BRAK MITTEILUNGEN Zeitschrift für anwaltliches Berufsrecht BEIRAT AUGUST 2024 55. JAHRGANG 3/2024 S. 121–186 AKZENTE U.Wessels Mehr Video wagen! AUFSÄTZE J.Witte Mitglieder der Rechtsanwaltskammern und Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2024 Chr. Denz Praktische Probleme bei Videoverhandlungen B. Zelger Die unionsrechtliche Vereinbarkeit des „Fremdbesitzverbotes“ der BRAO H. Kahlert Wiederholte anwaltsgerichtliche Maßnahmen bei unterlassener passiver Nutzung des beA BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG OLG Düsseldorf Fake-Bewertungen auf anwaltlicher Internetseite (Anm. T. Dunckel) BGH Größere Freiheiten bei der Benennung von anwaltlichen Partnerschaften AGHBerlin Zulassung als Syndikus in der Passivphase der Altersteilzeit
Gesetzesänderungen, Regelungen und Reformen ... da durchzublicken ist nicht einfach. Wir geben Ihnen Tipps, auf welche Dinge Sie aktuell besonders achten müssen und mit welchen kleinen Tricks Ihr Leben als Vermietender einfacher wird. Techem Energy Services GmbH · Hauptstraße 89 · 65760 Eschborn · www.techem.de CO2-Kosten aufteilen Vermietende und Mietende teilen sich seit 2023 die CO2-Kosten. Wissen Sie, in welcher der 10 Stufen Ihr Wohngebäude klassifiziert ist? Je weniger Emissionen, desto günstiger die Kostenverteilung für Sie. Das neue Heizungsgesetz gilt Seit 1.1.2024 müssen alle neu einzubauenden Heizungsanlagen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien (oder Abwärme) betrieben werden. Die Vorgabe ist „technologieoffen“. Nur noch fernablesbare Geräte erlaubt Sind alle Ihre Zähler und Heizkostenverteiler zur Verbrauchserfassung schon funkfähig und fernablesbar? Setzen Sie diese Regelung der HKVO um und sparen Sie damit viel Aufwand bei der Heizkostenabrechnung. Verbrauchsinfos monatlich geben Nur wer weiß, was er verbraucht, kann Energie sparen. Deshalb sollen Mietende auf ihre aktuellen Verbräuche zugreifen können. Mit fernauslesbaren Messgeräten erfüllen Sie diese Pflicht super einfach. Die neueTrinkwasserverordnung Schon letztes Jahr wurde die Trinkwasserverordnung erneuert. Informieren Sie sich über die wichtigen Änderungen und lassen Sie die Wasserqualität in Ihren Immobilien regelmäßig auf Legionellen kontrollieren. Noch mehr und genauere Infos zu aktuellen gesetzlichen Neuerungen g ıQGHQ 6LH KLHU 1DWĞUOLFK NRVWHQORV IĞU 6LH 4 5 1 2 3 5 TIPPS & TRICKS FÜR EIN SORGENFREIES VERMIETEN. Weil sich in Sachen Heizung, Energie & Co. ständig einiges verändert, ist ein starker Partner heute wichtiger denn je.
INHALT Alle Entscheidungen und Aufsätze in unserer Datenbank www.brak-mitteilungen.de AKZENTE U.Wessels Mehr Video wagen! 121 AUFSÄTZE J.Witte Mitglieder der Rechtsanwaltskammern und Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2024 122 Chr. Denz Praktische Probleme bei Videoverhandlungen – Die Zuschaltung von Kollegialspruchkörpern im Rahmen der Verhandlung nach § 128a ZPO 125 B. Zelger Die unionsrechtliche Vereinbarkeit des „Fremdbesitzverbotes“ der BRAO 131 H. Kahlert Wiederholte anwaltsgerichtliche Maßnahmen bei unterlassener passiver Nutzung des beA 139 D. Hinne Ist Zeithonorar noch realisierbar? – Ein Bericht über die Entwicklung des RVG von April 2023 bis April 2024 141 A. Jungk/B. Chab/H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts – Eine Rechtsprechungsübersicht 146 STICHWORT BERUFSRECHT Fortbildungspflicht 151 AUS DER ARBEIT DER BRAK T. Nitschke Die BRAK in Berlin 152 A. Gamisch/N. Wietoska/F. Boog/S. Pratscher Die BRAK in Brüssel 158 V. Denninger/S. Schaworonkowa/R. Khalil Hassanain Die BRAK International 159 Sitzung der Satzungsversammlung 162 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG WERBUNG OLG Düsseldorf 11.1.2024 20 U 91/23 Fake-Bewertungen auf anwaltlicher Internetseite (m. Anm. T. Dunckel) 162 FACHANWALTSCHAFTEN Bayerischer AGH 25.1.2024 BayAGH III – 4-7/23 n.rkr. Widerruf der Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung (LS) 167 INHALT BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 III
SOZIETÄTSRECHT BGH 6.2.2024 II ZB 23/22 Größere Freiheiten bei der Benennung von anwaltlichen Partnerschaften 167 VERGÜTUNG BGH 28.2.2024 IX ZB 60/21 Wert der anwaltlichen Tätigkeit bei einer ausländischen Entscheidung (LS) 168 SYNDIKUSANWALTSCHAFT AGHBerlin 13.3.2024 1 AGH 7/21 Zulassung als Syndikus in der Passivphase der Altersteilzeit 168 ABWICKLUNG UND VERTRETUNG BGH 12.1.2024 Anwz (Brfg) 38/23 Vergütungsansprüche des Kanzleiabwicklers 171 PROZESSUALES Bayerischer AGH 4.3.2024 BayAGH II-2-16/21 Einstellung bei Verfahrenshindernis (LS) 173 VERGÜTUNG AG Brandenburg 26.2.2024 30 C 221/23 Honorarrechnung an Gegner als strafbare Gebührenüberhebung (LS) 174 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR BGH 17.1.2024 XII ZB 88/23 Keine Ersatzeinreichung bei Bedienungsfehlern 174 BGH 17.1.2024 VII ZB 22/23 Irrtum über den Zustellungszeitpunkt eines elektronischen Dokuments 176 BGH 28.2.2024 IX ZB 30/23 Signieren für ein anderes Mitglied einer Sozietät 178 NOTARRECHT KG 23.1.2024 AR 3/23 Not Anwaltsnotarriat: Angestelltem Anwalt fehlt Unabhängigkeit 181 SONSTIGES BSG 13.12.2023 B 7 AS 16/22 R Berücksichtigung des Pflichtbeitrags zum Versorgungswerk für ALG II (LS) 186 AG Mannheim 23.6.2023 17 C 1517/23 (Kein) Widerruf eines mehrstufigen Anwaltsvertrags (LS) 186 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 INHALT IV IMPRESSUM BRAK-MITTEILUNGEN UND BRAK-MAGAZINZeitschrift für anwaltliches Berufsrecht HERAUSGEBERIN Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Telefax (0 30) 28 49 39-11, E-Mail: redaktion@brak.de, Internet: https:// www.brak.de/zeitschriften REDAKTION Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (Schriftleitung), Rechtsanwalt Christian Dahns (Rechtsprechung), Ass. jur. Nadja Wietoska (Rechtsprechung EuGH/EGMR), Frauke Karlstedt (Sachbearbeitung) VERLAG Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (Bayenthal), Tel. (02 21) 9 37 38-997 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), Telefax (02 21) 9 37 38-943 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), E-Mail: info@otto-schmidt.de. KONTEN Sparkasse KölnBonn (DE 87 3705 0198 0030 6021 55); Postgiroamt Köln (DE 40 3701 0050 0053 9505 08). ERSCHEINUNGSWEISE Zweimonatlich: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember. BEZUG Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin ohne zusätzliche Kosten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Für Nichtmitglieder ist der Bezug kostenfrei per E-Mail über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter möglich; dieser kann unter https://www.brak.de/zeitschriften abonniert werden. Die Zeitschriften können außerdem über die BRAK-Mitteilungen App bezogen werden; diese ist in den App Stores von Google und Apple erhältlich. Alle Ausgaben sind zudem online abrufbar unter www.brak-mitteilungen.de und recherchierbar über die BRAK-Mitteilungen Datenbank. ANZEIGENVERKAUF sales friendly Verlagsdienstleistungen, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn; Telefon (02 28) 9 78 98-0, Fax (02 28) 9 78 98-20, E-Mail: media@sales-friendly.de. Gültig ist die Preisliste der Zeitschrift, abrufbar unter https://www.otto-schmidt.de/ mediadaten. URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Das gilt auch für die veröffentlichten Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie von der Schriftleitung bearbeitet sind. Fotokopien für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch dürfen nur von einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als Einzelkopien hergestellt werden. ISSN 0722-6934 DATENSCHUTZHINWEISE unter https://www.brak.de/datenschutz
宖宄宙守季宗宋守季宇宄宗守 孺孱季宎宲宱宩宨宵宨宱宽 安宵宨宬宷室宪 宿 孻孱孴孴孱孵孳孵孷 JDQ]WÇJLJ 宇宲宱宱宨宵家宷室宪 宿 孺孱孴孴孱孵孳孵孷 DEHQGV 宕宨宦宫宷家室宱宺富宯宷宨季室宯家季宗富宷宨宵孽 宇宬宨季宊宨家宦宫宬宦宫宷宨季宧宨宵季宕宨宬宦宫家孰 宕宨宦宫宷家室宱宺室宯宷家宮室宰宰宨宵 宅宸宦宫害宵富家宨宱宷室宷宬宲宱季孩季宄宸家家宷宨宯宯宸宱宪 定宬宨季宵宨家宬宯宬宨宱宷季宬家宷季宧宬宨季 宄宱宺室宯宷家宦宫室宩宷宂季 宎宲宱宩宨宵宨宱宽季孩季宓宲宧宬宸宰家宧宬家宮宸家家宬宲宱 +HUDXVIRUGHUXQJHQ IÝU 5HFKWVVWDDW DQZDOWOLFKH 6HOEVWYHUZDOWXQJ XQG $QZDOWVFKDIW DQJHVLFKWV HUVWDUNHQGHU DQWLGHPRNUDWLVFKHU .UÇIWH HLQH 9HUDQVWDOWXQJ YRQ DQ GHU /HLEQL] 8QLYHUVLWÇW e +DQQRYHU ZHLWHUH ,QIRUPDWLRQHQ XQG $QPHOGXQJ LQ .ÝU]H XQWHU ZZZ DQZDOWVNRQIHUHQ] GH AKTUELLE HINWEISE PERSONALIEN RECHTSANWALT AXEL C. FILGES VERSTORBEN Die Bundesrechtsanwaltskammer trauert um ihren ehemaligen Präsidenten Rechtsanwalt Axel C. Filges Träger des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland der am 21.5.2024 im Alter von 76 Jahren verstorben ist. Axel C. Filges war von 2003 bis 2007 Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und von 2007 bis 2015 deren Präsident. Seine achtjährige Amtszeit als Präsident war geprägt von berufs- und rechtspolitischen Herausforderungen. Die Errichtung der unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der BRAK und die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs sind Ergebnis seines in die Zukunft gerichteten Wirkens. Die Stärkung der Unabhängigkeit der anwaltlichen Selbstverwaltung war Axel C. Filges ein besonderes Anliegen, ebenso wie die Verwirklichung rechtsstaatlicher Strukturen auf europäischer und internationaler Ebene. Mit Axel C. Filges verliert die deutsche Anwaltschaft eine herausragende Persönlichkeit und einen Vordenker für die Rolle der Anwaltschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET Hinweis: Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes werden seit dem 1.1.2023 nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet. Verkündungsorgan ist nun ausschließlich die elektronische Plattform www. recht.bund.de. S. dazu Nachrichten aus Berlin 1/2023 v. 11.1.2023. Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes BGBl. 2024 I Nr. 130 v. 19.4.2024 Verordnung zur Anpassung der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (Mindestleistungsanpassungsverordnung – MLAnpV) BGBl. 2024 I Nr. 127 v. 19.4.2024 Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen BGBl. 2024 I Nr. 125 v. 17.4.2024 Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht BGBl. 2024 I Nr. 121 v. 17.4.2024 Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung BGBl. 2024 I Nr. 110 v. 3.4.2024 Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) BGBl. 2024 I Nr. 108 v. 27.3.2024 Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) BGBl. 2024 I Nr. 104 v. 26.3.2024 Berichtigung der Ausgabe des Bundesgesetzblatts Jahrgang 2024 Teil I Nr. 102 BGBl. 2024 I Nr. 102a v. 25.3.2024 Berichtigung der Ausgabe des Bundesgesetzblatts Jahrgang 2024 Teil I Nr. 101 BGBl. 2024 I Nr. 101a v. 25.3.2024 Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.5.2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind BGBl. 2024 I Nr. 69 v. 1.3.2024 PERSONALIEN AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 V
IM EU-AMTSBLATT VERKÜNDET Seit dem 1.10.2023 werden die Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union (im Folgenden „ABl.“) einzeln veröffentlicht. Daher wurde die Zitierweise geändert. Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.4.2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG ABl. der Europäischen Union L v. 30.4.2024 Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.4.2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung) ABl. der Europäischen Union L v. 30.4.2024 Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.4.2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität ABl. der Europäischen Union L v. 30.4.2024 Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 081/ 23/COL v. 31.5.2023 zur Änderung der verfahrens- und materiellrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen durch die Einführung überarbeiteter Leitlinien über die Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen durch die nationalen Gerichte [2024/1181] ABl. der Europäischen Union L v. 18.4.2024 Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.4.2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) ABl. der Europäischen Union L v. 16.4.2024 Beschluss (EU) 2024/1043 der Kommission v. 9.4.2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Hauptvertrauensperson und die Vertrauenspersonen bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung ABl. der Europäischen Union L v. 11.4.2024 Verordnung (EU) 2024/982 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.3.2024 über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/ 