fessor für Internationales Strafrecht der Universität zu Köln, eingereicht, das nun als Kernstück der Petition dem TCC vorliegt. Das Gutachten stellt die Historie und rechtliche Begründung zur Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland dar und zeigt alternative Strafen auf. In Taiwan warten derzeit ca. 40 Straftäterinnen und Straftäter auf die Vollstreckung der Todesstrafe, die ausgesetzt ist, solange Rechtsmittel vor dem TCC gegen ein Urteil mit Todesstrafe anhängig sind. Dies ist derzeit noch der Fall. Die öffentliche Meinung in Taiwan ist hinsichtlich der Abschaffung der Todesstrafe gespalten. So hat man doch Angst, dass sich die Zahl der schweren Straftaten erhöhen würde, wenn es diese nicht mehr gibt. Allerdings sehen weite Teile der Bevölkerung auch die Notwendigkeit der Abschaffung und erkennen dies als einen wichtigen und notwendigen Schritt zur Weiterentwicklung des Rechtsstaates in Taiwan. Sie sehen Taiwan als fortschrittliche Jurisdiktion nach westlichem Vorbild – ohne Todesstrafe. Eine Entscheidung ist in der Sache in fünf bis sechs Monaten zu erwarten. VERANSTALTUNG ZUR AUSSERGERICHTLICHEN STREITBEILEGUNG IN S´ETIF Am 2.3.2024 fand in S´etif, Algerien, eine gemeinsame Veranstaltung der BRAK mit der Vereinigung algerischer Anwaltskammern (UNOA) und der Anwaltskammer von S´etif statt. An der Veranstaltung nahmen etwa 500 Anwältinnen und Anwälte aus Algerien teil. Aus Deutschland nahmen Ingrid Hönlinger, Mitglied des BRAK-Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung, Dr. Rüdiger Morbach (King & Spalding) und Riad Khalil Hassanain (BRAK) teil. Herr Dr. Morbach führte in die Schiedsgerichtsbarkeit ein, wohingegen Frau Hönlinger einen Einblick in die Mediation gab. Herr Khalil Hassanain hielt einen Vortrag über Streitbeilegungselemente im Gerichtsverfahren in Deutschland. Die Veranstaltung selbst wurde durch die algerischen Anwaltskammern finanziert. KONFERENZ DER EUROPEAN YOUNG BAR ASSOCIATION IN ISTANBUL Vom 7. bis 10.3.2024 fand eine Konferenz der European Young Bar Association (EYBA) in Istanbul statt. Die EYBA besteht seit 1993 und vereint die jungen Anwältinnen und Anwälte aus Europa, die sich drei Mal im Jahr zu Fachkonferenzen treffen. In den letzten Jahren sind viele osteuropäische Anwältinnen und Anwälte dem Verein beigetreten und haben sich dort stark engagiert. Das hat dazu geführt, dass der jetzige Präsident der EYBA, Sergey Barbashin, aus der Ukraine kommt und der Immediate Past President, Vladimir Palamarciuc, aus Moldau. Sergey Barbashin ist weiterhin der Präsident der NextGen der Ukrainischen Nationalen Anwaltsassoziation (UNBA), einer Organisation der UNBA für junge Kolleginnen und Kollegen. Die Konferenz, an der ca. 400 junge Anwältinnen und Anwälte teilgenommen haben, wurde in enger Kooperation mit der Istanbuler Rechtsanwaltskammer veranstaltet, so dass auch die Kontakte zur Kammer gepflegt werden konnten, insb. zu ihrer neuen Präsidentin – der ersten Frau an der Spitze der Rechtsanwaltskammer Istanbul – Filiz Sara¸c. Die Organisation der jungen Anwältinnen und Anwälte der Istanbuler Kammer, vertreten durch ihre Präsidentin Hazal Görmü¸s, hat die Konferenz mitgestaltet. Die Konferenz begann am 8.3.2024 mit einer Session, die dem Internationalen Frauentag gewidmet war und an der BRAK-Geschäftsführerin Dr. Veronika Denninger als Rednerin teilnahm. Bei der Session wurde die Situation von Frauen im Anwaltsberuf in der Türkei, in Deutschland und in Europa besprochen. Es wurden aktuelle Initiativen der Gesetzgeber angesprochen, um Frauen in der Berufswelt zu stärken. Der Vizepräsident der BRAK, Andr´e Haug, war online zugeschaltet und sprach bei der Konferenz über die aktuellen Herausforderungen für junge Kolleginnen und Kollegen und wie die Kammern Unterstützung leisten können. Es folgten Sessions zur KI in der Anwaltspraxis, zum Berufsbild eines Anwalts für Cybersecurity, zur Legal Tech, sowie eine Präsentation des Innovation Labs der Istanbuler Universität. Die Konferenz verlief in einer sehr entspannten, familiären Atmosphäre unter sehr reger Beteiligung der Teilnehmenden an den Diskussionen. ONLINE-TREFFEN MIT DER PALESTINIAN BAR ASSOCIATION Die Palestinian Bar Association (PBA) wurde 1973 in Ramallah gegründet und hat sowohl eine Repräsentanz im Westjordanland als auch im Gazastreifen. Sie vertritt insgesamt 12.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, von denen 4.000 im Gazastreifen zugelassen sind. Der Vorstand der Palestinian Bar Association besteht aus 15 Mitgliedern, von denen neun im Westjordanland und sechs im Gazastreifen ansässig sind. Am 18.3.2024 fand ein Gespräch mit dem neuen Kammerpräsidenten der Palestinian Bar Association, Fadi Abbas, im Onlineformat statt. Für die BRAK nahmen Vizepräsident Andr´e Haug sowie die Mitglieder der BRAKGeschäftsführung Riad Khalil Hassanain und Swetlana Schaworonkowa teil. Thema des Gesprächs war die Struktur der Kammer und vor allem auch die derzeitige Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte im Westjordanland und dem Gazastreifen vor dem Hintergrund des andauernden Krieges. Präsident Abbas berichtete von dem zerstörten Gebäude der Palestinian Bar Association im Gazastreifen sowie von 70 Todesopfern in der Anwaltschaft; die gesamte Infrastruktur und das Gerichtssystem in Gaza seien zusammengebrochen. Ferner berichtete der Präsident, dass sich die Gesetze und die Gerichtssysteme im Westjordanland und im Gazastreifen aufgrund der unterschiedlichen Natur der Besatzung grundsätzlich voneinander unterscheiden. Während im Westjordanland gerade auch im Strafrecht israelische Militärgesetze Anwendung finden, gelAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 160
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