BRAK-Mitteilungen 2/2024

176 198 223 279 118 140 183 152 159 186 214 254 142 160 180 220 91 100 154 140 125 150 180 189 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 West Ost Gesamt Persönlicher Jahreshonorarumsatz: (Fälle lokale Sozietäten gesamt: 2008: 355, 2013: 357, 2018: 227, 2022: 149) 89 105 129 152 55 83 91 71 79 100 121 135 70 81 97 120 41 51 86 70 62 75 96 105 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 West Ost Gesamt Persönlicher Jahresüberschuss: (Fälle lokale Sozietäten gesamt: 2008: 347, 2013: 353, 2018: 192, 2022: 113) Quelle: STAR 2010, 2015, 2020, 2023 b) LOKALE SOZIETÄTEN Auch die persönlichen Umsätze der Vollzeit tätigen Rechtsanwälte in lokalen Sozietäten wuchsen 2022 im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2018 für Gesamtdeutschland um 19 % von durchschnittlich 214 Tsd. Euro auf 254 Tsd. Euro. Anders als in Einzelkanzleien allerdings konnten in lokalen Sozietäten lediglich die westdeutschen Vollzeit tätigen Berufsträger ihre Umsätze steigern. Während sie 2022 auf durchschnittlich 279 Tsd. Euro und damit auf 25 % mehr Umsatz als vier Jahre zuvor (223 Tsd. Euro) kamen, sanken im gleichen Zeitraum in ostdeutschen lokalen Sozietäten die mittleren persönlichen Jahreshonorarumsätze von VollzeitRechtsanwälten um 17 % von 183 Tsd. Euro auf 152 Tsd. Euro. Somit konnten sie durchschnittlich lediglich 54 % der westdeutschen Umsatzhöhe erzielen (vgl. Abb. 3). c) ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄTEN Bei den nachfolgenden Ausführungen zu den Umsätzen (wie auch an späterer Stelle zu den Gewinnen) von Vollzeit-Rechtsanwälten in überörtlichen Sozietäten7 7 Die Zuordnung der überörtlichen Sozietäten zu den neuen und alten Bundesländern erfolgte über die Person, die den Fragebogen zur überörtlichen Sozietät ausgefüllt hat. Je nachdem, wo deren Zulassung zur Anwaltschaft bestand, wurde die Sozietät in die Gruppe der ost- bzw. der westdeutschen Kanzleien aufgenommen. ist zu beachten, dass die Angaben zu den Wirtschaftsdaten Abbildung 3: Persönlicher Jahreshonorarumsatz und Jahresüberschuss von Vollzeit-Rechtsanwälten (ohne Anwaltsnotare) in lokalen Sozietäten im Jahresvergleich nach Bundesgebiet (in Tsd. Euro) mit einem gewissen Vorbehalt zu bewerten sind: Zum einen stellt die Gruppe der überregionalen Sozietäten hinsichtlich der Fallzahl die kleinste der drei betrachteten Kanzleiformen dar, zum anderen ist sie oftmals sehr heterogen (z.B. hinsichtlich der Anzahl der Partner oder der Anzahl der Standorte). Hierdurch zeigen sich häufig größere Schwankungen im Jahresvergleich als bei den lokalen Sozietäten und Einzelkanzleien, die z.T. auf den unterschiedlichen Stichprobenzusammensetzungen in den einzelnen Befragungsjahren beruhen.8 8 Des Weiteren sollte bedacht werden, dass sich die Zusammensetzung der an der STAR-Untersuchung teilnehmenden Kammern im Laufe der Jahre immer wieder geändert hat. Wie in Einzelkanzleien und lokalen Sozietäten stiegen auch die persönlichen Honorarumsätze der Vollzeit tätigen Berufsträger in überörtlichen Sozietäten im Jahresvergleich. Sie erzielten in 2022 im gesamten Bundesgebiet einen mittleren Jahresumsatz von 329 Tsd. Euro und damit 12 % mehr als im Jahr 2018, in dem sie auf durchschnittlich 294 Tsd. Euro kamen. Westdeutsche Vollzeit-Rechtsanwälte konnten in diesem Zeitraum ihren Jahreshonorarumsatz im Mittel von 353 Tsd. Euro auf 363 Tsd. steigern, was einem Zuwachs von 3 % gleichkommt. In ostdeutschen überörtlichen Sozietäten nahmen die durchschnittlichen Jahresumsätze der Vollzeit tätigen Berufsträger im Durchschnitt um 29 % von 204 Tsd. Euro auf 264 Tsd. Euro zu. Der Ost-West-VerAUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 73

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