615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung) ABl. der Europäischen Union L v. 5.4.2024 Empfehlung (EU) 2024/915 der Kommission v. 19.3.2024 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ABl. der Europäischen Union L v. 26.3.2024 Beschluss (EU) 2024/947 des Rates v. 4.3.2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an Island zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität ABl. der Europäischen Union L v. 25.3.2024 Beschluss (EU) 2024/948 des Rates v. 4.3.2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an das Königreich Norwegen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität ABl. der Europäischen Union L v. 25.3.2024 Beschluss (EU) 2024/988 des Rates v. 4.3.2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) aus der Europäischen Union an die Schweizerische Eidgenossenschaft zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität ABl. der Europäischen Union L v. 25.3.2024 Verordnung (EU) 2024/868 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.3.2024 zur Änderung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten ABl. der Europäischen Union L v. 19.3.2024 Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.5.2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 v. 22.5.2019) ABl. der Europäischen Union L v. 15.3.2024 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 402/ 2021 v. 10.12.2021 zur Änderung von Anhang V (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und Anhang VIII (Niederlassungsrecht) des EWR-Abkommens [2024/683] ABl. der Europäischen Union L v. 14.3.2024 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 380/ 2021 v. 10.12.2021 zur Änderung von Anhang V (FreizüIM EU-AMTSBLATT VERKÜNDET BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AKTUELLE HINWEISE VI
gigkeit der Arbeitnehmer) und Anhang VIII (Niederlassungsrecht) des EWR-Abkommens [2024/688] ABl. der Europäischen Union L v. 14.3.2024 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 381/ 2021 v. 10.12.2021 zur Änderung von Anhang V (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und Anhang VIII (Niederlassungsrecht) des EWR-Abkommens [2024/692] ABl. der Europäischen Union L v. 14.3.2024 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 357/ 2021 v. 10.12.2021 zur Änderung von Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens [2024/706] ABl. der Europäischen Union L v. 14.3.2024 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 358/ 2021 v. 10.12.2021 zur Änderung von Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens [2024/707] ABl. der Europäischen Union L v. 14.3.2024 Beschluss (EU) 2024/789 der Kommission v. 6.3.2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen ABl. der Europäischen Union L v. 8.3.2024 Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/436 der Kommission v. 20.10.2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Vorschriften für die Durchführung von Prüfungen sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen (ABl. der Europäischen Union L, 2024/436, 2.2.2024) ABl. der Europäischen Union L v. 8.3.2024 Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.11.2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Ziviloder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 v. 2.12.2020) ABl. der Europäischen Union L v. 7.3.2024 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN BRAK-Mitteilungen und Anwaltsblatt sind für jeden berufsrechtlich Interessierten Pflichtlektüre. Nachfolgend dokumentiert das Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Aufsatzliteratur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die in den zurückliegenden Wochen in anderen Periodika und Sammelwerken veröffentlicht worden ist. Aus Platzgründen muss eine wertende Auswahl getroffen werden: Zusammengestellt vom Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln durch Dilan Hafthalla. Kontakt zur Literaturschau: anwaltsrecht@googlemail. com Anwalt und Kanzlei (AK) Nr. 4: Cramer-Scharnagl, So führen Sie eine erfolgreiche Honorarverhandlung (59); Cosack, beA-Update: Diese Änderungen gibt es mit den neuen Versionen 3.24.xx und 3.25.xx (71); Nr. 5: Weyand, Ehemaliger Mandant kann Datenauskunft verlangen (80). Anwalts Gebühren Spezial (AGS) Nr. 3: Schneider, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz (97); Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren (99); Nr. 4: Reckin, eRechnung wird Pflicht – auch für die Anwaltschaft (145). Anwaltsrevue (Schweiz) Nr. 3: Sutter, Wie die Digitalisierung den Anwaltsberuf verändert (hat) (103). Berliner Anwaltsblatt (BerlAnwBl) Nr. 4: Islam, Update für BGH-Anwaltschaft ist überfällig (101); von Plehwe, Die Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof (103); Hartung, „... habe als Anwalt völlig versagt“. Was ist ein guter Anwalt, eine gute Anwältin? (109); Beth, Schweigepflicht und Social Media (111); Conrad, Fragen der ethischen Nutzung und des rechtssicheren Einsatzes von KI (122); Börner, Kommt KI in die Gerichte? (124); MüllerFollert, Vom Vertrauen. Zum Einsatz künstlicher Intelligenz und algorithmischer Systeme in der Rechtsprechung (125); Daniels, Arbeitszeiten in Anwaltskanzleien – Aufzeichnung? (136); Nr. 5: Vetter, Aus- und Weiterbildung in Kanzleien (152); Stachow, Auch Kanzleien leiden unter dem Fachkräftemangel (154); Römermann, Management von Anwaltskanzleien (155); Famulla/ Ludwig, Juristischer Arbeitsmarkt im Wandel (169); Fischer, Personal Branding für Anwältinnen und Anwälte (180); Hippler, Anwaltspraxis neu definiert. Blending statt Balance (184). In-Housel Counsel Nr. 3: Demmer, Auch Legal Counsel haben Teil an der sozialen Verantwortung des Unternehmens (20); Czycholl, Legal Tech Sourcing: Alles eine Frage der Technik (36); Pradka, Syndizi in Frührente (62). Das Juristische Büro (JurBüro) Nr. 3: Rehberg, Anwaltsgebühren nach § 8 I 2 RVG fällig auch ohne förmliche Ruhensanordnung? (118). KammerMitteilungen RAK Düsseldorf Nr. 1: Holling,Wie Rechtsanwälte ihre Haftung wirksam begrenzen könn(- t)en (8). Kanzleiführung professionell (KP) Nr. 4: Derlath, KISprachmodelle im Kanzleieinsatz? (65); Nr. 5: Radunski, Berufsrechtliche Voraussetzungen für die Auslagerung von Buchhaltungsdienstleistungen (90). Legal Tech (LTZ) Nr. 2: Remmertz, Legal Tech-Update im anwaltlichen Berufsrecht und im RDG (95); Hartl/Vogel, Data Act und Legal Tech (104); Wendt, Rechtsschutzversicherung und Legal Tech (AI Systems) (110); Quarch/Neumann, Überblickaufsatz Legal Tech-Markt 2024 (131); Keßler/Saive, Legal Product Owner (137); Calhan, Die Legal Front Door – mehr als nur ein Intranet (141); Mielke/Wolff, Maschinelle Lernverfahren als KI-Komponenten in Digitalisierungsprojekten der Justiz (144). AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 VII
