BRAK-Mitteilungen 3/2024

Für praxisuntauglich hält sie einen im parlamentarischen Verfahren aufgenommenen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen: Um nichtanwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften eine mehrfache Kammermitgliedschaft zu ersparen, soll die Geschäftsführungsbefugnis im Gesellschaftsvertrag auf die Ausübung des eigenen freien Berufs festgeschrieben werden. Die geplante Einführung einer anlasslosen und risikobasierten Überprüfung anwaltlicher Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern in einem neuen § 73a BRAO lehnt die BRAK strikt ab. Damit würden den Kammern Aufgaben aus dem Bereich der Finanzkriminalitätsbekämpfung übertragen; anlasslose Prüfungen berufsrechtlicher Pflichten durch die Kammern sieht das Berufsrecht jedoch bislang nicht vor und sie widersprächen auch dem Prinzip der Selbstverwaltung. Auch die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten lehnten dies auf der Hauptversammlung am 26.4.2024 in Warnemünde entschieden ab.13 13 S. oben und ferner Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 24.4.2024 zum Gesetzentwurf erntete die geplante anlasslose Überprüfung anwaltlicher Sammelanderkonten durch die Kammern einhellige Kritik der angehörten Sachverständigen; zu ihnen zählte auch BRAK-Vizepräsident Andr´e Haug.14 14 Vgl. BRAK-News v. 25.4.2024 sowie Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024 und 14/2024 v. 10.7.2024. ANWALTSCHAFT Umfrage zu Aggression und Bedrohungen In Kooperation mit anderen europäischen Rechtsanwaltsorganisationen im Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) führte die BRAK eine Umfrage zu Bedrohung und Aggression gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch.15 15 Vgl. dazu Nitschke, BRAK-Mitt. 2024, 94; Nachr. aus Berlin 6/2024 v. 20.3.2024. Zur Teilnahme an der Umfrage der BRAK waren alle in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte eingeladen, die Befragung lief während des Monats März und ist inzwischen abgeschlossen. Die BRAK arbeitet nunmehr an der Auswertung der Ergebnisse. Diese sollen u.a. in einem Gesamtbericht des CCBE veröffentlicht werden. Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft Aus Anlass des Equal Pay Day am 6.3.2024 hat die BRAK darauf hingewiesen,16 16 Nachr. aus Berlin 6/2024 v. 20.3.2024. dass die geschlechtsbezogenen Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft nach wie vor deutlich größer sind als in der Gesamtbevölkerung. Bezogen auf angestellte Anwältinnen liege der Equal Pay Day rechnerisch erst am 25.3.2024. Der Gender Pay Gap liegt hier bei 23,3 %, während er in der Gesamtbevölkerung lediglich 18 % beträgt. Die Zahlen basieren auf der STAR-Untersuchung 2023.17 17 Ausf. zu STAR 2023Genitheim/Eggert, BRAK-Mitt. 2024, 69; s. auch Nitschke, BRAK-Magazin 3/2024, 17. Anwaltsgebühren Die Umsetzung der Transparenzanforderungen an anwaltliche Stundenhonorarvereinbarungen, die der EuGH in einer Entscheidung Anfang 2023 aufgestellt hat, bereiten in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Inzwischen gibt es erste instanzgerichtliche Rechtsprechung aus Deutschland dazu. Die BRAK hat Handlungshinweise der Gebührenreferentinnen und -referenten der Rechtsanwaltskammern veröffentlicht, wie Anwältinnen und Anwälte dem Transparenzgebot des EuGH genügen können.18 18 S. Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024. RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Ausbildungszahlen Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReFa bzw. ReNo) ist im Jahr 2023 erneut gesunken. Das zeigen von der BRAK veröffentlichte Statistiken.19 19 Übersicht zum Stichtag 30.9.2023; s. näher Nachr. aus Berlin 5/2024 v. 6.3.2024. Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zum Stichtag 30.9. Nach der aktuellen Statistik ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 2.994 im Vergleich zum Vorjahr (3.151) erneut gesunken (- 4,98 %), allerdings deutlich verhaltener als im Vorjahr (- 11,34 %). In zehn Kammerbezirken stieg die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Die übrigen Kammern verzeichneten z.T. deutliche Rückgänge, auch hier allerdings weniger stark als im Vorjahr. Dies könnte ein erster Effekt der von allen Rechtsanwaltskammern im vergangenen Jahr zum Teil deutlich angehobenen Vergütungsempfehlungen sein.20 20 Zur jüngsten Erhöhung s. Nachr. aus Berlin 2/2024 v. 24.1.2024. Qualität der Ausbildung Mit den aktuellen Problemen bei der ReFa-Ausbildung befasste sich die Hauptversammlung der BRAK am 26.4.2024 in Warnemünde.21 21 Vgl. Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024. Die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten identifizierten Bereiche, in denen Verbesserungen notwendig sind, insb. Fortbildungsmöglichkeiten und die Qualität der theoretischen Ausbildung an den Berufsschulen sowie der praktischen Ausbildung. Einigkeit bestand, dass sich die Kammern als für Ausbildung zuständige Stellen künftig enger vernetzen und austauschen wollen, um dem zunehmenden Fachkräftemangel gemeinsam entgegenzuwirken. Zudem wurde über verschiedene Wege der Gewinnung von Auszubildenden gesprochen, u.a. über die von der Rechtsanwaltskammer Koblenz entwickelten Kanzleisiegel „Azubi-geprüft“ und „ReFa-geprüft“,22 22 S. dazu Ausbildungsinitiative der RAK Koblenz unter https://www.rakko.de/fachangestellte-auszubildende/ausbildungsinitiative/; ferner BRAK-Podcast Folge v. 13.3. 2024: „Willste dafür auch noch ’nen Orden oder was?“. mit denen Kanzleien sich als gute Ausbilder und Arbeitgeber sichtbar machen können. BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 154

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