§ 14h Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts, 2. Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster, 3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken, 4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, 5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes, 6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts. § 14i Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Materielles Handelsrecht a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB), b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht. 2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere a) das Recht der Personengesellschaften, b) das Recht der Kapitalgesellschaften, c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft, d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen, e) Umwandlungsrecht, f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts, g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts. 3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht. 4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. § 14j Nachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, 2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, 3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, 4. Rundfunkrecht, 5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, 6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungsund Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung, 7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts. § 14k Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, 2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), 3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, 4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, 5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, 6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, 7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, 8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien, 9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. § 14l Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BRAK-MITTEILUNGEN 2/2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 112
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