BRAK-Mitteilungen 2/2024

4,8 14,4 31,8 30,6 18,4 5,0 30,3 35,3 19,7 9,7 4,9 20,8 33,1 26,2 15,0 bis 19 Std./Woche 20 Std. bis 39 Std./Woche 40 Std. bis 49 Std./Woche 50 Std. bis 59 Std./Woche 60 Std./Woche und mehr Männer (1.662 Fälle) Frauen (1.099 Fälle) Gesamtes Bundesgebiet (2.770 Fälle) Mittelwert der Wochenarbeitsstunden: Männer: 45,8 h Frauen: 40,8 h Gesamt: 43,8 h Quelle: STAR 2023 Abbildung 1: Verteilung der befragten Rechtsanwälte nach Wochenarbeitszeit 2022 und Geschlecht (in%) 4. SPEZIALISIERUNG Im Rahmen von STAR 2023 geben nur etwa 17 % der Befragten an, weder einen Fachanwaltstitel zu führen noch auf ein Rechtsgebiet spezialisiert zu sein. Damit sind insgesamt knapp 83 % der Teilnehmenden auf ein oder mehrere Rechtsgebiete spezialisiert und/oder verfügen über einen bzw. mehrere Fachanwaltstitel. Die Analyse der Daten aus STAR 2020 zeigt hier noch etwas geringer ausgeprägte Werte; damals teilten knapp 78 % der dort Teilnehmenden mit, spezialisiert oder Fachanwalt zu sein. Hier lässt sich die zunehmende Beliebtheit und Bedeutung der Spezialisierung bzw. der Fachanwaltsausbildung innerhalb der Anwaltschaft erkennen. Sowohl die Unterscheidung nach den Bundesgebieten als auch nach den Geschlechtern ergibt hier nur geringere Abweichungen. Eine deutlich unterschiedliche Verteilung der Spezialisierungen und Fachanwaltschaften zeigt sich jedoch zwischen den Altersgruppen. Jüngere Befragte im Alter bis zu 35 Jahren sind mit etwa 64 % bereits sehr häufig spezialisiert. Einen Fachanwaltstitel führen in dieser Gruppe aber nur etwa 10 % der Befragten. Dieser Wert erscheint logisch nachvollziehbar, da erst Fachanwaltslehrgänge besucht werden müssen usw. und dies auch einen gewissen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet. Dieser kann unter Umständen zu Beginn der Berufstätigkeit noch hintenangestellt werden. In den weiteren Altersgruppen zeigt sich aber eine stetige Zunahme der Fachanwaltstitel und Spezialisierungen sowie gleichermaßen eine Abnahme derjenigen, die angeben weder spezialisiert noch Fachanwalt zu sein. III. DIE PERSÖNLICHE WIRTSCHAFTLICHE SITUATION DER RECHTSANWÄLTE Im Rahmen von STAR werden neben den kanzleibezogenen Daten insb. auch die persönlichen Wirtschaftsdaten der Rechtsanwälte untersucht. Die aktuelle Befragung bezieht sich dabei auf das Wirtschaftsjahr 2022. Diese persönlichen Daten sollen im Folgenden näher betrachtet werden, wobei sie mit den Ergebnissen der vorangegangen STAR-Befragung aus dem Jahr 2020, in der die Daten für das Wirtschaftsjahr 2018 erhoben wurden, verglichen werden. Im Zentrum der Betrachtung stehen die selbstständigen Berufsträger. Für sie werden die persönlichen Umsätze2 2 Der Umsatz wird ohne Mehrwertsteuer und ohne Anderkonten ausgewiesen. und Überschüsse3 3 Die Angaben beziehen sich auf die Überschüsse vor Steuern. Die Begriffe Überschuss und Gewinn werden synonym verwendet. ausgewiesen. Neben den Durchschnittswerten (arithmetisches Mittel bzw. Mittelwert)4 4 In den Abbildungen geben die Höhe der Balken und die dazugehörige Zahl das arithmetische Mittel der dargestellten Daten an. werden auch die Mediane5 5 In den Grafiken stellt die kursiv geschriebene Zahl unter der Linie innerhalb der Balken den Median dar. präsentiert. Das arithmetische Mittel errechnet sich aus der Summe aller Werte (hier Stundensätze) dividiert durch die Anzahl an Fällen, die für die Berechnung der Summe herangezogen wurden. Jedoch können keine Aussagen über die Verteilung getroffen werden. Hierzu müssen weitere Maßzahlen, wie z.B. der Median betrachtet werden. Der Median ist der Wert, den 50 % der Befragten über- und die andere Hälfte unterschreiten. Es handelt sich um ein statistisches Lagemaß, das bei der Bildung von Durchschnittswerten eingesetzt wird, um die Effekte großer Streuungen und extremer Datenwerte zu glätGENITHEIM/EGGERT, DER STAR-BERICHT 2023 AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 71

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