9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts. § 14b Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere a) zivilrechtliche Haftung, b) strafrechtliche Haftung, 2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung, 3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere a) ärztliches Berufsrecht, b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe, 4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung, 5. Vergütungsrecht der Heilberufe, 6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht, 7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, 8. Grundzüge des Apothekenrechts, 9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts. § 14c Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Recht der Wohnraummietverhältnisse, 2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, 3. Wohnungseigentumsrecht, 4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts, 5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht, 6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts. § 14d Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, 2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, 3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 4. Verkehrsverwaltungsrecht, 5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. § 14e Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Bauvertragsrecht, 2. Architekten- und Ingenieurrecht, 3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, 4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts, 5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. § 14f Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungsund Sozialrecht, 2. Internationales Privatrecht im Erbrecht, 3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, 4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, 5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht, 6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. § 14g Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen, 2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft, 3. Recht des multimodalen Transports, 4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften, 5. Transportversicherungsrecht, 6. Lagerrecht, 7. Internationales Privatrecht, 8. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern, 9. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BRAK-MITTEILUNGEN 2/2023 111
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0