AUFSÄTZE MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSSTATISTIK ZUM 1.1.2024 RECHTSANWÄLTIN JENNIFER WITTE* * Die Autorin ist Referentin bei der BRAK in Berlin und u.a. für das anwaltliche Vergütungsrecht sowie den Bereich Statistiken zuständig. Seit 2008 veröffentlicht die BRAK jährlich Statistiken zur Anwaltschaft in Deutschland. Die zugrundeliegenden Zahlen erhebt sie bei den Rechtsanwaltskammern. Nachfolgend wird die Entwicklung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern sowie der Fachanwaltschaften zum 1.1.2024 im Überblick dargestellt. I. MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2024 insgesamt 172.514 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den zugelassenen Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten und der in Doppelzulassung zugelassenen Syndizi und Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte nach § 60 II Nr. 1 BRAO; dazu zählen auch die zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG und § 206 BRAO. Mitglieder sind außerdem die zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 2 BRAO sowie nach § 60 II Nr. 3 BRAO die nichtanwaltlichen Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Berufsausübungsgesellschaften. Schließlich zählen zu den Mitgliedern die verkammerten Rechtsbeistände nach § 209 BRAO. Im Vergleich zum Vorjahr (169.388) bedeutet dies einen Zuwachs um 3.126 Mitglieder (1,85 %). Die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer ist München (23.793),1 1 Die Angabe bezieht sich auf den Stichtag 1.1.2024; zum 30.4.2024 hat die RAK München die Marke von 24.000 Mitgliedern überschritten, vgl. Pressemitt. v. 30.4. 2024. gefolgt von Frankfurt (20.179), Berlin (15.287), Hamm (13.714) und Düsseldorf (13.436). Der Großteil der Rechtsanwaltskammern weist eine wachsende Gesamtmitgliederzahl auf; den prozentual größten Zuwachs hatte dabei die RAK Hamburg. Rückgänge mussten jedoch die Rechtsanwaltskammern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verzeichnen. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder basiert auf dem enormen Anstieg der Mitglieder nach § 60 II Nr. 3 BRAO, gefolgt von den Berufsausübungsgesellschaften. Aber auch mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten waren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern: Zum Stichtag waren 165.776 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte2 2 Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten verwendet. in allen Zulassungsarten zugelassen. Das entspricht 0,36 % mehr als im Vorjahr (165.186).3 3 Details unter I.1. Dieser Anstieg geht jedoch auf die gestiegenen Mitgliederzahlen in lediglich neun Rechtsanwaltskammern zurück; 18 Rechtsanwaltskammern verzeichneten Rückgänge; in einer Kammer blieb die Mitgliederzahl unverändert. Dennoch ist es erfreulich, dass sich der leichte (wohl pandemiebedingte) Rückgang in den Jahren 2021 (165.680; -0,13 %), 2022 (165.587; -0,06 %) und 2023 (165.186; -0,24 %) damit nicht fortsetzte. Die mitgliederstärksten Rechtsanwaltskammern verzeichneten auch die meisten zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihren Kammerbezirken (München: 22.470; Frankfurt: 19.673; Berlin: 14.809; Hamm: 13.117; Düsseldorf: 13.066). Enorme Zuwächse sind außerdem bei den zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften (BAG) als Mitglieder der Rechtsanwaltskammern nach § 60 II Nr. 2 BRAO ersichtlich und zwar um 47,63 % (1.1.2024: 4.727; Vorjahr: 3.202).4 4 Details unter I.2. Dabei waren die meisten Berufsausübungsgesellschaften in den Rechtsanwaltskammern München (760), Berlin (422) und Frankfurt (402) zugelassen. In 21 Kammerbezirken stieg die Anzahl der Mitglieder nach § 60 II Nr. 3 BRAO – der nichtanwaltlichen Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Berufsausübungsgesellschaften – teils stark an: Verzeichneten die Rechtsanwaltskammern im Vorjahr noch 866 solcher Mitglieder, waren es zum 1.1.2024 insgesamt 1.889. Die Zahl der nichtanwaltlichen Mitglieder hat sich damit bundesweit mehr als verdoppelt (+118,13 %). Den größten Zuwachs verzeichnete hierbei die Rechtsanwaltskammer Hamm, gefolgt von Hamburg, München, Frankfurt und Nürnberg. 1. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 1 BRAO (PERSONEN) IMDETAIL a) EINZEL- UND DOPPELZULASSUNGEN UND SYNDIZI Zum 1.1.2024 waren als Mitglieder der Rechtsanwaltskammern nach § 60 II Nr. 1 BRAO bundesweit 139.589 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung (Vorjahr: 140.713; -1.124; -0,80 %), 6.806 SyndiBRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AUFSÄTZE 122
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