BRAK-Mitteilungen 1/2024

Weiterhin gehören der Rechtsanwaltskammer die Mitglieder eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer Berufsausübungsgesellschaft an, welche nicht bereits als Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte Mitglieder der Kammer sind. Dies trifft z.B. auf einen Arzt zu, der Geschäftsführer einer interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaft zwischen Ärzten und Rechtsanwälten ist. Die Geschäftsführungs- bzw. Aufsichtsorgane haben gleichfalls nur das aktive Wahlrecht, nicht jedoch das passive Wahlrecht. Gewählt werden kann nach § 65 Nr. 2 BRAO nur, wer seit mindestens fünf Jahren den Beruf des Rechtsanwalts ausübt. Die Wahl in den Kammervorstand erfolgt durch Briefwahl, welche durch eine elektronische Wahl ersetzt werden kann. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer hat einen breiten Satzungsspielraum, wie sie die Selbstverwaltung ausgestalten will. So ist es z.B. möglich, für die einzelnen Landgerichtsbezirke einzelne Wahlbezirke zu bilden. Die Mitglieder des Kammervorstands werden auf vier Jahre gewählt. Dennoch finden alle zwei Jahre Kammervorstandswahlen statt, weil die vierjährige Wahlperiode für die Hälfte der Vorstandsmitglieder zu einem um zwei Jahre versetzten Zeitpunkt endet, § 68 BRAO. Damit soll ein möglichst großer demokratischer Einfluss der Mitglieder sichergestellt werden. Zugleich sichert die alternierende Wahl die Kontinuität der Arbeit des Kammervorstands als Organ der Selbstverwaltung ab. Eine der Hauptaufgaben des Kammervorstands ist es, die Einhaltung der Berufspflichten durch die Kammermitglieder zu überwachen (§ 73 II Nr. 4 BRAO). Diese Aufgabe der Wirtschaftsaufsicht setzt Kontinuität voraus. Da alle zwei Jahre die Hälfte des Kammervorstands neu gewählt werden muss, begrenzt diese auch die Amtsperiode des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer. Der Vorstand hat nach jeder ordentlichen Wahl des Vorstands das Präsidium der Kammer neu zu wählen. Die Amtsperiode des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer ist also auf zwei Jahre beschränkt. Allerdings gibt es weder für die Wahl zum Vorstand noch zum Präsidium eine Beschränkung der Zahl der Wahlperioden. (CW) In der neuen Rubrik „Stichwort Berufsrecht“ werden ab sofort in jeder Ausgabe der BRAK-Mitteilungen Grundbegriffe des anwaltlichen Berufsrechts kurz erklärt. Die BRAK-Mitteilungen wollen so eine schnelle Information über wichtige Bereiche des Berufsrechts wie etwa die Selbstverwaltung oder die anwaltlichen Core Values ermöglichen. Die Stichworte verfassen abwechselnd u.a. Christian Dahns (Da), Dr. Tanja Nitschke(tn) und Prof. Dr. Christian Wolf (CW). AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im November und Dezember 2023. Für Aufmerksamkeit sorgte die Ankündigung der BRAK, in Kürze eine beA-App herauszugeben. Daneben standen weiterhin die Diskussionen um das Fremdbesitzverbot und die Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sowie die zahlreichen Reformprojekte im Bereich des Zivilprozesses. ANWALTSCHAFT BRAK-Ausschüsse Insgesamt 34 Fachausschüsse und Gremien – von Abwickler/Vertreter bis Zivilprozessrecht – hat das BRAKPräsidium in seiner Sitzung am 11.12.2023 neu berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern jeweils für vier Jahre. Die aktuelle Amtszeit läuft vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2027. Die Ausschüsse und ihre Mitglieder sind auf der Website der BRAK aufgelistet.1 1 https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/; dazu Nachr. aus Berlin 1/2024 v. 10.1.2024. Satzungsversammlung Ebenfalls neu zusammengesetzt sind die Fachausschüsse der Satzungsversammlung. Dem voran ging die konstituierende Sitzung der 8. Satzungsversammlung am 1.12.2023, in der beschlossen wurde, die bestehenden acht Ausschüsse beizubehalten. Welche Mitglieder der Satzungsversammlung künftig welchem Ausschuss bzw. welchen Ausschüssen angehören, hat die BRAK nunmehr auf ihrer Website veröffentlicht.2 2 https://www.brak.de/die-brak/satzungsversammlung/ausschuesse-dersatzungsversammlung/; dazu Nachr. aus Berlin 1/2024 v. 10.1.2024. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 40

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