sagung der Zulassung ausreichen. Wegen der besonderen Stellung der Anwaltschaft im Rechtsstaat dürfe die Zulassung nicht von einer Gesinnungsprüfung abhängen. Anwaltschaft in Israel BRAK, deutsch-israelische Juristenvereinigung, Rechtsanwaltskammer Berlin und Deutscher Richterbund haben in einem gemeinsamen Appell ihre große Sorge um den Rechtsstaat in Israel und Ende September ihre Solidarität mit den Protestierenden bekundet.29 29 Gemeinsamer Appell von BRAK, DIJV, RAK Berlin und DRB; dazu Presseerkl. Nr. 8/ 2023 v. 12.9.2023 sowie Nachr. aus Berlin 19/2023 v. 21.9.2023. Anlass dafür waren die trotz monatelanger massiver Proteste aus der Bevölkerung von der israelischen Regierung mit Hochdruck weiterverfolgten Pläne zum Umbau des Justizsystems sowie die Mitte September anstehende Verhandlung des israelischen Supreme Court über das Gesetz, mit dem als eines der Kernelemente des Justizumbaus die sog. „Angemessenheitsklausel“ abgeschafft werden soll; dadurch wird dem Supreme Court die Möglichkeit genommen, Entscheidungen der Regierung oder von Ministerien als unangemessen zu bewerten. Dem Appell schlossen sich bis Anfang Oktober insgesamt 23 Organisationen an, darunter der DAV, der deutsche Juristinnenbund und zahlreiche Rechtsanwaltskammern. Aufgrund des kurz darauf begonnenen Krieges in Israel und Gaza infolge des Angriffs der Hamas auf Israel ist der geplante Justizumbau aktuell nicht mehr im Fokus; die BRAK wird die Lage weiter beobachten. INFORMATIONEN DER BRAK Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat sein Steuer-ABC für Anwältinnen und Anwälte erweitert. Neu aufgenommen wurden umfangreiche Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit, die auch die jüngste strafrechtliche Rechtsprechung des BGH berücksichtigen.30 30 ABC – Steuerfragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; dazu Nachr. aus Berlin 18/2023 v. 6.9.2023. SOLDAN MOOT Die Gewinner:innen des 11. Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis stehen fest. Teams der Universität Halle-Wittenberg, der Humboldt Universität zu Berlin und der Universität Münster sowie eine Studentin der Bucerius Law School setzten sich in den verschiedenen Kategorien des Wettbewerbs durch.31 31 S. Nachr. aus Berlin 20/2023 v. 4.10.2023. Den von der BRAK als Mitveranstalterin gestifteten Preis für den besten Klageschriftsatz errang das Team I der Humboldt Universität zu Berlin. Die vier Studentinnen waren auf Einladung der BRAK zu Gast bei einer Filmpremiere zum Frankfurter Auschwitz-Prozess32 32 Dazu Nachr. aus Berlin 23/2023 v. 15.11.2023. und bei der von der BRAK mitveranstalteten Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. PODCASTS Ende September erschien die 100. Folge des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“. Aus Anlass des Jubiläums wurde sie als dreiteilige Sonderfolge im Rahmen eines Live-Events, den sog. „Salongesprächen“, am 15.9.2023 aufgezeichnet.33 33 Dazu ausf. Nitschke, BRAK-Magazin 5/2023, 16. Im Berichtszeitraum erschienen außerdem noch eine Reihe weiterer Folgen des Podcasts, u.a. zum Coming Out in der Anwaltschaft, zu Gefährdungen der anwaltlichen Verschwiegenheit durch das geplante Wachstumschancengesetz und zum Einsatz von ChatGPT bzw. von künstlicher Intelligenz in der Justiz.34 34 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XII in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. NADJA WIETOSKA, RECHTSANWÄLTIN (SYNDIKUSRECHTSANWÄLTIN) VILIANA ILIEVA UND ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M., BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im September und Oktober 2023. VERORDNUNGSVORSCHLAG ZUM ERWACHSENENSCHUTZ Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener erarbeitet.1 1 BRAK-Stn.-Nr. 54/2023. Begrüßt werden die Bemühungen des europäischen Gesetzgebers, bedürftigen Erwachsenen Schutz in grenzüberschreitenden Situationen zu gewährleisten. In dem Sinne pflichtet die Stellungnahme der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Mitgliedstaaten durch Vernetzung der Schutzregister bei. Gleichzeitig muss jedoch der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet bleiben. Obwohl die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Einführung eines europäischen VertretungszertifiAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 6/2023 AUS DER ARBEIT DER BRAK 390
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