rausgehobenen Bedeutung der Berufsausübung eines Rechtsanwalts für die Rechtspflege und für die Wahrung der Rechte seiner Mandanten.8 8 So jeweils m.w.N. BVerfG, NJW 2008, 2422, 2423; BVerfG, NJW 2015, 2949, 2950; Müller/Schlothauer/Knauer, MAH Strafverteidigung, 3. Aufl. 2022, § 1 Rn. 30; Weyland/Brüggemann, 10. Aufl. 2020, BRAO § 1 Rn. 1. Zu diesen Rechten der Mandanten zählt vor allem das Recht auf effektive Verteidigung als Ausprägung des Rechts auf ein faires Verfahren.9 9 Vgl. BVerfGE 65, 171; BVerfG, NStZ 2002, 377; BVerfG, NJW 2007, 499 m.w.N.; BGHSt 39, 310; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, § 137 Rn. 1; insb. zu Art. 6 III lit. c) EMRK: EGMR, Urt. v. 19.12.1989 – 9783/82, EGMR-E 4, 450 (468) – Kamasinski/Österreich; MüKoStPO/Kämpfer/Travers, 2. Aufl. 2023, § 137 Rn. 3. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaften bei der Frage, ob gegen Verteidiger in Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung tatsächlich ein Anfangsverdacht einer Straftat zu bejahen ist, zukünftig die unions- und verfassungsrechtlich gebotene Vorsicht walten lassen werden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Knauer, München, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses StPO VERGÜTUNG ANWALTSGEBÜHREN ALS TEILVERGÜTUNG NACH KÜNDIGUNG DURCH MANDANT RVG §§ 3a, 9; BGB § 628; GG Art. 3 * Wurde von einem Gericht die sich aufdrängende Vorschrift des § 628 I 2 BGB, deren Anwendung den anerkannten Vergütungsanspruch entfallen ließe, ohne nachvollziehbare Gründe nicht berücksichtigt, ist das Willkürverbot dann nicht verletzt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die vom Gericht angenommene Kündigung des Mandatsvertrags nicht durch vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts i.S.d. § 628 I 2 BGB veranlasst worden ist. BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023 – 1 BvR 524/22 Volltext unter www.brak-mitteilungen.de SYNDIKUSANWÄLTE BERATENDE TÄTIGKEIT IN RECHTSANGELEGENHEITEN EINES BISTUMS? BRAO § 46 V, VI * 1. Ob ein Syndikusrechtsanwalt in Rechtsangelegenheiten seines Arbeitgebers tätig wird, bestimmt sich nach dem objektiven Inhalt der Tätigkeit, nicht nach dem Erscheinungsbild nach außen. Entscheidend ist, ob die zu klärenden Rechtsfragen dem Bereich des Arbeitgebers zuzuordnen sind oder dem eines Dritten. * 2. Es ist zweifelhaft, ob die Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts für Kirchengemeinden allein deshalb als Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten eines Bistums anzusehen ist, weil diese im Rahmen der Aufsicht des Bistums erfolgt ist. BGH, Beschl. v. 27.7.2023 – AnwZ (Brfg) 12/23 Volltext unter www.brak-mitteilungen.de HINWEISE DER REDAKTION: Dieses Verfahren wird als Berufungsverfahren fortgesetzt. ZULASSUNG ALS SYNDIKUSANWALT FÜR GmbH-GESCHÄFTSFÜHRER? BRAO §§ 46, 46a * Auch eine organschaftliche Tätigkeit als Geschäftsführer einer Gesellschaft dürfte als Tätigkeit im Rahmen eines „Arbeitsverhältnisses“ anzusehen sein, da der Gesetzgeber mit der Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis nur eine Klarstellung der uneingeschränkten Anwendbarkeit zivil- und arbeitsrechtlicher Haftungsregeln bezweckt hat und es für den Schutzzweck des § 46 BRAO nicht relevant ist, wie das der Tätigkeit zugrundeliegende Beschäftigungsverhältnis nach allgemeinen zivilrechtlichen Maßstäben zu qualifizieren ist. Hessischer AGH, Urt. v. 6.2.2023 – 2 AGH 9/21 n.rkr. AUS DEM TATBESTAND: Die Beigeladene ist seit dem ... als Rechtsanwältin zugelassen. Sie beantragte am 21.12.2020, zugestellt am 5.1.2021 bei der Bekl., sie als Syndikusrechtsanwältin bei der RAK Frankfurt am Main zuzulassen. Hierzu legte sie ihren Arbeitsvertrag v. ... mit der ... ein Schreiben SYNDIKUSANWÄLTE BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BRAK-MITTEILUNGEN 6/2023 409
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