den sollen,23 23 BRAK-Stn.-Nr. 11/2023; dazu Nachr. aus Berlin 4/2023 v. 22.2.2023. sowie die Insolvenzabsicherung bei Bauträgerverträgen.24 24 BRAK-Stn.-Nr. 14/2023; dazu Nachr. aus Berlin 5/2023 v. 9.3.2023. INFORMATIONEN UND HINWEISE DER BRAK Auch im vergangenen Berichtszeitraum publizierte die BRAK Informationen zu für die Kanzleipraxis wichtigen Fragestellungen. Datenschutz in der Kanzlei Nachdem Microsoft im Januar 2023 neue Datenschutzbedingungen für die Nutzung seines Cloud-Systems Microsoft 365 veröffentlicht hatte, aktualisierte die BRAK das von ihr herausgegebene Merkblatt25 25 Merkblatt „Hinweise zum Umgang mit Microsoft 365 Cloud“; dazu Nachr. aus Berlin 2/2023 v. 25.1.2023. zur Nutzung von Microsoft 365. Sie informierte zudem über aktuelle Bedenken der Datenschutzbehörden gegen den Einsatz von Microsoft 365 Cloud. Steuerfragen für Anwältinnen und Anwälte Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht ergänzte sein „ABC Steuerfragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“.26 26 ABC – Steuerfragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Darin sind sämtliche von ihm erstellte Publikationen zu steuerrechtlichen Fragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte überblicksartig dargestellt, um sie für Recherchen leichter zugänglich zu machen. Neu aufgenommen wurde ein Beitrag zum Führen eines Fahrtenbuchs. Dieser erläutert, was zum ordnungsgemäßen Führen eines Fahrtenbuchs bei einem zum Betriebsvermögen der Kanzlei gehörenden Fahrzeug nötig ist und welche Streitpunkte es dabei häufig mit dem Finanzamt gibt. ERDBEBEN IN DER TÜRKEI UND SYRIEN Durch das Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet am 6.2.2023 sind bislang mindestens 115 Kolleginnen und Kollegen ums Leben gekommen. Viele weitere Anwältinnen und Anwälte sind durch das Erdbeben betroffen und haben zum Teil ihre Existenzgrundlage dadurch verloren. Dies teilte die Union der türkischen Anwaltskammern (TBB) Ende Februar mit. Die BRAK informierte über die Situation und unterstützte den Spendenaufruf der türkischen Anwaltschaft.27 27 Nachr. aus Berlin 4/2023 v. 22.2.2023 und 5/2023 v. 9.3.2023; Sonderfolge des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“. SCHLICHTUNGSSTELLE DER RECHTSANWALTSCHAFT Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft dokumentierte mit ihrem Ende Januar vorgelegten Tätigkeitsbericht 2022,28 28 Tätigkeitsbericht 2022; dazu Pressemitt. der Schlichtungsstelle v. 30.1.2023. dass das freiwillige Schlichtungsverfahren auch im vergangenen Jahr eine hohe Akzeptanz in der Anwaltschaft erfuhr. 15 % mehr Schlichtungsvorschläge konnte die Schlichtungsstelle unterbreiten, deren Annahmequote erhöhte sich auf 63 % und auch die Teilnahmebereitschaft von Anwältinnen und Anwälten stieg auf nunmehr 92 %. Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr zwar um 16 %, allerdings war im Vorjahr wohl pandemiebedingt ein Anstieg zu verzeichnen gewesen. Zugenommen hat hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger Anträge als im Vorjahr mussten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer, die bei nur 53 Tagen ab dem vollständigen Vorliegen der Akte liegt. PODCASTS Der Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“29 29 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XIV in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). veröffentlichte auch im Berichtszeitraum eine Reihe neuer Folgen. Themen waren u.a. die Proteste gegen die geplanten Justizreformen in Israel, der Gesetzentwurf zu § 128a ZPO, Coaching und Networking für Juristinnen und Kanzleimarketing über Social Media. Einblicke in die Tätigkeit von BRAK und Rechtsanwaltskammern gab BRAK-Pressesprecherin Stephanie Beyrich als Gast im Podcast „LWYRD!“.30 30 https://lwyrd.de/podcast/insights-mit-steffi-beyrich/. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. NADJA FLEGLER UND ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M., BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Januar und Februar 2023. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ZUM DIGITAL MARKETS ACT Die BRAK hat zum Vorschlag einer Durchführungsverordnung zum Gesetz für Digitale Märkte (DMA) der Europäischen Kommission im Januar 2023 kritisch Stellung genommen.1 1 BRAK-Stn.-Nr. 1/2023. Der DMA ermächtigt die Kommission, per Verordnung bestimmte Verfahrensfragen näher zu regeln. Mit der am 9.12.2022 vorgeschlagenen Durchführungsverordnung nahm die Kommission diese Befugnis wahr. Unter AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2023 AUS DER ARBEIT DER BRAK 96
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