BRAK-Mitteilungen 2/2024

121 146 161 203 114 111 137 157 118 134 151 190 80 100 112 140 79 90 105 118 79 97 109 130 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 West Ost Gesamt Persönlicher Jahreshonorarumsatz: (Fälle Einzelkanzleien gesamt: 2008: 900, 2013: 730, 2018: 642, 2022: 448) 53 65 81 102 46 46 56 80 50 59 70 96 35 46 60 75 33 40 44 65 34 44 53 70 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 West Ost Gesamt Persönlicher Jahresüberschuss: (Fälle Einzelkanzleien gesamt: 2008: 895, 2013: 718, 2018: 554, 2022: 385) Quelle: STAR 2010, 2015, 2020, 2023 ten. Der Median bietet bei Wirtschaftsdaten eine gute Interpretationsgrundlage. Die Ergebnisse für die neuen und alten Bundesländer werden getrennt ausgewiesen, da nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den anwaltlichen Einkommen in Ost- und Westdeutschland bestehen. Aber auch die Einkommenssituation der angestellten und frei mitarbeitenden Rechtsanwälte sowie der Syndikusrechtsanwälte wird dargelegt. Zu beachten gilt dabei stets, dass ausschließlich die Gruppe der sog. „Vollzeit-Rechtsanwälte“ analysiert wurde: Vollzeit-Tätigkeit im Rahmen einer genannten beruflichen Stellung wird an dieser Stelle bei einer Arbeitszeit (einschließlich Fort- und Weiterbildung) von wöchentlich 40 Stunden oder mehr angenommen.6 6 Da es sich im Falle der Einkommensentwicklung um einen zusammenfassenden Artikel handelt, wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Diskussion von Einkommensunterschieden in Abhängigkeit von Merkmalen wie z.B. Geschlecht oder Alter verzichtet, zumal dies auch den Rahmen des vorliegenden Artikels sprengen würde. Anwaltsnotare gehen nicht in die Analyse ein, da deren Umsätze und Gewinne regelmäßig über denen der rein rechtsanwaltlich tätigen Anwälte liegen und somit eine Aufnahme der Anwaltsnotare in die Analyse zu verzerrten Ergebnissen führen würde. Abbildung 2: Persönlicher Jahreshonorarumsatz und Jahresüberschuss von Vollzeit-Rechtsanwälten (ohne Anwaltsnotare) in Einzelkanzleien im Jahresvergleich nach Bundesgebiet (in Tsd. Euro) 1. ENTWICKLUNG DER PERSÖNLICHEN JAHRESUMSÄTZE BEI SELBSTSTÄNDIGEN RECHTSANWÄLTEN Der persönliche Honorarumsatz selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte stieg im Jahresvergleich weiter an. Im Wirtschaftsjahr 2013 erzielten sie in Deutschland einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz von 219 Tsd. Euro. Dabei treten z.T. deutliche Unterschiede der Einkommenshöhe sowohl zwischen den Kanzleiformen als auch zwischen West- und Ostdeutschland auf. a) EINZELKANZLEIEN Insgesamt betrachtet, erhöhten Vollzeit tätige Berufsträger in Einzelkanzleien ihren Jahresumsatz 2022 im Vergleich zu 2018 um durchschnittlich 27 % von 151 Tsd. Euro auf 190 Tsd. Euro. Dieser Anstieg beruht in größerem Ausmaß auf deutlichen Umsatzsteigerungen westdeutscher Einzelkanzleien. Diese erwirtschafteten im Vergleich zu 2018 (161 Tsd. Euro) durchschnittlich ebenfalls 26 % mehr Umsatz und kamen 2022 somit auf 203 Tsd. Euro. In ostdeutschen Einzelkanzleien nahmen die mittleren Jahreshonorarumsätze im Jahr 2022 um 15 % von 137 Tsd. Euro in 2018 auf 157 Tsd. Euro zu. Damit konnten ostdeutsche, in Einzelkanzleien tätige Vollzeit-Rechtsanwälte nur etwa drei Viertel (77 %) der Umsatzhöhe ihrer westdeutschen Kollegen erzielen (vgl. Abb. 2). GENITHEIM/EGGERT, DER STAR-BERICHT 2023 BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 AUFSÄTZE 72

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