angestellte Berufsträger ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 92 Tsd. Euro. Ihr Jahresgehalt erhöhte sich damit im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2018 (75 Tsd. Euro) um 23 %. Im Westen Deutschlands kamen angestellte Vollzeit-Rechtsanwälte in Sozietäten im Mittel auf 97 Tsd. Euro. Hier zeigt sich gegenüber 2018 (81 Tsd. Euro) ein Zuwachs um 20 %. In Ostdeutschland konnten Vollzeit angestellte Berufsträger 2022 ein mittleres Jahreseinkommen von 63 Tsd. Euro erwirtschaften. Im Vergleichsjahr 2018 bewegte sich ihr durchschnittliches Jahresgehalt bei niedrigeren 52 Tsd. Euro, was im Jahresvergleich einem Zuwachs von 21 % gleichkommt. b) SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE Vollzeit tätige Syndikusrechtsanwälte erzielten im Wirtschaftsjahr 2022 ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 127 Tsd. Euro, während sie 2018 bei 123 Tsd. Euro lagen. Somit wuchs ihr mittleres Einkommen im Jahresvergleich um 3 %. Dabei konnten Syndici mit einer Tätigkeit im Westen Deutschlands ein Jahresbruttoeinkommen von 129 Tsd. Euro erwirtschaften, ihre Kollegen im Osten des Landes kamen im Mittel auf 86 Tsd. Euro. c) GESAMTSCHAU Zusammenfassend kann im Hinblick auf die Jahreseinkommen der angestellten Vollzeit-Rechtsanwälte und -Syndikusrechtsanwälte konstatiert werden, dass die durchschnittlichen Einkünfte in 2022 im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2018 bei den betrachteten Vergleichsgruppen gewachsen sind. Dennoch bestehen bei den beschäftigten Rechtsanwälten – wie auch bei ihren selbstständigen Kollegen – weiter zum Teil erhebliche Einkommensunterschiede zwischen West und Ost zu Gunsten westdeutscher Berufsträger. IV. BEURTEILUNG DER PERSÖNLICHEN LAGE Ziel der STAR-Befragung ist es, nicht nur wirtschaftliche Kennzahlen zu ermitteln, sondern auch die Stimmung innerhalb der Anwaltschaft abzubilden. So sollten die teilnehmenden Rechtsanwälte zunächst für das Jahr 2021 ihre berufliche und wirtschaftliche Lage einschätzen. Dabei teilte mit 58 % eine knappe Mehrheit der Befragten mit, dass dieses Jahr für sie persönlich beruflich und wirtschaftlich ihren Erwartungen entsprechend verlaufen ist. Für weitere 23 % ist das Wirtschaftsjahr erfolgreicher ausgefallen als vorab gedacht, während es für einen etwas geringeren Anteil von 19 % weniger erfolgreich war als angenommen. Bei einer Betrachtung nach Bundesgebiet zeigt sich, dass westdeutsche Berufsträger ihre Situation in 2021 insgesamt gesehen etwas positiver beurteilen als ihre ostdeutschen Kollegen. Das folgende Jahr 2022 wurde von den teilnehmenden Rechtsanwälten besser bewertet als das Vorjahr. So gaben etwa 37 % an, dass dieses Jahr für sie in beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser als 2021 verlaufen ist. 44 % teilten eine ähnliche Lage wie in 2021 mit, während 19 % eine Verschlechterung gegenüber 2021 berichteten. Dabei schätzen Berufsträger in Sozietäten ihre Situation in 2022 im Vergleich zum Vorjahr etwas positiver ein als Rechtsanwälte in Einzelkanzleien. Für das Jahr 2023, das zum Zeitpunkt der Befragung etwa ein Viertel bzw. halbes Jahr alt war, zeigten sich die Befragten zudem durchaus optimistisch. So erklärten 35 %, mit 2023 ein besseres Wirtschaftsjahr als 2022 zu erwarten, während 47 % von einer gleichbleibenden Lage ausgingen. Damit waren 18 % der Teilnehmenden der Ansicht, dass dieses Jahr für sie in wirtschaftlicher und beruflicher Hinsicht schlechter als das Vorjahr ausfallen würde. Es sollte allerdings stets bedacht werden, dass es sich hier um eine Selbsteinschätzung handelt, dies aber nicht zwingend die real-wirtschaftliche Kanzleisituation abbilden muss. V. FAZIT Die aktuelle STAR-Erhebung zeigt einmal mehr, dass die wirtschaftlichen Strukturen in der deutschen Anwaltschaft sehr heterogen sind. Beispielsweise gibt es immer noch deutliche Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwälten in West- und Ostdeutschland. Sowohl selbstständige als auch angestellte Rechtsanwälte oder Syndici erzielten im Westen Deutschlands zum Teil gravierend höhere Einkommen als im Osten des Landes. Weiterhin lassen sich Einkommensunterschiede in Abhängigkeit der Kanzleiform erkennen, wobei in Sozietäten höhere Einkünfte als in Einzelkanzleien erzielt werden.11 11 Die STAR-Erhebung ergab zudem Hinweise auf nach wie vor bestehende Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen im Beruf des Rechtsanwaltes sowie Einkommensunterschiede in Abhängigkeit des Kanzleialters. Wie bereits erwähnt, wurden diese Aspekte aufgrund des Übersichtscharakters des vorliegenden Artikels hier ausgeklammert. Trotz der Unterschiede der Einkommenshöhen aufgrund diverser Charakteristika ergab die STAR-Befragung, dass in der Gesamtheit der deutschen Anwaltschaft eine positive Grundstimmung überwiegt. Sowohl mit Blick auf das vergangene Wirtschaftsjahr als auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen berichteten die Anwälte überwiegend von Verbesserungen oder mindestens von unveränderten Situationen. GENITHEIM/EGGERT, DER STAR-BERICHT 2023 BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 AUFSÄTZE 76
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