Referate im Rahmen des Einführungslehrgangs maßgeblich an diesem Hospitationsprogramm. Das Programm zeigt sich jedes Jahr als Erfolg und ist sehr gefragt. Für die BRAK ergeben sich dadurch sehr gute Kontakte in die Anwaltschaften im Ausland. Erfahrungsgemäß werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch das Programm u.a. motiviert, sich bei der anwaltlichen Selbstverwaltung und im Bereich der internationalen rechtlichen Beziehungen zu Deutschland zu engagieren. Die IRZ e.V. lud die ehemaligen Hospitantinnen und Hospitanten zu einer Konferenz nach Serbien ein, um mit ihnen über aktuelle rechts- und berufspolitische Themen auszutauschen und um Networking zu betreiben. Dr. Veronika Denninger (BRAK) traf sich mit den Alumni in Belgrad und trug im Rahmen des Programms zu den aktuellen Entwicklungen in der deutschen Anwaltschaft vor. Weiterhin fanden mehrere informelle Treffen mit den Hospitantinnen und Hospitanten statt, in denen aktuelle Fragen der Rechts- und Berufspolitik in den Balkanstaaten besprochen wurden. Unter den Alumni befand sich auch ein Anwalt aus der Russischen Föderation, mit dem ein Gespräch über die aktuelle Lage der Anwältinnen und Anwälte in Russland geführt wurde. BRAK-VERANSTALTUNG IN HAMMAMET, TUNESIEN Am 22. und 23.12.2023 fand eine Veranstaltung der BRAK gemeinsam mit der Euro-Mediterranean-Arab Association (EMA e.V.) und der Anwaltskammer Algeriens zum Thema Digitalisierung und rechtliche Fragen zum Freien Handel zwischen Algerien und Tunesien in Hammamet, Tunesien statt. Ziel der Veranstaltung war die Herausarbeitung von Ansätzen zur Verbesserung der Arbeit der Zivilgesellschaft, vornehmlich der Berufsgruppe der Anwaltschaft. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sowie die Auswirkungen des beA auf die Anwaltspraxis wurden präsentiert und diskutiert. Abschließend fand das erste Mal ein Freundschaftsturnier zwischen den Anwälten aus beiden Ländern statt. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 2. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 22.4.2024 in Berlin statt. BUCHBESPRECHUNG DR. PETER RÖTHEMEYER, HANDKOMMENTAR VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ PROF. DR. CHRISTIAN WOLF, HANNOVER UND DIPL.-JUR. HANNAH HÖLZEN, HANNOVER Röthemeyer, VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, Handkommentar, Von Dr. Peter Röthemeyer, Nomos, 2024, 361 Seiten, gebunden, 79 Euro, ISBN 978-3-7560-0096-8 Das im Oktober 2023 in Kraft getretene Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) dient der Umsetzung der europäischen Verbandsklagerichtlinie. Das Gesetz schafft mit der Abhilfeklage eine neue zivilprozessuale Klageart zur kollektiven Rechtsdurchsetzung. Darüber hinaus wird die Musterfeststellungsklage von § 606 ZPO in das neue VDuG überführt. Neben einer Einführung in das kollektive Rechtsschutzsystem beinhaltet das Werk eine vollumfängliche Kommentierung zum Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz und zu einzelnen Vorschriften der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Verbraucherstreitbeteiligungsgesetzes. Einleitend stellt Röthemeyer allgemeine Ausführungen zum kollektiven Rechtsschutz im deutschen Rechtssystem an. Er beschreibt, dass in Deutschland eine ablehnende Haltung zur Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes vorherrsche. Im Rahmen dessen tritt er dem Narrativ, durch die Musterfeststellungsklage und das VDuG werde eine amerikanische Klageindustrie geschaffen, entgegen. Abschließend wird sowohl die Gesetzgebungsgeschichte zu der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Musterfeststellungsklage als auch zum VDuG BUCHBESPRECHUNG BRAK-MITTEILUNGEN 1/2024 49
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