Fachanwaltslehrgang g g Steuerrecht www.fachseminare-von-fuerstenberg.de/str Tim M. macht gerade seinen Fachanwalt. Dank unseres Blended Learning-Modells kann sich Tim M. die Lernzeiten flexibel einteilen. Und Sie können das auch! 50% Seminar Teilnahme wahlweise vor Ort, per Live-Stream oder einem Mix aus beidem – ein direkter Austausch ist immer gegeben 50% online-gestütztes Eigenstudium Lerneinheiten webbasiert durchführen, wenn es zeitlich am besten passt 12 statt 24 Tage Mehr Zeit für Familie und Kanzlei bei maximaler Flexibilität Seminar imLIVE-STREAM oderPRÄSENZUNTERRICHT NEU Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Nr. 12: Irmscher, Neues Lobbyregistergesetz – (Anwalts-)Verschwiegenheit ist keine Tugend (791); Nr. 13: Mielke, Die Chancen der Digitalisierung nutzen: LL.M. Legal Tech/Rechtsinformation (Beilage NJW-aktuell) (13); Nr. 14: Baudewin/Uyanik, Verfahrensbeschleunigung – Hinweise für Gerichte, Anwaltschaft und Gesetzgebung (924). NJW-Spezial Nr. 4: Dahns, Einfluss des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts auf § 50 BRAO (126); Nr. 6: Dahns, Pflicht zur Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung (190); Nr. 7: Schneider, Geplante Textform der anwaltlichen Vergütungsrechnung (219); Nr. 8: Dahns, Pflicht zur vertraulichen Beanstandung gegenüber anderen Anwälten (254); Dahns, Mehr Flexibilität bei der Benennung von anwaltlichen Partnerschaften (255); Nr. 9: Schneider, Die Zwei-Jahres-Frist des § 15 V 2 RVG (283). Neue Wirtschafts-Briefe (NWB) Nr. 17: Schneider, „Schwierige“ Mandanten als Herausforderung im Kanzleialltag (1149); Jähne/Günther, Die Entleihe sogenannter Projektjuristen aus berufsrechtlicher Sicht (1203). Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt) Nr. 5: Babucke/Kroner, Künstliche Intelligenz und Strafrecht – Ermittlungsrisiken aufgrund KI-Washings (174). Österreichisches Anwaltsblatt Nr. 4: Geuer, Sichere Kommunikation mit dem Mandanten (223); Nr. 5: Rotenberg, Big data, fewer rights – will AI change the rule of law forever? (281); Vilain, Digital Rights and Corporate Accountability: Lessons from Clearview AI and ChatGPT (284); Schupp, Use of AI in legal practice – view from the CCBE (285). Recht Digital (RDi) Nr. 4: Müller, Elektronischer Rechtsverkehr im Verwaltungsverfahren (162); Voß/Singer, Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit (173). Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) Nr. 6: Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2024) (283); Nr. 7: Becker, Anwaltliche Haftungsrisiken in der Unfallschadenregulierung (323); Caspers, Grundlegendes zur beruflichen Stellung des Rechtsanwalts, den ihn treffenden Berufspflichten und Rechtsfolgen bei diesbezüglichen Verstößen – Teil 1 (331); Nr. 9: Holling, Nachvertragliche Pflichten bei Beendigung des Mandates – welche Haftungsfallen drohen? (421); Nr. 10: Caspers, Grundlegendes zur beruflichen Stellung des Rechtsanwalts, den ihn treffenden Berufspflichten und Rechtsfolgen bei diesbezüglichen Verstößen – Teil 2 (473). Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) Nr. 2: Greger, Konfliktklärung mittels Legal Design (56). Zeitschrift für Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte (RENOpraxis) Nr. 3: Rademacher, Krisenvorsorge und -management in Anwaltskanzleien (56); Nr. 4: Hansens, Das Vergütungsfestsetzungsverfahren: Vorgehen gegen den eigenen Auftraggeber gem. § 11 RVG (83). BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AKTUELLE HINWEISE VIII
DAI – VERANSTALTUNGSKALENDER September – Oktober 2024 Alle aktuellen Termine finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de. Die Auswahl wird stetig erweitert und aktualisiert! Arbeitsrecht Online-Vortrag LIVE: Vergütung ohne Arbeit: Entgeltfortzahlung – Annahmeverzug – Urlaubsrecht 12.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Straftaten am Arbeitsplatz – Schnittstellen Arbeits- und Strafrecht 18.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Auswirkungen und Gestaltung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln in der arbeitsrechtlichen Praxis 23.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers 24.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitsrechtliche Besonderheiten des Home-Office und des mobilen Arbeitens 24.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das Update zur Legalisierung – zum Umgang mit Cannabis, Alkohol, E-Zigaretten und Tabak im Betrieb 25.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Fallstricke beim Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 II SGB IX 8.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Arbeitsrecht Aktuell Herbstedition 2024 10.10.2024, Hybrid: Bochum, DAI-FORUM Metropole Ruhr und Live-Übertragung im eLearning Center Die aktuellen Top 20 Entscheidungen im Arbeitsrecht 15.10.2024, Hybrid: Berlin, DAI-FORUM Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Der perfekte Aufhebungsvertrag 16.10.2024, Hybrid: Berlin, DAI-FORUM Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Bank- und Kapitalmarktrecht Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung zum Kreditgeschäft 18.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Zinsanpassungsklauseln 18.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Bankbetrug, Phishing, Angriffe beim Online-Banking 1.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Rechts- und Abgrenzungsfragen bei der Kreditvergabe an Verbraucher und Unternehmer in der Praxis 9.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Bau- und Architektenrecht Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ausgewählter Oberlandesgerichte in Bausachen 1.