 11. und 12.11.2022 gemeinsam mit den Anwaltskammern Libyens und Tunesiens eine Veranstaltung zu digitalen Straftaten (Cybercrimes) auf Djerba, Tunesien. An dieser nahm aus der BRAK Riad Khalil Hassanain sowie der Kammerpräsident Tunesiens, Hatem Msiou, und der Kammerpräsident Libyens, Abdalraouf Genbij, sowie als Referent Dr. Amir Makee Mosa von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn teil. Dr. Makee Mosa ist u.a. auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. An der Veranstaltung nahmen insgesamt über 150 Anwältinnen und Anwälte aus Libyen und Tunesien teil. 35. LAWASIA JAHRESKONFERENZ Vom 18. bis 21.11.2022 fand in Sydney die 35. LAWASIA Jahreskonferenz erstmals wieder mit großer Anwesenheit vor Ort statt. Die LAWASIA ist die bedeutendste und einflussreichste internationale Anwaltsorganisation in der Region Asien-Pazifik, bestehend aus Rechtsanwaltskammern und Anwaltsvereinigungen sowie Kanzleien, Richterinnen und Richtern sowie Einzelanwältinnen und -anwälten aus der Region. Über 300 Delegierte aus mehr als 30 Jurisdiktionen der Region Asien-Pazifik reisten nach Australien. Für die BRAK nahmen der Präsident, Dr. Ulrich Wessels, sowie die zuständige Referentin, Swetlana Schaworonkowa, teil. Dr. Wessels trug im Rahmen der Tagung zum Thema „Appointment of Judges – Maintaining the Integrity of Judicial Appointments“ vor und unterstützte als Richter den 17. Internationalen LAWASIA Moot-Wettbewerb. Neben zahlreichen bilateralen Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Partnerorganisationen der BRAK fand auch ein Arbeitstreffen des Constitutional and Rule of Law Committee der LAWASIA statt, dem die Vertreter der BRAK seit 2021 angehören. ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR IN NOUAKCHOTT Am 23.11.2022 richtete die BRAK gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Veranstaltung zum elektronischen Rechtsverkehr in Nouakchott, Mauretanien aus. An dieser nahmen 30 Anwältinnen und Anwälte aus Mauretanien teil. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Anne Katharina Zimmermann (Bundesministerium der Justiz), Montasser Abidi (Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. – IRZ) und Riad Khalil Hassanain (BRAK). BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann gab einen umfassenden Einblick in die Grundlagen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Das Interesse am elektronischen Rechtsverkehr in Mauretanien ist sowohl bei der Anwaltschaft als auch der Justiz ausgesprochen groß. DEUTSCH-GEORGISCHE KONFERENZ IN TBILISI Am 24.11.2022 führte die BRAK gemeinsam mit der IRZ und der Georgian Bar Association (GBA) eine deutschgeorgische Konferenz zum Thema „Das deutsche Modell der Kammer für Handelssachen und ihre Umsetzungsperspektiven im georgischen Rechtsraum“ durch. Dieses Projekt wurde aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes bestritten. Als Referenten nahmen der auf Gesellschafts- und Handelsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Felix Prozorov-Bastians aus Frankfurt am Main und der Vorsitzende Richter an der Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf Dr. Martin Vomhof teil. Prozorov-Bastians referierte zu prozessualen Fragen der Verhandlungen vor der Kammer für Handelssachen. Er beantwortete zahlreiche Fragen der georgischen Kolleginnen und Kollegen, wie z.B. in welchen Fällen er seiner Mandantschaft zur Schiedsgerichtsbarkeit und in welchen zur Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen raten würde oder ob aus seiner Sicht die Handelsrichterinnen und -richter unparteiisch und qualifiziert und ob sie tatsächlich ein Gewinn für die Berufsrichterinnen und -richter seien. Prozorov-Bastians erklärte auch die Unterschiede zwischen der Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen und der Schiedsgerichtsbarkeit. Dr. Vomhof sprach ausführlich über die Zusammensetzung der Kammer für Handelssachen, über die Auswahl und Ernennung der Handelsrichterinnen und -richter und über die Zusammenarbeit mit Rechtsprechenden in seiner Kammer und an seinem Gericht. Danach wurde das Konzept zur Einführung der Kammer für Handelssachen vorgestellt, welches von der GBA mit Unterstützung der Fachkundigen der BRAK und der IRZ ausgearbeitet wurde. Die anschließende Diskussion zeigte, dass die Teilnehmenden der Konferenz sich mit diesem Thema sehr ausführlich beschäftigt haben. Es gab einige Änderungsund Ergänzungsvorschläge aus dem Publikum. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des georgischen Parlaments, der in Deutschland promoviert hat und daher perfektes Deutsch spricht, bekräftigte, dass der RechtsBRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 AUS DER ARBEIT DER BRAK 38

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