BRAK-Mitteilungen 3/2023

und bedeutenderer Ordnungswidrigkeiten unterscheidet. Es gibt daher keinen Grund, von nur 2/3 der Mittelgebühr auszugehen. Das ist einfach ein Anachronismus, der leider weit verbreitet ist. Richtig macht es das AG Paderborn18 18 AG Paderborn, Urt. v. 7.12.2001 – 51a C 113/21. mit zutreffender und nachvollziehbarer Begründung. IX. AUSBLICK Die letzte Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren erfolgte zum 1.1.2021 mit einer Anhebung von 10 %. Bereits damals wäre eine Anhebung von 18 % erforderlich gewesen, um den Geldwertverlust seit der vorherigen Anpassung im Jahr 2013 – gemessen an der Entwicklung der Löhne – auszugleichen. Der mangelnde Ausgleich beruhte darauf, dass die zwischen der Anwaltschaft und den Bundesländern als Kostenträger der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe umstrittenen Anhebungen durch strukturelle Änderungen des RVG zurückgestellt wurden, um eine Anhebung noch in der damals auslaufenden Legislaturperiode zu ermöglichen. Die Entwicklung der Rechtsanwaltsvergütung hinkt seit 2021 nicht nur deswegen hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinterher, sondern auch deshalb, weil insb. die Lohnkosten der Anwaltschaft davonlaufen. Es bedarf daher noch in dieser Legislaturperiode der erneuten Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein setzen sich gemeinsam dafür ein. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES ANWALTS – EINE RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT RECHTSANWÄLTIN ANTJE JUNGK, RECHTSANWÄLTE BERTIN CHAB UND HOLGER GRAMS* * Die Autorin Jungk ist Leitende Justiziarin, der Autor Chab Leitender Justiziar bei der Allianz Versicherungs-AG, München; der Autor Grams ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in München. In jedem Heft der BRAK-Mitteilungen kommentieren die Autoren an dieser Stelle aktuelle Entscheidungen zum anwaltlichen Haftungsrecht. HAFTUNG UNWIRKSAMER MANDATSVERTRAG BEI INTERESSENKOLLISION 1. Die Vertretung von Eheleuten in Bezug auf eine zutreffende Scheidungsfolgenvereinbarung kann gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gem. § 43a BRAO verstoßen. Denn die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus. 2. Ein Verstoß gegen die Vertretung widerstreitender Interessen führt zur Nichtigkeit des Anwaltsdienstvertrages gem. § 134 BGB, unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Rechtsanwalts. Dies kann, wenn der Interessengegensatz bereits bei der ersten Entgegennahme der Information zutage tritt, zum Wegfall des Honoraranspruchs (mit Ausnahme einer etwaigen Erstberatungsgebühr nach §§ 34, 7 II RVG) führen. 3. Der Hinweis, man könne nur eine Partei vertreten, entbindet nicht von einer weiteren Aufklärung über die Kostenfolgen. OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.2.2023 – I-24 U 125/21 Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen muss jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin verinnerlicht haben. Ob im konkreten Fall widerstreitende Interessen tatsächlich vorliegen, lässt sich aber nicht immer so eindeutig erkennen. Auch wenn § 43a BRAO nicht schlechthin verbietet, in derselben Rechtssache mehrere Mandanten zu vertreten, können doch vermeintlich gleichgerichtete Interessen bei näherer Betrachtung oder durch hinzutretende weitere Umstände andere Wendungen nehmen. Scheidungsmandate sind im Hinblick darauf nicht ungefährlich. Dass die sich trennenden Ehegatten im Zweifel je eigene Interessen verfolgen, liegt quasi auf der Hand. Hier hatten der beklagte Mandant (es ging um eine Honorarklage) und seine damalige Ehefrau zunächst einen Beratungstermin bei der klägerischen Rechtsanwaltssozietät mit dem Ziel der Erörterung eines Ehevertrages in Form einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung wahrgenommen. Der Beklagte übersandte in der Folge „das Ergebnis unserer Einigung“ an die Kanzlei. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt wollte im Anschluss daran telefonischen Kontakt mit dem Beklagten aufnehmen. Das Gespräch wurde von der Ehefrau entgegengenommen. Diese erkundigte sich, ob der durch BRAK-MITTEILUNGEN 3/2023 AUFSÄTZE 158

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