BRAK-Mitteilungen 3/2024

einer möglichen Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu befassen und die Satzungskompetenz der Satzungsversammlung in § 59a II BRAO entsprechend zu erweitern. Als positiven Anreiz für die freiwillig unternommene Fortbildung hat die BRAK bereits im Jahr 2007 ein eigenes Fortbildungszertifikat1 1 https://www.brak.de/anwaltschaft/fortbildung/fortbildungszertifikat/ etabliert, welches im Rahmen der Qualitätssicherung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich im besonderen Maße fortbilden, auf Antrag verliehen wird. Die Möglichkeit, eine Kompetenz mittels des Zertifikats und der Wort-/Bildmarke nachzuweisen, wird insbesondere von kleineren Kanzleien sowie jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sehr positiv wahr- und aufgenommen. (DN) In der Rubrik „Stichwort Berufsrecht“ werden in jeder Ausgabe der BRAK-Mitteilungen Grundbegriffe des anwaltlichen Berufsrechts kurz erklärt. Die BRAK-Mitteilungen wollen so eine schnelle Information über wichtige Bereiche des Berufsrechts wie etwa die Selbstverwaltung oder die anwaltlichen Core Values ermöglichen. Die Stichworte verfassen abwechselnd u.a. Daniela Neumann (DN), Christian Dahns (Da), Dr. Tanja Nitschke (tn) und Prof. Dr. Christian Wolf (CW). AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im März und April 2024. Sowohl die BRAK-Hauptversammlung als auch die Satzungsversammlung tagten im Berichtszeitraum. Wichtige Themen waren dabei u.a. die geplanten Reformen im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit, das Straf- und Strafverfahrensrecht sowie der Fachkräftemangel und die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Der Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sowie die weitere Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowohl auf rechtlicher wie auf technischer Ebene bildeten auch im März und April einen der Arbeitsschwerpunkte der BRAK. beA-App Die Ende Februar 2024 veröffentlichte erste Ausbaustufe der beA-App für mobile Endgeräte1 1 Ausführl. zur App von Seltmann, BRAK-Magazin 1-2/2024, 14 f. sowie Lemke, BRAK-Magazin 1-2/2024, 3; zum Hintergrund s. auch Nitschke, BRAK-Mitt. 2024, 94. wurde in der Anwaltschaft überwiegend positiv aufgenommen; dabei wurde auch der Wunsch nach mehr Funktionalitäten deutlich. Derzeit bietet die App nur den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner des eigenenbeA. Die BRAK arbeitet aktuell daran, weitere Funktionalitäten der App bereitzustellen. Zuerst wurde der Zugriff auf Unterordner ermöglicht Diese Funktionalität ist für Kanzleisoftwareprodukte notwendig, die eingehende beA-Nachrichten automatisch in Unterordner verschieben. Zudem soll der Zugriff auf weitere Postfächer – etwa weitere Kanzleien oder Syndici mit Mehrfachzulassung – ermöglicht werden. Als weitere Ausbaustufe steht das Anbringen der qualifizierten elektronischen Signatur ohne die Verwendung einer beA-Karte ganz oben auf der ToDo-Liste. Die BRAK ist hierzu bereits im Austausch mit der Bundesnotarkammer (BNotK) sowie dem TÜV. Weitere Funktionalitäten sollen schließlich die Abgabe von elektronischen Empfangsbekenntnissen sowie das Senden von Nachrichten sein. Austausch der beA-Karten für Mitarbeitende Der Ende 2023 von der Zertifizierungsstelle der BNotK begonnene Austausch der beA-Karten für Mitarbeitende2 2 Dazu Nitschke, BRAK-Mitt. 2024, 41 f. ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die BRAK hat hierzu einen Hinweis der BNotK publiziert,3 3 https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/wichtiger-hinweis-zum-tausch-der-bea-karten-mitarbeiter; s. ferner https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-kartenmitarbeiter. dass die alten beA-Mitarbeiterkarten nur noch bis zum 30.6.2024 nutzbar sein werden. Betrieb und Weiterentwicklung des beA Im Berichtszeitraum wurden – wie regelmäßig zur Systempflege – verschiedene geplante Wartungsarbeiten am beA-System durchgeführt. Unter anderem erfolgte AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 152

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0