BRAK-Mitteilungen 4/2024

Die BRAK-Mitteilungen wurden anlässlich der 27. Hauptversammlung am 22. und 23.5.1970 begründet, um der Bundesrechtsanwaltskammer ein eigenes Publikationsorgan für berufsrechtliche Öffentlichkeitsarbeit zu verschaffen. Damals noch probeweise für ein Jahr.1 1 Beschluss der BRAK-Hauptversammlung am 22.5.1970. Sie sollten „keine juristische Fachzeitschrift sein“, wie es in der Hauptversammlung und auch im Editorial des damaligen Präsidenten der BRAK, Karl Weber, in der Erstausgabe aus Oktober 1970 hieß. Die Mitteilungen sollten „die Kollegen über Tätigkeiten der Bundesrechtsanwaltskammer unterrichten“ und „ihre Stellungnahmen zu aktuellen Themen, insbesondere rechtspolitischen Fragen und den Berufsstand berührenden Problemen der Öffentlichkeit nahebringen.“2 2 BRAK-Mitt. Nr. 1 aus 10/1970, 1 (Geleitwort). Diese selbstverlegte Erstausgabe umfasste dabei geraEtablierung als Fachzeitschrift de einmal acht Seiten und der Umbruch wurde von der damaligen Geschäftsführung sogar noch selbst geklebt.3 3 Zusammenfassung „BRAK-Mitteilungen“, Autor unbekannt. Schon innerhalb der ersten fünf Jahre wuchs die Zeitschrift auf bis zu 135 Seiten an und überstieg damit langsam aber sicher die Kapazitäten des Selbstverlags. Auch um die Geschäftsführung von diesen verlegerischen Aufgaben zu entlasten, gewann man 1981 den Otto Schmidt Verlag, der die Zeitschrift auch heute noch verlegt. Innerhalb der nächsten zwanzig Jahre verdreifachte sich die Auflagenzahl nahezu – von 40.000 auf 112.000 Exemplare. Gleichzeitig hat sich die Zeitschrift auch inhaltlich erheblich weiterentwickelt. Die ersten Auflagen hatten entsprechend ihrer Konzeption noch überwiegend nachrichtlichen und berichtenden Charakter etwa über Gesetzesvorhaben, gerichtliche Entscheidungen oder statistische Erhebungen mit Bezug zur Justiz und Anwaltschaft. So berichtete Rechtsanwalt Raimar Hahndorf in einem Beitrag aus dem Jahr 1971 „Zur Freiburger Untersuchung über die Gründe der Prozessdauer“. Bereits damals war das Ergebnis, dass sich „die wesentlichen Gründe der Prozessverzögerung durch Ausschöpfung der Möglichkeiten des geltenden Prozessrechts beseitigen lassen, sofern nur adäquate personelle oder sachliche Ausstattung der Gerichte diese Ausschöpfung ermöglichen.“4 4 BRAK-Mitt. 1971, 11. Diese Aussage hat heute, über 50 Jahre später, noch dieselbe Aktualität. Demgegenüber passt ein Beitrag aus 1973 des damaligen Oberregierungsrats im Deutschen Bundestag Günter Lachmann, der empirische Erhebungen zur steigenden Anzahl von Rechtsanwälten auswertet, die einen „Anwaltsüberschuss“ prognostizieren, so gar nicht mehr in die heutigeZeit.5 5 BRAK-Mitt. 1973, 112 f. Von Anfang an Teil der BRAK-Mitteilungen war und ist eine Dokumentation und Kommentierung der aktuellen Entscheidungen zum Berufsrecht. In die BRAK-Mitteilungen wurden die bereits ab 1960 erschienenen sog. blauen Bände integriert, in denen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe der Länder der alten Bundesrepublik und nach dem Inkrafttreten der BRAO6 6 Am 1. Oktober 1959, BGBl. I S. 565. ab dem Jahr 1962 auch Entscheidungen des Anwaltssenats beim BGH und der nach neuem Recht gebildeten Ehrengerichtshöfe abgedruckt wurden. Die Rechtsprechungsrubrik ist seitdem fester und wichtiger Bestandteil der BRAK-Mitteilungen; heute mit Entscheidungen des Anwaltssenats des BGH, der Anwaltssenate der Anwaltsgerichtshöfe und der Anwaltsgerichte. Im Laufe der Zeit näherten sie sich – entgegen der ursprünglichen Konzeption – immer mehr einer Fachzeitschrift an und spätestens ab 1981 wurden auch Fachaufsätze in den BRAK-Mitteilungen abgedruckt. Die BRAK-Mitteilungen waren fortan wissenschaftliche Zeitschrift und nicht nur Kammerreport.7 7 Prox, FS Scharf, 2008, S. 17. Stets war man am Puls der Zeit, führte neue Rubriken, wie etwa „EuroJus“ und „Neue Medien“, ein. Im Zuge der Innovationen wurde auch das äußere Erscheinungsbild der Zeitschrift mehrfach erneuert; es enthält seit 1998 das Logo der BRAK.8 8 Prox, FS Scharf, 2008, S. 17. Kurz darauf, im Jahr 1999, wurde die Errichtung des Beirat und Redaktion Beirats der BRAK-Mitteilungen unter dem Vorsitz des geschätzten KollegenKirchberg, wirksam ab Heft 1/2000 beschlossen. Der damalige verantwortliche Geschäftsführer Göcken gabChristian Kirchbergbrieflich folgendes mit auf den Weg: „Die BRAK-Mitteilungen dürfen nicht wie trockene Brötchen schmecken. Sie müssen ständig weiterentwickelt werden. Ihre Akzeptanz und Fortbestand leben vom Ideenreichtum ihrer Gestalter, wozu ich auch den Beirat zähle.“9 9 Schreiben des damaligen Geschäftsführers der BRAK, Göcken, an den Vorsitzenden des Beirats der BRAK-Mitt., Kirchberg, v. 10.12.1999. Kirchberg stimmte zu, ergänzte aber: „Auf ein reines Mitgliederheftchen sollte man sich aber nicht beschränken.“10 10 Antwort des Vorsitzenden der BRAK-Mitteilungen, Kirchberg, an den damaligen Geschäftsführer der BRAK, Göcken, v. 14.12.1999. Anspruch war also stets, den wissenschaftlichen Gehalt hochzuhalten, berufspolitische Themen der Anwaltschaft und die anwaltsbezogene Rechtsprechung zu behandeln und sich dabei stetig fortzuentwickeln. Heute sind die BRAK-Mitteilungen die auflagenstärkste juristische Fachzeitschrift. In ihnen werden nicht nur Änderungen der Berufsordnung (BORA) und Fachanwaltsordnung (FAO) veröffentlicht, sie fördern auch den wissenschaftlichen und politischen Diskurs rund um Themen der Anwaltschaft. Hierbei ist es Redaktion und Beiratsmitgliedern gelungen, die Zeitschrift stetig an den Bedarf und aktuelle Entwicklungen anzupassen. Besonders zu verdanken ist dies natürlich dem Vorsitzenden des Beirats der BRAKAUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 4/2024 199

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