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center 19. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht 11.–12.10.2024, Hybrid: Maritim proArte Hotel Berlin und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Nachträge bei Architekten- und Ingenieurverträgen 23.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Schnittstellen öffentliches Baurecht und privates Baurecht – Praxisschwerpunkt Brandschutzrecht 25.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Erbrecht Online-Vortrag LIVE: Die Optimierung erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und das Potenzial mediativer Konfliktbearbeitung vor dem Erbfall 17.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Testamentsvollstreckung in der Praxis 23.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center 16. Jahresarbeitstagung Erbrecht 27.–28.9.2024, Hybrid: Berlin, DAI-FORUM Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die unliebsame letztwillige Verfügung und Wege, gegen diese vorzugehen 2.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz – Strategien für die anwaltliche Praxis 9.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Besonders schutzbedürftige Kinder und unliebsame Pflichtteilsberechtigte im Erbrecht 16.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Optimale Beratung von Erblassern 22.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Deutsch-türkische Erbfälle 25.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Familienrecht Online-Vortrag LIVE: Vertiefungs- und Qualifizierungskurs Verfahrensbeistand in Familiensachen 10.–11.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center DAI – VERANSTALTUNGSKALENDER AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 IX
Das FortbilDungszertiFikat Der brak · Fachkompetenz sichtbar gemacht · Orientierung für Mandanten und potenzielle Mandanten · Zur Werbung auf Briefkopf, Homepage, Visitenkarten oder in Anzeigen Weitere Informationen unter: www.brakfortbildungszertifikat.de Online-Vortrag LIVE: Unterhalts- und Zugewinnberechnungen mit Excel effektiv gestalten: Excelberechnungen anhand der neuesten BGH-Rechtsprechung 13.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sorge-, Umgangs- und Ehewohnungssachen: FamFG aus anwaltlicher Sicht – Elterliche Sorge, Umgang, Ehewohnung: Rechtsbehelfe, Rügen und Gesuche 16.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sorge-, Umgangs- und Ehewohnungssachen: FamFG aus anwaltlicher Sicht – Elterliche Sorge, Umgang, Ehewohnung: Einstweilige Anordnungen – Initiative und Abwehr 17.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Anspruchsberechtigung, Schwerpunkte des Unterhaltsrechts 19.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Das Kind in Trennung und Scheidung: Woran in der Beratung zu denken ist 20.9.2024, Hybrid: Bochum, DAI-FORUM Metropole Ruhr und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen 7.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Vermögen – Update mit Tipps und Tricks 8.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Vermögensrechtliche Auseinandersetzung kompakt – Teil I – Zugewinnausgleich 11.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Vermögensrechtliche Auseinandersetzung kompakt – Teil II – Nebengüterrecht 14.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sorge-, Umgangs- und Ehewohnungssachen: FamFG aus anwaltlicher Sicht – Elterliche Sorge, Umgang, Ehewohnung: Beweisverfahren und -führung 14.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Jugendamt und Familiengericht – Verantwortungsgemeinschaft vs. Konflikt der Professionen 17.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung des Unternehmers sowie Unternehmer-Vorsorgevollmachten 28.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Entwicklungen im europäischen Familienrecht 30.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Gewerblicher Rechtsschutz Online-Vortrag LIVE: Wie können wir KI schützen? Greift der Urheberrechts- oder Patentschutz? 11.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die Haftung für KI-Anwendungen im Kontext der Produkthaftung 11.9.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das Wettbewerbsrecht in der anwaltlichen Praxis von A-Z 1.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Aktuelle Entwicklungen im gewerblichen Rechtsschutz für die Digitalwirtschaft 16.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles Marken- und Designrecht – Amtsverfahren und Verletzungsfragen 30.10.2024, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AKTUELLE HINWEISE X (Fortsetzung S. XI)
BRAK MITTEILUNGEN JUNI 2024 · AUSGABE 3/2024 55. JAHRGANG AKZENTE MEHR VIDEO WAGEN! Dr. Ulrich Wessels Ein erster Schritt ist gemacht. Das Gesetz zur Förderung der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten schafft klarere Konturen für Videoverhandlungen an deutschen Gerichten. Ende Juli wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Vorausgegangen ist ein zähes Ringen zwischen Bund und Ländern. Die Vorteile von Videoverhandlungen waren unbestritten, doch über die genauen Modalitäten herrschte Dissens. Der Bundesrat hatte dafür plädiert, Videoverhandlungen in das Ermessen des Gerichts zu stellen – Hintergrund ist auch, dass die Gerichte vielfach noch nicht ausreichend technisch ausgestattet sind. Die Bundesregierung lehnte das ab; die BRAK hatte gefordert, die Parteien entscheiden zu lassen. Nach über einem halben Jahr Verhandlungen einigten sich Bund und Länder Mitte Juni im Vermittlungsausschuss. Der dort erarbeitete Kompromissvorschlag, der nun Gesetz geworden ist, sieht vor, dass Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Vorsitzenden Richterinnen bzw. Richter sollen die Videoverhandlung anordnen können; dagegen können die Parteien Einspruch erheben. Zudem können die Parteien selbst die Videoverhandlung beantragen. Der oder die Vorsitzende soll dem stattgeben, kann den Antrag allerdings auch mit einer kurzen Begründung – und ohne Anfechtungsmöglichkeit – zurückweisen. Die Änderungen hin zu mehr Dispositionsfreiheit der Parteien, die der Bundestag auf Vorschlag des Rechtsausschusses Mitte