BRAK-Mitteilungen 2/2024

AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im Januar und Februar 2024. Wichtige Themen waren dabei u.a. die Bedrohung des Rechtsstaats durch antidemokratische Kräfte und die Rolle der Anwaltschaft bei der Abwehr derartiger Gefahren sowie mögliche Reformen im Straf- und Strafprozessrecht. Zudem wurde die erste Ausbaustufe der beA-App veröffentlicht. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Der Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sowie die weitere Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowohl auf rechtlicher wie auf technischer Ebene bildeten auch in den beiden ersten Monaten des Jahres einen der Arbeitsschwerpunkte der BRAK. beA-App Am 22.2.2024 veröffentlichte die BRAK die erste Ausbaustufe der mobilen beA-App. Damit können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre mobilen Endgeräte auf ihr beA zugreifen; für Mitarbeitende besteht diese Möglichkeit nicht. In der ersten Ausbaustufe ist der Funktionsumfang der App noch auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner des eigenen beA beschränkt. In späteren Ausbaustufen sollen weitere Funktionalitäten hinzukommen. Die App ist für die Betriebssysteme Apple iOS 15 und höher sowie Android 11 und höher in den App Stores von Apple und Google verfügbar. Zur Nutzung der beAApp ist ferner ein Softwarezertifikat erforderlich, das im beA hinterlegt und freigeschaltet sein muss. Ausführliche Hinweise zur Installation und zur Nutzung der beA-App hat die BRAK u.a. im beA-Newsletter1 1 Vgl. beA-Sondernewsletter 2/2022 v. 20.2.2024. sowie im Anwenderhandbuch2 2 https://handbuch.bea-brak.de/weitere-themen/bea-app-fuer-mobile-geraete. veröffentlicht. Betrieb und Weiterentwicklung des beA Im Rahmen der üblichen Systempflege erfolgten außerdem auch im Berichtszeitraum Fehlerbehebungen und betriebliche Anpassungen des beA-Systems. Insbesondere erfolgte mit der Anfang Februar veröffentlichten beA-Version 3.24 eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security. Das Update ist zwingend erforderlich, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können.3 3 Vgl. beA-Sondernewsletter 1/2022 v. 7.2.2024; s. ferner die Release Notes. ANWALTSCHAFT Rechtsstaat Anfang Januar enthüllte das Rechercheteam Correctiv rechtsextremistische Pläne zur massenhaften Vertreibung von Menschen aus Deutschland. Gemeinsam mit anderen juristischen Spitzenverbänden – darunter Deutscher Anwaltverein (DAV), Deutscher Juristinnenbund und Deutscher Richterbund – stellte die BRAK sich klar gegen derartige Bestrebungen, in denen die Verbände einen Angriff auf die Verfassung und den liberalen Rechtsstaat sehen.4 4 Gemeinsame Erklärung der Verbände v. 15.1.2024; dazu Nachr. aus Berlin 2/2024 v. 24.1.2024 sowie „RECHT INTERESSANT!“ Spezial: „Nie wieder ist jetzt! #Wirsindmehr“; s. ferner Wessels, BRAK-Mitt. 2024, 1. Als Reaktion auf die Enthüllungen von Correctiv demonstrierten im Januar und Februar in zahlreichen deutschen Städten hunderttausende von Menschen gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Umfrage zur Rechtsstaatlichkeit Die BRAK unterstützt eine Umfrage von Europäischer Kommission und World Justice Project, die Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit im Alltag eruieren will.5 5 Nachr. aus Berlin 1/2024 v. 10.1.2024. Hierzu waren bis Anfang März auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als juristische Experten aufgerufen, ihre Erfahrungen in den Bereichen Strafjustiz, Ziviljustiz sowie Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit einzubringen. Umfrage zu Aggression und Bedrohungen Gemeinsam mit anderen europäischen Rechtsanwaltsorganisationen im Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) führte die BRAK eine Umfrage6 6 Nachr. aus Berlin 5/2024 v. 6.3.2024 und Nachr. aus Brüssel 5/2024 v. 15.3.2024. durch, die ermittelt, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche beruflichen und privaten Auswirkungen dies ggf. hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Damit soll das Ausmaß des Phänomens ergründet werden; zudem soll erkennbar gemacht werden, wo ggf. mit Maßnahmen zum Schutz von Anwältinnen und Anwälten angesetzt werden kann. Die Ergebnisse werden in einem Bericht für Deutschland zusammengefasst, der in einen länderübergreifenden Gesamtbericht des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) einfließen wird. Soldan Moot Der Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis geht in diesem Jahr in die zwölfte Runde. Bei dem von BRAK, DAV, Juristen-Fakultätentag und Soldan Stiftung BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 94

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