jahr 2018, in dem sie bei durchschnittlich 121 Tsd. Euro Gewinn lagen, um 12 % steigern. Diese positive Entwicklung zeigt sich, wie auch schon bei den Umsätzen, nur für westdeutsche lokale Sozietäten. Die dort tätigen Vollzeit-Rechtsanwälte erzielten 2022 einen durchschnittlichen Jahresüberschuss von 152 Tsd. Euro und damit im Mittel 18 % mehr als 2018, als sie im Durchschnitt einen Überschuss von 129 Tsd. Euro erwirtschafteten. Bei den Vollzeit-Anwälten in ostdeutschen lokalen Sozietäten hingegen sank ihr mittlerer Jahresüberschuss in diesem Zeitraum um 22 % von 91 Tsd. Euro auf 71 Tsd. Euro. 2022 erzielten sie also lediglich 47 % der Höhe des Jahresüberschusses ihrer westdeutschen Kollegen, während es 2018 immerhin noch 71 % waren (vgl. Abb. 3). c) ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄTEN Vollzeit tätige Berufsträger in überörtlichen Sozietäten mussten im Vergleich der Wirtschaftsjahre 2018 und 2022 beim Jahresüberschuss Einbußen von durchschnittlich 9 % hinnehmen und kamen dadurch im Jahr 2022 auf einen persönlichen Gewinn von durchschnittlich 144 Tsd. Euro, während er 2018 im Schnitt noch bei 159 Tsd. Euro lag. Dabei sank der durchschnittliche Jahresüberschuss bei westdeutschen Vollzeit-Rechtsanwälten stärker als bei ihren ostdeutschen Kollegen. Während Erstgenannte mit 172 Tsd. Euro im Mittel 28 % weniger persönlichen Gewinn generieren konnten gegenüber dem Jahr 2018, als sie bei 220 Tsd. Euro lagen, verringerten sich in diesem Zeitraum im Osten die Überschüsse der in überörtlichen Sozietäten tätigen Vollzeitanwälte eher geringfügig um 4 % von 99 Tsd. Euro auf 95 Tsd. Euro. Dennoch konnten Letztgenannte im Wirtschaftsjahr 2022 lediglich 53 % des mittleren Jahresüberschusses ihrer westdeutschen Kollegen erzielen (vgl. Abb. 4).9 9 An dieser Stelle sei nochmals auf die große Heterogenität der Gruppe der überörtlichen Sozietäten hingewiesen. Dies kann – wie bereits weiter oben angemerkt – ggf. zu größeren Schwankungen der Ergebnisse, als dies bei den anderen Vergleichsgruppen der Fall ist, führen. d) GESAMTSCHAU Zusammenfassend ist hinsichtlich der persönlichen Jahresüberschüsse von Vollzeit-Rechtsanwälten festzustellen, dass deren Entwicklung im Jahresvergleich weniger positiv als bei den Umsätzen ausfällt. Zwar nahmen in Einzelkanzleien die durchschnittlichen persönlichen Gewinne stärker als die persönlichen Umsätze zu, allerdings sind in lokalen Sozietäten die persönlichen Überschüsse in geringerem Ausmaß als die Umsätze gestiegen. In den überörtlichen Sozietäten ist der durchschnittliche persönliche Jahresgewinn im Westen und im Osten sogar gesunken, wohingegen sie in beiden Teilen Deutschlands Umsatzsteigerungen aufweisen. Zudem macht der Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland die nach wie vor vorhandene Einkommensschere auch bei den Überschüssen deutlich. 3. ENTWICKLUNG DER EINKOMMENSSITUATION DER BESCHÄFTIGTEN RECHTSANWÄLTE Im Folgenden wird auf die Einkommenssituation angestellter Vollzeit-Rechtsanwälte sowie Vollzeit tätiger Syndikusrechtsanwälte im Wirtschaftsjahr 2022 und im Jahresvergleich zu 2018 eingegangen.10 10 Auf frei mitarbeitende Rechtsanwälte wird nicht weiter eingegangen, da hier die Fallzahl bei den Vollzeit Tätigen zu gering ausfällt, um Ergebnisse auszuweisen. Im Wirtschaftsjahr 2018 konnten sie für Gesamtdeutschland betrachtet ein mittleres Jahreshonorar von 54 Tsd. Euro erwirtschaften. Umfasst sind diejenigen Berufsträger, die ihre jeweilige Tätigkeit ausschließlich ausüben und mindestens 40 Stunden pro Woche arbeiten (einschließlich der Zeit für Fort- und Weiterbildung). a) ANGESTELLTE RECHTSANWÄLTE Vollzeit angestellte Rechtsanwälte erzielten im Wirtschaftsjahr 2022 ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen (Gehälter inkl. dreizehntem Gehalt und freiwilligen betrieblichen Leistungen) von 90 Tsd. Euro. Damit stiegen die Einkommen dieser Berufsträger im Vergleich zum Jahr 2018, in dem die Jahresbruttogehälter im Mittel bei 71 Tsd. Euro lagen, insgesamt um etwas mehr als ein Viertel. Die Einkommenshöhe angestellter Rechtsanwälte weist allerdings deutliche Unterschiede hinsichtlich der Kanzleiform, in der der Berufsträger beschäftigt ist, sowie hinsichtlich der Region, in der sich die Kanzlei befindet, auf. Generell kann festgestellt werden, dass das Jahreseinkommen mit der Kanzleigröße steigt und zudem angestellte Berufsträger in Westdeutschland höhere Einkünfte erzielen als ihre Kollegen im Osten Deutschlands. Im Westen erhielten angestellt tätige Berufsträger im Wirtschaftsjahr 2022 durchschnittlich 94 Tsd. Euro und übertrafen somit den Wert des Jahres 2018 (78 Tsd. Euro) um 21 %. Auch in Ostdeutschland konnten sie ihr Jahresbruttoeinkommen im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2018 von 49 Tsd. Euro auf 60 Tsd. Euro um 22 % steigern. Die Betrachtung nach Kanzleiform zeigt folgendes Bild: In Einzelkanzleien angestellte Vollzeit-Rechtsanwälte erzielten im Jahr 2022 im Mittel 58 Tsd. Euro, während sie 2018 bei 51 Tsd. Euro lagen. Dies entspricht einem Anstieg von 14 %. In westdeutschen Einzelkanzleien hatten die angestellt tätigen Berufsträger 2022 ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen von 63 Tsd. Euro und damit 11 % mehr als in 2018 (57 Tsd. Euro). Ihre Kollegen in Ostdeutschland kamen 2022 auf ein Jahresbruttoeinkommen von durchschnittlich 44 Tsd. Euro. Sie konnten damit ihr Einkommen im Vergleich zum Jahr 2018, in dem sie im Mittel auf 38 Tsd. Euro Jahresgehalt kamen, um 16 % steigern. Das mittlere Bruttoeinkommen in Sozietäten beschäftigter Vollzeit-Rechtsanwälte lag deutlich über den in Einzelkanzleien erzielten Beträgen. Dort erzielten Vollzeit GENITHEIM/EGGERT, DER STAR-BERICHT 2023 AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 75
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