Dezember beschlossen hatte, wurden damit wieder zurückgedreht. Der Rechtsausschuss hatte das Antragsrecht der Parteien gestärkt und dem Gericht Begründungspflichten auferlegt. Nunmehr liegt die Entscheidung in den Händen des Gerichts, ebenso wie bei den Regelungen über die Beweisaufnahme und der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen. Auch hier kann das Gericht die Videovernehmung anordnen oder die Parteien sie beantragen. Ein Einspruchsrecht haben die Parteien nur bei Entscheidungen über Beweisaufnahmen; Entscheidungen über Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen sind dagegen unanfechtbar. Auch hier wurde die größere Dispositionsfreiheit der Parteien, die der Rechtsausschuss vorgesehen hatte, wieder teilweise zurückgedreht. Als in der Praxis höchste Hürde für Videoverhandlungen dürfte sich freilich erweisen, dass sie nur in geeigneten Fällen und bei hinreichenden (technischen) Kapazitäten möglich sind. Damit sollte den Bedenken der Länder Rechnung getragen werden. Wie oft künftig per Video verhandelt wird, hängt letztlich daran, wie großzügig oder eng die Gerichte die „Video-Eignung“ eines Falls auslegen – und am Willen der Länder, die technische Ausstattung der Gerichte auszubauen. Vollvirtuelle Verhandlungen, an denen alle an einem Verfahren beteiligten Personen remote teilnehmen, fanden aber zumindest über eine Experimentierklausel für die Länder Eingang ins Gesetz. Sie sollen danach nur möglich sein, wenn alle Mitglieder des Gerichts einverstanden, die Videoverhandlung angeordnet und von den Parteien kein Einspruch eingelegt wurde. Wie vollvirtuelle Verhandlungen mit Blick auf zentrale Verfahrensgrundsätze in Kollegialspruchkörpern praktisch umsetzbar sind, untersucht Denz in diesem Heft. Erweiterte Möglichkeiten für Videoverhandlungen sieht außerdem auch der aktuelle Entwurf eines Erprobungsgesetzes für Online-Verfahren vor. Ich setze auf die Länder, von diesen Erprobungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen und so die Digitalisierung im Zivilprozess voranzubringen. Genauer besehen waren Videoverhandlungen auch schon nach der bisherigen Regelung in § 128a ZPO möglich und hingen vom guten Willen der Gerichte ab. Mit dem neuen Gesetz dürfen Videoverhandlungen nun ein bisschen normaler werden und aus dem bisherigen Nischendasein heraustreten. Das können sie aber nur, wenn Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte auch tatsächlich von dieser nun neu konturierten Option Gebrauch machen. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 121
AUFSÄTZE MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSSTATISTIK ZUM 1.1.2024 RECHTSANWÄLTIN JENNIFER WITTE* * Die Autorin ist Referentin bei der BRAK in Berlin und u.a. für das anwaltliche Vergütungsrecht sowie den Bereich Statistiken zuständig. Seit 2008 veröffentlicht die BRAK jährlich Statistiken zur Anwaltschaft in Deutschland. Die zugrundeliegenden Zahlen erhebt sie bei den Rechtsanwaltskammern. Nachfolgend wird die Entwicklung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern sowie der Fachanwaltschaften zum 1.1.2024 im Überblick dargestellt. I. MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2024 insgesamt 172.514 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den zugelassenen Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten und der in Doppelzulassung zugelassenen Syndizi und Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte nach § 60 II Nr. 1 BRAO; dazu zählen auch die zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG und § 206 BRAO. Mitglieder sind außerdem die zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 2 BRAO sowie nach § 60 II Nr. 3 BRAO die nichtanwaltlichen Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Berufsausübungsgesellschaften. Schließlich zählen zu den Mitgliedern die verkammerten Rechtsbeistände nach § 209 BRAO. Im Vergleich zum Vorjahr (169.388) bedeutet dies einen Zuwachs um 3.126 Mitglieder (1,85 %). Die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer ist München (23.793),1 1 Die Angabe bezieht sich auf den Stichtag 1.1.2024; zum 30.4.2024 hat die RAK München die Marke von 24.000 Mitgliedern überschritten, vgl. Pressemitt. v. 30.4. 2024. gefolgt von Frankfurt (20.179), Berlin (15.287), Hamm (13.714) und Düsseldorf (13.436). Der Großteil der Rechtsanwaltskammern weist eine wachsende Gesamtmitgliederzahl auf; den prozentual größten Zuwachs hatte dabei die RAK Hamburg. Rückgänge mussten jedoch die Rechtsanwaltskammern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verzeichnen. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder basiert auf dem enormen Anstieg der Mitglieder nach § 60 II Nr. 3 BRAO, gefolgt von den Berufsausübungsgesellschaften. Aber auch mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten waren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern: Zum Stichtag waren 165.776 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte2 2 Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten verwendet. in allen Zulassungsarten zugelassen. Das entspricht 0,36 % mehr als im Vorjahr (165.186).3 3 Details unter I.1. Dieser Anstieg geht jedoch auf die gestiegenen Mitgliederzahlen in lediglich neun Rechtsanwaltskammern zurück; 18 Rechtsanwaltskammern verzeichneten Rückgänge; in einer Kammer blieb die Mitgliederzahl unverändert. Dennoch ist es erfreulich, dass sich der leichte (wohl pandemiebedingte) Rückgang in den Jahren 2021 (165.680; -0,13 %), 2022 (165.587; -0,06 %) und 2023 (165.186; -0,24 %) damit nicht fortsetzte. Die mitgliederstärksten Rechtsanwaltskammern verzeichneten auch die meisten zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihren Kammerbezirken (München: 22.470; Frankfurt: 19.673; Berlin: 14.809; Hamm: 13.117; Düsseldorf: 13.066). Enorme Zuwächse sind außerdem bei den zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften (BAG) als Mitglieder der Rechtsanwaltskammern nach § 60 II Nr. 2 BRAO ersichtlich und zwar um 47,63 % (1.1.2024: 4.727; Vorjahr: 3.202).4 4 Details unter I.2. Dabei waren die meisten Berufsausübungsgesellschaften in den Rechtsanwaltskammern München (760), Berlin (422) und Frankfurt (402) zugelassen. In 21 Kammerbezirken stieg die Anzahl der Mitglieder nach § 60 II Nr. 3 BRAO – der nichtanwaltlichen Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Berufsausübungsgesellschaften – teils stark an: Verzeichneten die Rechtsanwaltskammern im Vorjahr noch 866 solcher Mitglieder, waren es zum 1.1.2024 insgesamt 1.889. Die Zahl der nichtanwaltlichen Mitglieder hat sich damit bundesweit mehr als verdoppelt (+118,13 %). Den größten Zuwachs verzeichnete hierbei die Rechtsanwaltskammer Hamm, gefolgt von Hamburg, München, Frankfurt und Nürnberg. 1. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 1 BRAO (PERSONEN) IMDETAIL a) EINZEL- UND DOPPELZULASSUNGEN UND SYNDIZI Zum 1.1.2024 waren als Mitglieder der Rechtsanwaltskammern nach § 60 II Nr. 1 BRAO bundesweit 139.589 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung (Vorjahr: 140.713; -1.124; -0,80 %), 6.806 SyndiBRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AUFSÄTZE 122
kusrechtsanwältinnen und -anwälte (Vorjahr: 5.937; +869; +14,64 %) und 19.381 in Doppelzulassung (Vorjahr: 18.536; +845; +4,56 %) zugelassen. Damit sind die Zahlen der Einzelzulassungen erneut rückläufig. Der Trend geht weiterhin zur Zulassungsart Syndizi, die insbesondere bei Frauen sehr beliebt ist: Deren Anteil lag bei 59,39 %. Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 45,96 %, bei den einzeln Zugelassenen bei 34,77 %. Insgesamt lag der Frauenanteil unter den zum Stichtag bundesweit zur Rechtsanwaltschaft Zugelassenen (165.776) mit 61.491 Rechtsanwältinnen bei 37,09 %. Der weibliche Anteil ist in allen Zulassungsarten um 1,52 % gestiegen (Vorjahr: 36,67 %). Die Entwicklung hält damit an. b) GLEICHZEITIG IN EINEM ANDEREN BERUF TÄTIGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE Weiterhin rückläufig ist die Anzahl der Anwaltsnotarinnen und -notare: Mit 4.850 liegt sie um 2,12 % unter dem Vorjahr (4.955); der Frauenanteil stieg hingegen um 3,06 %. Auch die Anzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gleichzeitig als vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer tätig sind, ging erneut zurück (256; Vorjahr: 277).5 5 Angaben einer RAK nicht verfügbar. Hingegen setzt sich die steigende Tendenz des Vorjahrs, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch als Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer (759; Vorjahr: 564) sowie als Steuerberaterinnen und -berater (2.484; Vorjahr: 2.027) tätig waren, fort.6 6 Angaben einer RAK nicht verfügbar. c) AUSLÄNDISCHE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE Die Gesamtzahl niedergelassener ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stieg weiter an. Zum 1.1.2024 waren es insgesamt 1.288, dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs um 5,4 %. Damit setzt sich der kontinuierliche Anstieg der letzten zwanzig Jahre fort. Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, dürfen sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Berufsausübung niederlassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sind diese im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 BRAO. Konkret hat sich die Zahl der niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um 3,20 % erhöht (1.1.2024: 709; Vorjahr: 687), die der nach § 206 BRAO Zugelassenen sogar um 8,22 % (1.1. 2024: 579; Vorjahr: 535). 2. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 2 BRAO (BAG) IM DETAIL Zum Stichtag 1.1.2024 hatten die 28 Rechtsanwaltskammern bundesweit insgesamt 4.727 Berufsausübungsgesellschaften als Mitglieder nach § 60 II Nr. 2 BRAO. Denn seit der sog. großen BRAO-Reform,7 7 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, BGBl. 2021 I, 2362 v. 1.7.2021. die am 1.8.2022 in Kraft trat, sind alle Berufsausübungsgesellschaften nach § 59f I 1 BRAO – mit Ausnahme der in § 59f I 2 BRAO genannten Personengesellschaften – zulassungsbedürftig. Damit waren 1.525 (+47,63 %) mehr Berufsausübungsgesellschaften bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen als im Vorjahr (3.202). Den größten Anteil an den zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften haben die 3.177 PartGmbB, die gleichzeitig mit 72,38 % den höchsten Zuwachs verzeichnen (Vorjahr: 1.843). Ferner waren 1.404 GmbH (Vorjahr: 1.268), 33 AG (Vorjahr: 30), 25 UG (Vorjahr: 16), 22 GmbH & Co KG (Vorjahr: 4), 35 LL.P. (Vorjahr: 1) und zehn sonstige Gesellschaften (Vorjahr: 2) zugelassen. Außerdem waren 21 Personengesellschaften, die nach § 59f I 2 und 3 BRAO freiwillig ihre Zulassung beantragen können, zugelassen. Diesen unterfallen größtenteils die GbR, aber auch die PartG (ohne beschränkte Berufshaftung). 3. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 3 BRAO IM DETAIL Zum Stichtag gehörten 1.889 nichtanwaltliche Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 3 BRAO den Rechtsanwaltskammern an.8 8 S. bereits oben unter I. Nach der Erhebung von Löwe/Theus/Wallner,9 9 Löwe/Theus/Wallner, BRAK-Mitt. 2023, 356. die einen Zwischenstand zum 1.8.2023 (ein Jahr nach Inkrafttreten der großen BRAO-Reform) abbildet, sind die weitaus meisten dieser Mitglieder Steuerberaterinnen und -berater, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Patentanwältinnen und -anwälte; den im Rahmen der sog. großen BRAO-Reform10 10 S. Fn. 6. umstrittenen sonstigen Freien Berufen gehören nur einzelne Mitglieder an.11 11 Deren Gesamtzahl lag nach der Erhebung von Löwe/Theus/Wallner zum Stichtag 1.8.2023 im niedrigen zweistelligen Bereich. Der starke Zuwachs an Mitgliedern nach § 60 II Nr. 3 BRAO lässt sich daher eher darauf zurückführen, dass seit der Reform neben den Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane von Berufsausübungsgesellschaften auch noch die Mitglieder von deren Aufsichtsorganen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern werden;12 12 Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/27670, 200 (Nr. 24). die Erweiterung der sozietätsfähigen Berufe durch die Reform spielt hingegen für den Zuwachs der Mitgliederzahl nach § 60 II Nr. 3 BRAO nur eine völlig untergeordnete Rolle. Die Mitgliederzahl nach § 60 II Nr. 3 BRAO umfasst somit auch Personen, die bereits Mitglied einer anderen WITTE, MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSSTATISTIK ZUM 1.1.2024 AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 123
