BRAK-Mitteilungen 2/2024

AUFSÄTZE DER STAR-BERICHT 2023 DIE STRUKTURELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE DER ANWALTSCHAFT NICOLE GENITHEIM, M.A., UND DIPL.-SOZW. KERSTIN EGGERT* * Die Autorinnen Genitheimund Eggert sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Studienleiterinnen beim Institut für Freie Berufe (IFB) der Universität ErlangenNürnberg. – Um einen besseren Lesefluss zu ermöglichen, wird im vorliegenden Artikel im Folgenden weitestgehend auf die Nennung beider Geschlechter bzw. das Gendern (Anwält*innen etc.) verzichtet und männliche Berufs- bzw. Funktionsbezeichnungen verwendet. Natürlich ist, wenn nicht anders erwähnt, immer von beiden Geschlechtern die Rede. Seit 1993 lässt die BRAK in regelmäßigen Abständen vom Institut für Freie Berufe (IFB) detaillierte Daten zur deutschen Anwaltschaft erheben. Das hierfür ins Leben gerufene Projekt „Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR)“ liegt aktuell mit STAR 2023 in seiner 20. Ausführung vor, wobei diesmal das Augenmerk auf der wirtschaftlichen Situation der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte lag. Im Rahmen dieses Beitrages werden die wesentlichen Eckpunkte der Untersuchungsergebnisse der aktuellen Befragung dargestellt. Dabei werden zunächst ausgewählte Strukturparameter näher betrachtet, bevor auf die Entwicklung der persönlichen Einkommenssituation der selbstständigen und beschäftigten Rechtsanwälte eingegangen wird. Zum Abschluss wird noch ein Überblick über das Stimmungsbild innerhalb der Anwaltschaft gegeben. I. STAR 2023 AUF EINEN BLICK STAR 2023 stellt die 20. Befragung zur Erhebung des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte dar und wurde zwischen Anfang Mai und Ende Juli des Jahres 2023 erhoben. Diesmal beschäftigt sich die Erhebung hauptsächlich mit der wirtschaftlichen Situation der selbstständigen und beschäftigten Rechtsanwälte sowie der Rechtsanwaltskanzleien. Hierbei beziehen sich die Antworten zu den wirtschaftlichen Aspekten der Rechtsanwälte und der Kanzleien auf das Wirtschaftsjahr 2022. STAR 2023 war komplett als Online-Befragung gestaltet. Eingeladen wurden die Berufsträger dazu über die jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammern. Diese hatten die Möglichkeit, den Zugangslink zur Umfrage entweder auf ihrer Homepage und/oder in ihrem regelmäßigen Newsletter zu veröffentlichen und/oder ihn über das besondere elektronische Anwaltspostfach an ihre Mitglieder zu verschicken. An der aktuellen Erhebung beteiligten sich die Kammern Bamberg, Berlin, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Düsseldorf, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Hamm, Karlsruhe, Kassel, Koblenz, Köln, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nürnberg, Oldenburg, Saarbrücken, Sachsen, SachsenAnhalt, Schleswig, Stuttgart, Thüringen, Tübingen und Zweibrücken.1 1 Hinzu kommen Berufsträger, die im Rahmen der vorherigen STAR-Erhebung angaben, wieder an der Befragung teilnehmen zu wollen und aufgrund dessen Adressdaten hinterlegten. Diese wurden direkt durch das IFB angeschrieben und über die erneute Befragung informiert. Zudem fand im Erhebungszeitraum eine Erinnerungsaktion durch die teilnehmenden Kammern statt. Für die Auswertung konnten schließlich insgesamt 3.374 auswertbare Fragebögen berücksichtigt werden. Angesichts der langen Laufzeit des Projektes, aber auch im Vergleich mit anderen Erhebungen dieser Art ist der erreichte Rücklauf als gut einzustufen. An dieser Stelle soll den Teilnehmenden und Kammern recht herzlich für ihre Unterstützung und Zeit gedankt werden. II. STRUKTUR DER ANWALTSCHAFT Nachfolgend wird die Struktur der Teilnehmer an STAR 2023 anhand ausgewählter Aspekte näher betrachtet. Hierbei ist es zum einen wichtig, mögliche Entwicklungen seit der letzten Erhebung der wirtschaftlichen Kennzahlen im Rahmen von STAR 2020 abzubilden. Zum anderen sollen aber auch strukturelle Unterschiede wie zwischen den West- und Ostkammern oder auch zwischen den Geschlechtern gezeigt werden. 1. BERUFLICHE STELLUNG Im Folgenden wird die berufliche Stellung der Befragten näher erläutert. Hierbei dreht es sich um die Frage, ob der juristischen Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit in einer Kanzlei, als angestellter Rechtsanwalt oder als Syndikusrechtsanwalt nachgegangen wird. Von zentralem Interesse ist dabei neben möglichen Unterschieden zwischen den Geschlechtern die Entwicklung seit dem Erhebungsjahr 2020. Als erstes fällt ins Auge, dass sowohl im Rahmen von STAR 2023 als auch STAR 2020 der größte Anteil der Befragten aus selbstständigen Rechtsanwälten besteht. Darauf folgen angestellt tätige Juristen und Syndici, die in der aktuellen Befragung auf ähnliche Anteile i.H.v. 20 bzw. 19 % kommen. Der Anteil freier Mitarbeiter ist in beiden Erhebungen vergleichsweise gering, daher werden diese in den nachfolgenden Analysen nicht gesondert betrachtet. Im Rahmen von STAR 2023 gaben 61 % der juristisch tätigen Befragten an, selbstständig tätig zu sein, wähAUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 69

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