Anfang März eine Aktualisierung der zentralen beA-Anwendung im Rechenzentrum mit Fehlerbehebungen. Darüber hinaus arbeitete die BRAK gemeinsam mit ihrem Dienstleister Wesroc weiter daran, die beA-Weboberflächen nutzerfreundlicher zu gestalten. Unter anderem soll es ein übersichtlicheres Layout für elektronische Empfangsbekenntnisse geben. Zudem wurde eine vereinfachte Bestellung von Zertifikaten bei der Zertifizierungsstelle der BNotK vorbereitet, die über das beAPortal erfolgen kann. Diese Änderung wurde im Mai 2024 umgesetzt.4 4 Dazu beA-Sondernewsletter 4/2024 v. 23.5.2024. Rechtlicher und technischer Rahmen des ERV Die BRAK war auch im Berichtszeitraum weiterhin in Bezug auf die Weiterentwicklung des rechtlichen sowie technischen Rahmens des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) im Austausch mit Politik und Justiz auf Bundes- und Länderebene. Vorbereitet wurde insb. die Einbindung von „Mein Justizposfach“ (MJP) als weiteren Bausteins des ERV, über den Bürgerinnen und Bürger sicher mit Justiz, Behörden und auch mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und den Inhabern anderer besonderer elektronischer Postfächer kommunizieren können. Aus MJP können beA-Postfächer bereits seit Oktober 2023 adressiert werden. Der umgekehrte Weg musste noch umgesetzt werden. Die dafür erforderlichen Anpassungen am beA-System hat die BRAK im Berichtszeitraum vorbereitet; sie wurden Mitte Mai ausgerollt.5 5 S. beA-Sondernewsletter 3/2024 v. 15.5.2024. Über MJP ist somit nunmehr auch eine sichere und verschlüsselte Mandantenkommunikation per beA möglich. Ferner wirkt die BRAK weiterhin in verschiedenen Arbeitsgruppen der Justiz zur technischen Fortentwicklung des ERV mit. Unter anderem ist sie in Überlegungen zur Umsetzung des Onlineverfahrens eingebunden, bei denen das beA und MJP als Mittel zur Authentifizierung an der Plattform zur Klageeinreichung angedacht sind. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erarbeitet derzeit einen rechtlichen Rahmen für die Erprobung des Onlineverfahrens;6 6 Zum Hintergrund s. Nachr. aus Berlin 23/2023 v. 15.11.2023. Mitte Juni wurde hierzu der Referentenentwurf des BMJ veröffentlicht.7 7 S. BRAK-News v. 14.6.2024 sowie Nachr. aus Berlin 12/2024 v. 12.6.2024 und 15/2024 v. 24.7.2024. Ergänzend dazu bringt sich die BRAK, u.a. im Rahmen der AG IT-Standards der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, auch in die Weiterentwicklung der technischen Standards für den strukturierten Datenaustausch ein. Aktuell wird hier im Themenkreis „Digitale Klage“, dem die BRAK angehört, ein XJustiz-Fachdatensatz für digitale Klagen erarbeitet, der u.a. für die Onlineverfahren zum Einsatz kommen soll. SATZUNGSVERSAMMLUNG Die Satzungsversammlung hat den Gesetzgeber erneut aufgefordert, den Weg für eine konkretisierte und sanktionierte Fortbildungspflicht für Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte frei zu machen. § 43a VIII BRAO sieht lediglich eine allgemeine Grundpflicht zur Fortbildung vor.8 8 S. Stichwort Fortbildungspflicht, BRAK-Mitt. 2024, 151 (in diesem Heft) Anders als bei anderen freien Berufen wird diese aber weder näher ausgestaltet noch kontrolliert. In der 2. Sitzung seiner 8. Legislaturperiode, die am 22.4. 2024 in Berlin stattfand,9 9 S. den Bericht in Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024. verabschiedete das Anwaltsparlament eine Resolution, in der es die Schaffung einer entsprechenden Satzungskompetenz in § 59a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) fordert. Sie knüpfen an die Resolutionen aus der 6. und 7. Legislaturperiode an. Die Satzungsversammlung diskutierte außerdem über Reformpläne im Recht der Fachanwaltschaften sowie über Modernisierungsbedarf bei weiteren berufsrechtlichen Regelungen. BRAK-HAUPTVERSAMMLUNG Im Berichtszeitraum kamen die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern am 14.3. 2024 zu einer Präsidentenkonferenz in Berlin zusammen, an die sich der parlamentarische Abend der BRAK anschloss.10 10 Zum parlamentarischen Abend s. Nitschke, BRAK-Magazin 1-2/2024, 4 ff.. Themen waren hier u.a. die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung sowie bei der Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung. Am 26.4.2024 fand die 166. Hauptversammlung der BRAK in Warnemünde statt. Neben den turnusmäßig anstehenden Beratungen über Haushaltsfragen standen eine Reihe aktueller rechtspolitischer Themen auf der Tagesordnung. Dazu zählte u.a. der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen für die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe, mit dem eine anlasslose Überprüfung anwaltlicher Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern eingeführt werden soll. Die Kammern lehnen diesen Regelungsvorschlag einhellig und strikt ab.11 11 S. Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024; zur anlasslosen Überprüfung von Sammelanderkonten s. auch BRAK-Stn.-Nr. 24/2024; zur BRAK-Hauptversammlung ausf. Nitschke, BRAK-Magazin 3/2024, 4. Weitere Themen waren u.a. die geplante Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte sowie die Verbesserung der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten. SAMMELANDERKONTEN Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen will die Bundesregierung Kammerversammlungen für die rechts- und steuerberatenden Berufe auch virtuell ermöglichen. Das begrüßt die BRAK in ihrer Stellungnahme;12 12 BRAK-Stn.-Nr. 24/2024; zum Hintergrund s. Nachr. aus Berlin 8/2024 v. 18.4.2024. die weiteren in dem Entwurf enthaltenen Änderungen sieht sie jedoch kritisch. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 153
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0