davon w gesamt davon w gesamt davon w gesamt davon w gesamt davon w BGH 37 6 0 0 0 0 37 6 0 0 0 0 37 Bamberg 2,554 866 194 88 82 51 2,278 727 82 66 3 0 2,705 Berlin 14,809 5,346 1,484 667 510 296 12,815 4,383 422 56 0 0 15,287 Brandenburg 2,091 814 109 55 38 25 1,944 734 37 11 0 0 2,139 Braunschweig 1,679 592 187 74 153 75 1,339 443 40 9 2 0 1,730 Bremen 1,734 594 116 50 45 24 1,573 520 56 52 2 0 1,844 Celle 5,680 2,051 573 243 215 132 4,892 1,676 155 57 3 0 5,895 Düsseldorf 13,066 4,863 1,859 847 667 411 10,540 3,605 342 17 11 0 13,436 Frankfurt 19,673 7,800 3,140 1,455 666 404 15,867 5,941 402 97 7 1 20,179 Freiburg 3,368 1,185 209 96 78 42 3,081 1,047 149 89 3 0 3,609 Hamburg 11,229 4,229 1,350 661 496 294 9,383 3,274 371 150 12 0 11,762 Hamm 13,117 4,534 1,326 584 610 362 11,181 3,588 335 257 5 2 13,714 Karlsruhe 4,535 1,658 504 237 211 123 3,820 1,298 169 56 3 0 4,763 Kassel 1,683 592 151 61 42 21 1,490 510 48 49 1 0 1,781 Koblenz 3,175 1,107 283 130 135 79 2,757 898 93 37 0 0 3,305 Köln 12,910 4,796 1,876 833 574 356 10,460 3,607 326 44 4 0 13,284 Mecklenburg-Vorpommern 1,280 397 43 23 23 11 1,214 363 30 0 0 0 1,310 München 22,470 9,109 3,123 1,524 989 609 18,358 6,976 760 515 48 7 23,793 Nürnberg 4,701 1,867 529 253 225 136 3,947 1,478 183 96 3 0 4,983 Oldenburg 2,559 836 164 62 83 45 2,312 729 95 100 4 0 2,758 Saarbrücken 1,357 495 82 38 44 23 1,231 434 52 12 0 0 1,421 Sachsen 4,293 1,535 240 103 74 42 3,979 1,390 93 10 0 0 4,396 Sachsen-Anhalt 1,431 489 39 13 15 9 1,377 467 22 3 0 0 1,456 Schleswig-Holstein 3,640 1,234 310 128 119 60 3,211 1,046 97 54 3 0 3,794 Stuttgart 7,779 2,817 1,174 558 574 331 6,031 1,928 220 5 4 0 8,008 Thüringen 1,662 565 74 35 15 9 1,573 521 39 10 0 0 1,711 Tübingen 1,943 662 147 54 73 45 1,723 563 71 28 2 0 2,044 Zweibrücken 1,321 452 95 35 50 27 1,176 390 38 9 2 0 1,370 Bundesgebiet 2024 165,776 61,491 19,381 8,907 6,806 4,042 139,589 48,542 4,727 1,889 122 10 172,514 Vorjahr 2023 165,186 60,572 18,536 8,427 5,937 3,452 140,713 48,693 3,202 866 134 18 169,388 Veränderung in % 0,36% 1,52% 4,56% 5,70% 14,64% 17,09% -0,80% -0,31% 47,63% 118,13% -8,96% -44,44% 1,85% Mitglieder nach § 60 II Nr. 3 BRAO Mitglieder RAKn 1.1.2024 gesamt RAK Mitglieder nach § 60 II Nr. 1 BRAO -zur Rechtsanwaltschaft zugelassen- Mitglieder nach § 60 II Nr. 2 BRAO -zugelassene BAG gesamtRechtsbeistand nach § 209 BRAO Gesamt darunter: Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt Syndikusrechtsanwalt Rechtsanwalt Kammer – insb. einer Steuerberaterkammer, der Wirtschaftsprüferkammer oder der Patentanwaltskammer – sind. Aktuell gibt es rechtspolitische Bestrebungen, derartige Doppelmitgliedschaften zu vermeiden und § 60 II Nr. 3 BRAO entsprechend abzuändern.13 13 S. dazu BRAK-Stn.-Nr. 24/2024 sowie Nachr. aus Berlin 8/2024 v. 18.4.2024. II. FACHANWALTSSTATISTIK Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist weiter gestiegen: Zum Stichtag gab es 46.035 Fachanwälte (Vorjahr: 45.968), davon 15.201 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.026). Damit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften erneut gestiegen und liegt bei 33,02 % (Vorjahr: 32,69 %). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 27,77 % auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,72 % auch Fachanwältinnen. Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.474 Titeln weiter zugenommen (Vorjahr: 58.339). Insofern erwarben 34.896 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (davon 12.292 weiblich) einen Fachanwaltstitel, 9.857 (davon 2.676 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.282 (davon 233 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel. Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte korrespondiert nicht mit den Rechtsanwaltskammern mit den meisten anwaltlichen Mitgliedern nach § 60 II Nr. 1 BRAO. Zwar kann die Rechtsanwaltskammer München mit den meisten zugelassenen Rechtsanwälten auch die meisten Fachanwältinnen und -anwälte (5.315) und Fachanwaltstitel (6.398) in ihrem Kammerbezirk verzeichnen. Hingegen kommt die Rechtsanwaltskammer Frankfurt als zweitgrößte Rechtsanwaltskammer sowohl bei den Fachanwältinnen und -anwälten (3.902) und den Fachanwaltstiteln (4.749) „nur“ auf Platz 3. Vielmehr belegt die mitgliedermäßig kleinere Rechtsanwaltskammer Hamm mit 4.658 Fachanwältinnen und -anwälten sowie 6.327 Fachanwaltstiteln in ihrem Kammerbezirk Platz 2. Mit 3.369 Fachanwältinnen und -anwälten sowie 3.958 Fachanwaltstiteln belegt die drittgrößte Rechtsanwaltskammer Berlin im Übrigen Platz 4 bzw. Platz 5. Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.163), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.759), für Steuerrecht (4.695), für Verkehrsrecht (4.400) und Strafrecht (3.994). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+10,54 %), für Sportrecht (20,0 %), für Informationstechnologierecht (5,53 %) und für Migrationsrecht (+5,46 %). Die Fachanwaltschaften für Sozialrecht (-2,69 %), für Familienrecht (-2,02 %) und für Transport- und Speditionsrecht (-1,73 %) hatten die höchsten Rückgänge. Zahlen zur Anwaltschaft Die Mitgliederstatistik, die Verteilung der Fachanwaltstitel und die – hier nicht abgedruckte – Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2024 sind abrufbar unter https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/. Die Statistiken der vergangenen Jahre finden Sie im Archiv unter https://www.brak.de/presse/zahlen-undstatistiken/statistiken/archiv-statistiken-der-brak/. Umfangreiche Zahlen zur beruflichen und wirtschaftlichen Lage in der deutschen Anwaltschaft fragt die BRAK regelmäßig im Rahmen des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte (STAR) ab. DieErgebnisse sind abrufbar unter https://www.brak.de/ presse/zahlen-und-statistiken/star/. Abb. 1: Mitgliederstatistik zum 1.1.2024 WITTE, MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSSTATISTIK ZUM 1.1.2024 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AUFSÄTZE 124
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