BRAK-Mitteilungen 2/2024

PODCASTS DER BRAK Im Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts.24 24 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XIV in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Unter anderem befassten diese sich mit den Correctiv-Recherchen und den hierauf folgenden Demonstrationen gegen Rechtsextremismus, mit Kanzleimarketing und Personalgewinnung und mit der Diskussion um eine (vermeintliche) Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. NADJA WIETOSKA, ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M. UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Januar und Februar 2024. NEUJAHRSEMPFANG IN BRÜSSEL Erstmalig seit der pandemiebedingten Pause fand am 24.1.2024 der traditionelle gemeinschaftliche Neujahrsempfang der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der Cˇeska´ advoka´tn´ı komora (CˇAK), des Orde van Vlaamse Balies (OVB), des Bar Council of England and Wales, des Ordre des Barreaux Francophones et Germanophone de Belgique und dem Barreau de Luxembourg in Brüssel statt – und knapp 130 Gäste folgten der Einladung in die Räumlichkeiten der Repräsentanz in der Avenue des Nerviens in Brüssel.1 1 Ausf. zum Brüsseler NeujahrsempfangNitschke im aktuellen BRAK-Magazin. Neben den Mitgliedern des Präsidiums der BRAK sowie der mitgastgebenden Kammern, konnten auch zahlreiche Vertreter der europäischen Institutionen und des Brüsseler Politikbetriebes, darunter Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Mitarbeiter der Generaldirektionen der Europäischen Kommission willkommen geheißen werden. Hervorragend repräsentiert war auch die Rechtsanwaltschaft mit Vertretern des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) und der Rechtsanwaltskammern vieler EU-Mitgliedstaaten. Mit dem Grußwort des Präsidenten des Ordre des Barreaux Francophones et Germanophone de Belgique Pierre Sculier, fand der Empfang seinen Auftakt. Als Festrednerin konnte Birgit Sippel, MdEP (SPD/S&D) gewonnen werden, welche herzlich von dem BRAK-Präsidenten Dr. Ulrich Wessels willkommen geheißen wurde. In ihrer Festrede adressierte die Europaabgeordnete u.a. die aktuellen und mit Blick auf die bevorstehenden Europawahlen auch die künftigen Herausforderungen für die „Rule of Law“. Spreche man über die „Rule of Law“, müsse es immer um den Dreiklang von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten gehen und dieser sei – wie die jüngste Vergangenheit und Gegenwart zeigt – vielfach gefährdet. Umso wichtiger sei es, die Aushöhlung demokratischer Werte zu verhindern. An dieser Stelle appellierte Sippel an jeden Einzelnen, seinen bzw. ihren Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit und ihrer Gewährleistung und Sicherstellung zu leisten – und setzte damit den Diskussionsanstoß für den geselligen Ausklang des „Neujahrsempfangs 2024“. KÜNFTIGE KONVENTION ZUM SCHUTZ DES ANWALTSBERUFS Die BRAK hat auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) erneut zur Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs („Konvention“) Stellung genommen.2 2 BRAK-Stn.-Nr. 3/2024; zu den Hintergründen der Konvention s. Trierweiler/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 70. Dabei betont die BRAK insb. die Bedeutung des Schutzes des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. In ihrer Stellungnahme unterstreicht die BRAK, dass für ohnehin nur im Ausnahmefall mögliche Beschränkungen des Berufsgeheimnisses besonders hohe Hürden gelten müssten. Dies müsse sich insb. auch im erläuternden Zusatzdokument, dem sog. Explanatory Report, widerspiegeln. Zudem sei der vorgesehene Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung und Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten von erheblicher Bedeutung. Dieser solle daher im Konventionstext stellenweise klarer gefasst und ein besonderes Augenmerk auf das vorgesehene Eilverfahren für besonders schwerwiegende oder systemische Konventionsverletzungen gelegt werden. In diesem Verfahren solle u.a. eine verbindliche Anhörung von Anwaltsorganisationen vorgesehen werden, um das durch die Konvention geschaffene Expertengremium bei der Beurteilung von Beschwerden zu unterstützen. Die Stellungnahme erfolgte im Vorfeld der siebten Sitzung des für die Erarbeitung der Konvention zuständigen Unterausschusses des Europarats, die vom 30.1. bis 1.2.2024 in Straßburg stattfand. Die BRAK hatte ihre Position nicht nur gegenüber dem BMJ, sondern auch über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) deutlich gemacht. Mit Erfolg – wesentliche Teile AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2024 97

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