BRAK-Mitteilungen 3/2024

Quereinstieg in den ReFa-Beruf Die Bundesregierung will Quereinsteigern ermöglichen, ihre beruflichen Fähigkeiten validieren zu lassen. In ihrer Stellungnahme23 23 BRAK-Stn.-Nr. 18/2024; dazu Nachr. aus Berlin 7/2024 v. 3.4.2024; s. ferner Trierweiler/Vetter, BRAK-Magazin 1-2/2024, 21. zum Regierungsentwurf für ein Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz begrüßt die BRAK den Ansatz, die Arbeitsmarktchancen für langjährig Berufstätige ohne abgeschlossene Ausbildung zu verbessern. Sie befürchtet jedoch, dass dadurch die Ausbildung zur ReFa oder ReNo erheblich abgewertet wird und das Interesse an diesem Beruf noch weiter sinkt. Daher schlägt sie vor, dass die Validierung nur Personen offenstehen soll, die älter als 25 Jahre sind und die länger als nur die eineinhalbfache Dauer einer Berufsausbildung in dem Beruf gearbeitet haben. Zudem hält sie lediglich eine teilweise Validierung der beruflichen Handlungsfähigkeit von Quereinsteigern für sinnvoll. Die BRAK appelliert an den Gesetzgeber, den Rechtsanwaltskammern als für die Validierung zuständigen Stellen nach dem BBiG einen angemessenen Vorlauf zu lassen. Der Regierungsentwurf sieht einen Start zum 1.1. 2025 vor. Dieser sei unrealistisch, weil die Kammern erst noch Verfahrensregelungen für die Validierung erarbeiten und von den zuständigen Landesbehörden genehmigen lassen müssen. ZIVILPROZESS Neben den oben erwähnten Aktivitäten im Bereich des ERV und der Digitalisierung der Justiz hat sich die BRAK im Berichtszeitraum auch zu mehreren Gesetzesvorhaben im Bereich des Zivilprozesses geäußert. Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte Anknüpfend an eine Forderung der Justizministerkonferenz24 24 Beschluss der Frühjahrs-JuMiKo 2023 v. 25./26.5.2023 (TOP I.3). will das BMJ den Streitwert, bis zu dem Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro anheben. Ein im März vorgelegter Referentenentwurf des BMJ25 25 Dazu Nachr. aus Berlin 6/2024 v. 20.3.2024. sieht zudem vor, weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte zu schaffen. Bereits im Vorfeld des Entwurfs hatte die BRAK vor einer Umverteilung gerichtlicher Zuständigkeiten ohne genaue Evaluierung möglicher Konsequenzen gewarnt.26 26 Vgl. Schreiben von BRAK-Vizepräsident Then v. 27.7.2023 sowie BRAK-Stn.-Nr. 47/ 2022. So würde die richterliche Rechtsfortbildung durch die Oberlandesgerichte eingeschränkt und der Anwaltschaft brächen wegen des Postulationszwangs zahlreiche Verfahren weg; dies beeinträchtige den Schutz rechtsunkundiger Personen und die prozessuale Waffengleichheit. Die Stärkung von Amtsgerichten, insb. im ländlichen Raum, sowie die Schaffung von Spezialzuständigkeiten begrüßt die BRAK hingegen im Grundsatz. Diese Kritik erneuerte die BRAK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf.27 27 BRAK-Stn.-Nr. 26/2024; dazu Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024. Zudem kritisiert sie die darin gegebene Begründung aufs Schärfste, in welcher der Wegfall der anwaltlichen Kosten im Streitwertbereich bis 8.000 Euro für Rechtsuchende beworben wird. Anwaltliche Vertretung werde damit allein auf einen Kostenfaktor reduziert. Das werde der Rolle der Anwaltschaft und ihrer Rechtsschutzzugang gewährenden Funktion nicht gerecht. Die BRAK weist zudem darauf hin, dass das Argument des Inflationsausgleichs nicht nur für die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts gelte, sondern in gleicher Weise für die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Anfang Juni hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen.28 28 S. BRAK-News v. 11.6.2024 sowie Nachr. aus Berlin 12/2024 v. 12.6.2024. Die BRAK wird diesen eingehend prüfen und sich auch in das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch einbringen. Kapitalanleger-Musterverfahren Kapitalanleger-Musterverfahren sollen effektiver gestaltet werden. Doch ein erster Reformentwurf ließ u.a. das Verhältnis zur Abhilfeklage für Verbraucher im Unklaren. Die von der BRAK daran geäußerte Kritik29 29 S. BRAK-Stn.-Nr. 7/2024. hat die Bundesregierung nunmehr in ihrem Mitte März vorgelegten Regierungsentwurf aufgegriffen.30 30 Dazu im Einzelnen Nachr. aus Berlin 7/2024 v. 3.4.2024. Schiedsverfahren In Schiedsverfahren sollen künftig weniger Formalien zu erfüllen sein und Verhandlungen per Videokonferenz möglich werden. Für die Prüfung und Vollstreckbarerklärung durch staatliche Gerichte sollen Dokumente auf englisch eingereicht werden können. Das sieht der Mitte März vom BMJ vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vor. In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die geplante Optimierung des ohnehin guten Schiedsverfahrens und schlägt nur bei wenigen Regelungen Verbesserungen vor.31 31 BRAK-Stn.-Nr. 16/2024; dazu Nachr. aus Berlin 6/2024 v. 20.3.2024. STRAFPROZESS UND STRAFRECHT Angesichts zahlreicher Gesetzesvorhaben im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts lag dort ein Arbeitsschwerpunkt der BRAK im Berichtszeitraum. Digitalisierung Aus Anlass der zunächst auf den 20.3.2024 angesetzten Beratung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat über das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik und das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz hat die BRAK sich erneut dafür stark gemacht, sowohl Videoverhandlungen in Zivil- und Fachgerichten als auch die digitale Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen zeitnah einzuführen. Sie appellierte an die Länder, die Digitalisierung nicht zu blockieren.32 32 Presseerkl. Nr. 2/2024 v. 4.3.2024; zum Hintergrund s. Nachr. aus Berlin 5/2024 v. 6.3.2024. AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 155

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