BRAK-Mitteilungen 2/2024

255 324 353 363 187 187 204 264 222 286 294 329 211 202 250 335 142 175 200 250 155 200 230 275 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 West Ost Gesamt Persönlicher Jahreshonorarumsatz: (Fälle überörtliche Sozietäten gesamt: 2008: 86, 2013: 100, 2018: 68, 2022: 50) 112 187 220 172 72 110 99 95 93 164 159 144 78 113 150 170 52 60 91 76 72 100 117 130 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 2008 2013 2018 2022 West Ost Gesamt Persönlicher Jahresüberschuss: (Fälle überörtliche Sozietäten gesamt: 2008: 87, 2013: 95, 2018: 50, 2022: 36) Quelle: STAR 2010, 2015, 2020, 2023 Abbildung 4: Persönlicher Jahreshonorarumsatz und Jahresüberschuss von Vollzeit-Rechtsanwälten (ohne Anwaltsnotare) in überörtlichen Sozietäten im Jahresvergleich nach Bundesgebiet (in Tsd. Euro) gleich erbringt damit eine Verringerung der Umsatzunterschiede zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Erwirtschafteten ostdeutsche Vollzeit-Rechtsanwälte in überörtlichen Sozietäten 2018 im Mittel nur 58 % der Höhe des durchschnittlichen Jahreshonorarumsatzes der westdeutschen Vergleichsgruppe, lag dieser Wert im Jahr 2022 immerhin bei 73 %. (Abb. 4). d) GESAMTSCHAU Zusammenfassend bleibt mit Blick auf den persönlichen Jahreshonorarumsatz Vollzeit tätiger Rechtsanwälte festzuhalten, dass in fast allen west- und ostdeutschen Kanzleien – lediglich mit Ausnahme ostdeutscher lokaler Sozietäten – im Jahresvergleich Umsatzsteigerungen erreicht werden konnten. Allerdings ist die Einkommensschere zwischen selbstständigen Vollzeit-Rechtsanwälten im Westen und Osten Deutschlands – zu Gunsten westdeutscher Berufsträger – nach wie vor deutlich. 2. ENTWICKLUNG DER PERSÖNLICHEN JAHRESÜBERSCHÜSSE Die persönlichen Jahresüberschüsse der Vollzeit-Rechtsanwälte in Deutschland insgesamt lagen im Wirtschaftsjahr 2022 bei durchschnittlich 107 Tsd. Euro. Da sich auch hier – ähnlich wie bei den persönlichen Jahresumsätzen – zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den Kanzleiformen und dem Bundesgebiet ergeben, wird im Folgenden näher darauf eingegangen. a) EINZELKANZLEIEN In Vollzeit arbeitende Berufsträger konnten im Wirtschaftsjahr 2022 in Einzelkanzleien einen durchschnittlichen Überschuss von 96 Tsd. Euro erwirtschaften. Damit erreichten sie im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2018, in dem sie im Mittel auf 70 Tsd. Euro kamen, eine Steigerung von 37 %. Rechtsanwälte in west- und ostdeutschen Einzelkanzleien konnten dabei etwa gleichermaßen höhere Einkommen generieren. Im Westen verzeichneten Vollzeit tätige Berufsträger einen Anstieg um 36 % von 81 Tsd. Euro in 2018 auf 102 Tsd. Euro, der mittlere persönliche Überschuss der ostdeutschen Vollzeit-Rechtsanwälte in Einzelkanzleien erhöhte sich in diesem Zeitraum um 43 % von 56 Tsd. Euro auf 80 Tsd. Euro. Dennoch erzielten sie mit durchschnittlich nur 78 % des westdeutschen Wertes immer noch deutlich geringere Überschüsse als ihre westdeutschen Kollegen (vgl. Abb. 2). b) LOKALE SOZIETÄTEN In lokalen Sozietäten erwirtschafteten Vollzeit tätige Berufsträger im Jahr 2022 im Mittel einen Jahresüberschuss von 135 Tsd. Euro. Damit konnten diese Rechtsanwälte ihr Einkommen im Vergleich zum WirtschaftsBRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 AUFSÄTZE 74

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