In Bezug auf die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen konnte die BRAK gemeinsam mit Bundessteuerberaterkammer, Deutschem Steuerberaterverband und Wirtschaftsprüferkammer erreichen, dass die Frist für die Einreichung der Abrechnungen durch die sog. prüfenden Dritten letztmalig bis zum 30.9.2024 verlängert wird. Im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14.3.2024 wurde zudem vereinbart, den Prüfprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie Regelungen für das Verfahren festgelegt, die den prüfenden Dritten mehr Rechtssicherheit geben.48 48 Gemeinsame Presseerklärung von Bund, Ländern und prüfenden Dritten v. 14.3. 2024; dazu sowie zum Hintergrund s. Nachr. aus Berlin 6/2024 v. 20.3.2024. Für die BRAK nahm Schatzmeisterin Leonora Holling hieran teil. GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE Auf Anfrage des BVerfG hat die BRAK zu zwei dort anhängigen, sehr prominenten Verfahren Stellung genommen (vgl. § 177 II Nr. 5 BRAO). Die erste Stellungnahme betrifft die Verfassungsbeschwerde des FDP-Vorstands gegen die im Jahr 2019 beschlossene teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags.49 49 BRAK-Stn.-Nr. 13/2024; dazu Nachr. aus Berlin 5/2024 v. 6.3.2024. Dass dieser nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen erhoben wird, ist nach Ansicht der BRAK nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt und verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die zweite Stellungnahme betrifft eine Verfassungsbeschwerde in dem seit 20 Jahren dauernden urheberrechtlichen Streitkomplex um die Nutzung eines Samples aus dem Stück „Metall auf Metall“ der Gruppe Kraftwerk in einem Song der Sängerin Sabrina Setlur. Streitig ist dort u.a., ob die Nutzung im Wege des Sampling als sog. Pastiche nach § 51a S. 1 UrhG zulässig ist, der Art. 5 III lit. k der Richtlinie 2001/29/EG (InfoSoc-RL) in deutsches Recht umsetzt. Die BRAK beantwortete hierzu einen umfassenden Fragenkatalog des BVerfG,50 50 BRAK-Stn.-Nr. 28/2024; dazu Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024. der v.a. Abgrenzungsfragen zwischen den Grundrechten der GRCh und des GG sowie darauf bezogene Darlegungsanforderungen anspricht. Die BRAK nahm zudem Stellung zu mehreren Verfahren, die Regelungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) betreffen.51 51 BRAK-Stn.-Nr. 14/2024; dazu Nachr. aus Berlin 5/2024 v. 6.3.2024. Dabei konzentriert sie sich auf den jetzigen Art. 11a BayPAG (Art. 11 III BayPAG a.F.), der eine allgemeine Eingriffsbefugnis wegen einer „drohenden Gefahr“ schafft. Diese Vorschrift begegnet nach Ansicht der BRAK durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, u.a. weil sie nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen der Bestimmtheit von Normen genügt. Unter welchen Voraussetzungen ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen anfechten kann, war die Kernfrage eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens, zu dem die BRAK auf Anfrage des BVerfG Stellung genommen hatte. Das BVerfG hat in einem Anfang April verkündeten Urteil52 52 BVerfG, Urt. v. 9.4.2024 – 1 BvR 2017/21. die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung für mit dem Elterngrundrecht unvereinbar erklärt, weil sie die Beziehung des leiblichen Vaters zum Kind und seine Bemühungen um rechtliche Vaterschaft nicht berücksichtigen. Es folgte damit im Ergebnis der Stellungnahme der BRAK.53 53 S. Nachr. aus Berlin 8/2024 v. 18.4.2024 sowie BRAK-Stn.-Nr. 26/2023. PODCASTS UND VIDEOS Im Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.54 54 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XIV in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Themen waren u.a. die Kanzleisiegel „Azubi-geprüft“ und „ReFa-geprüft“ der Rechtsanwaltskammer Koblenz, anwaltliches Engagement für den Rechtsstaat, Karriere als Syndikusanwältin trotz oder mit Familie und in Teilzeit sowie die Spezialisierung auf Jagdrecht. Videokampagne #Aufstehen Anfang März startete außerdem die insgesamt 75 Folgen umfassende Videokampagne „#Aufstehen für den Rechtsstaat“.55 55 Youtube-Playlist der Videokampagne; zum Kampagnenabschluss s. Nachr. aus Berlin 10/2024 v. 15.5.2024. Bis Mitte Mai positionierten sich jeden Tag Persönlichkeiten aus Anwaltschaft, Richterschaft und Politik für Rechtsstaat und Demokratie und gegen Hass, Hetze und Rassismus, darunter Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, BGH-Präsidentin Bettina Limperg, die Präsidentin des OLG Celle Stefanie Otte, Mitglieder des BRAK-Präsidiums, Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern sowie engagierte Anwältinnen und Anwälte. Initiiert wurde die Kampagne von der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates der BRAK. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 157
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0