BRAK-Mitteilungen 4/2023

haltung des Berufsrechts in den durch die „große BRAO-Reform“ zum 1.8.2022 neu geschaffenen Berufsausübungsgesellschaften; hierzu beschloss sie die Einführung eines neuen § 31 BORA, der die Einhaltung des Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften sicherstellen soll.26 26 Dazu Nachr. aus Berlin 10/2023 v. 17.5.2023 sowie Dahns, BRAK-Magazin 3/ 2023, 16. Die Beschlüsse wurden am 20.7.2023 auf der Homepage der BRAK veröffentlicht und werden am 1.10.2023 in Kraft treten;27 27 S. https://www.brak.de/newsroom/news/inkrafttreten-der-beschluesse-der-5-sitzung-der-7-satzungsversammlung/ sie sind zudem in diesem Heft der BRAK-Mitteilungen ab S. 245 dokumentiert. Dies war zugleich die letzte Sitzung der 7. Satzungsversammlung. Die 8. Legislaturperiode begann am 1.7.2023. Die in den Rechtsanwaltskammerbezirken direkt gewählten Mitglieder, die der Satzungsversammlung ab diesem Zeitpunkt angehören, hat die BRAK Ende Juni veröffentlicht.28 28 S. https://www.brak.de/die-brak/satzungsversammlung/mitglieder-der-8-satzungsversammlung/ und dazu Nachr. aus Berlin 13/2023 v. 28.6.2023. INFORMATIONEN DER BRAK Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat sein Steuer-ABC für Anwältinnen und Anwälte29 29 https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/#c10585; zum häuslichen Arbeitszimmer s. ausführl. List/Sparfeld, BRAK-Mitt. 2021, 138. aktualisiert. Die Handlungshinweise zum häuslichen Arbeitszimmer sowohl im Inland als auch im Ausland wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. PODCASTS Auch in diesem Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.30 30 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XVI in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Themen waren u.a. der Verein GrundGesetzVerstehen e.V., der an Schulen den Rechtsstaat erklärt, die aktuellen Entwicklungen zur geplanten digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und die Erfahrungen einer Großkanzlei-Partnerin in Teilzeit. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. NADJA FLEGLER, RECHTSANWÄLTIN (SYNDIKUSRECHTSANWÄLTIN) VILIANA ILIEVA UND ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M., BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Mai und Juni 2023. „THE FUTURE REGULATION OF THIRD-PARTY LITIGATION FUNDING – TRENDS AND CHALLENGES” Am 27.6.2023 richtete das Brüsseler Büro der BRAK gemeinsam mit dem Bar Council of England and Wales eine Podiumsdiskussion mit anschließender Reception zur Frage der Notwendigkeit einer Regulierung gewerblicher Prozessfinanzierer aus.1 1 Ausführl. dazu Nitschke, BRAK-Magazin 4/2023, 4 (in dieser Ausgabe). An der Veranstaltung nahmen rund 65 Gäste u.a. aus Kreisen des Parlaments sowie der Kommission teil. Nach einem Grußwort von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels führte Axel Voss (MdEP), Berichterstatter des Rechtsausschusses (JURI), inhaltlich durch den Entwurf einer Entschließung des EP mit Empfehlung an die Kommission zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Im Anschluss diskutierten neben Axel Voss auch Dr. Andr´eas Stein (Head of Unit, DG Just, Europäische Kommission), BRAK-Vizepräsident Andr´e Haug und Simon Latham (Head of Competition, Augusta Ventures, London) auf dem Podium die Notwendigkeit einer EU-weiten Regulierung. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von Samuel Townend, KC (Vice Chair des Bar Councils). ZUGANG ZUR JUSTIZ FÜR SCHUTZBEDÜRFTIGE ERWACHSENE Europaweit existieren keine einheitlichen Rechtsvorschriften zum Schutz von Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen. Um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Erwachsenenschutz zu schaffen, hat die Europäische Kommission am 31.5.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener2 2 COM(2023) 280 final. vorgelegt. Parallel dazu hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorgeschlagen, der alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Vertragsparteien des Übereinkommens von 2000 über den Schutz von Erwachsenen zu werden oder zu bleiben. Der Verordnungsvorschlag wird derzeit im Ausschuss Familien- und Erbrecht des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) diskutiert. Die BRAK wird sich ebenfalls intensiv mit dem Vorschlag auseinandersetzen. Der Verordnungsvorschlag bezweckt, Erwachsenen, Schutz in grenzüberschreitenden Situationen zu bieten, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu stärken. Schutzbedürftige ErAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2023 241

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