Mit einer solchen Bedrohung ist die Anwaltsgerichtsbarkeit nicht allein, wie sich prominent an der aktuellen Diskussion um die Absicherung der Richterbesetzung des Bundesverfassungsgerichts zeigt.17 17 Pressemitteilung 08/24 v. 29.2.2024 von DAV, djt, djb und DRB. Die Stellung der Anwaltsgerichtsbarkeit ist zwar nicht mit der des Bundesverfassungsgerichts zu vergleichen, es sollte aber auch auf der Ebene der unteren Gerichte Vorsorge getroffen werden. Man sollte daher die Stellung der Anwaltsgerichtsbarkeit stärken, indem man z.B. auch dort das Richterbesetzungsverfahren noch transparenter ausgestaltet, um Vorwürfen einer „Kungelei“ zwischen Kammern und Anwaltsgerichtsbarkeit den Boden zu entziehen.18 18 Vgl. Geiersberger, a.a.O., 417. Derzeit wird eine Auswahl von Anwaltsrichterinnen und -richtern für eine offene Stelle vom Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer der Justizverwaltung vorgeschlagen, die dann die konkrete Kandidatin oder den konkreten Kandidaten auswählt und ernennt. Die Rechtsanwaltskammern haben aber häufig Schwierigkeiten, überhaupt eine ausreichende Anzahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für die zu besetzenden Stellen zu finden. Vielen Anwältinnen und Anwälten ist offenbar nicht bewusst, dass sie sich um das Amt als Anwaltsrichterin oder -richter bewerben können, um auf die Liste der Kandidierenden zu gelangen, unter denen dann – nach Berücksichtigung von Berufserfahrung und Qualifikation – die Vorschläge ausgewählt werden, oder es fehlt an der Bereitschaft zur Übernahme eines Ehrenamts. Wie von Geiersberger19 19 Geiersberger, a.a.O., 417. seinerzeit schon angeregt, wäre ein Kriterienkatalog (z.B. Qualifikation, Berufserfahrung, insbesondere berufsrechtliche Erfahrung) und eine Einbeziehung der Kammermitglieder in die Vorschlagsprozedur hilfreich. VI. FAZIT Kommen wir zurück auf die Ausgangsfrage: Anwaltsgerichtsbarkeit als Garantin des Rechtsstaats oder doch Rechtsstaat als Garant der Anwaltsgerichtsbarkeit? Ich komme zu dem Ergebnis, dass sich beides bedingt. Ohne starke unabhängige Anwaltschaft – in berufsrechtlichen Fragen kontrolliert von einer unabhängigen Anwaltsgerichtsbarkeit – ist die Judikative und damit der Rechtsstaat gefährdet. Aber ohne die Garantien des Rechtsstaats kann auch keine unabhängige Anwaltschaft und keine unabhängige Anwaltsgerichtsbarkeit existieren. Wie schon der Bundespräsident in seiner Rede beim Festakt „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“ am 6.2.2019 in Weimar verweise ich daher auf ein Zitat des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio:20 20 Di Fabio, Die Weimarer Verfassung, Aufbruch und Scheitern, Eine verfassungshistorische Analyse, S. 247. „Keine noch so kluge Verfassung kann vor dem Versagen der Demokratie, vor ihrer Selbstzerstörung schützen!“ Wir sind auf Kollegen wir Prof. Dr. Kirchberg angewiesen, die Engagement zeigen und die Arbeit im Ehrenamt nicht scheuen, insbesondere im Hinblick auf die Anwaltsgerichtsbarkeit. Er hat sich als Mitglied, Vorsitzender und Präsident des Anwaltsgerichtshofs BadenWürttemberg über lange Jahre und Jahrzehnte hinweg in hervorragender Weise eingesetzt, wofür ihm daher nochmals unser besonderer Dank gebührt. DANKSAGUNG PROF. DR. CHRISTIAN KIRCHBERG* * Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Der Beitrag beruht auf seinem Vortrag bei dem Symposium zu seinen Ehren am 11.4.2024. Der nächste und letzte Tagesordnungspunkt des heutigen Festakts ist die mir obliegende „Danksagung“. Der unmittelbarste und naheliegende Dank gilt Ihnen allen, die Sie sich der Mühe unterzogen haben, heute an dieser für mich so ehrenvollen Veranstaltung teilzunehmen. Das Bundesministerium der Justiz, vertreten im RahDas Symposium men des Grußworts durch Frau Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck, hat die Wertschätzung meiner langjährigen Tätigkeit für die Bundesrechtsanwaltskammer durch ihr Grußwort und insbesondere auch durch die Zurverfügungstellung des besonderen Rahmens dieser Veranstaltung, nämlich des Gustav-Heinemann-Saals, zum Ausdruck gebracht. Ich bin und war hierfür nicht nur sehr dankbar, sondern angesichts einer solchen Ehrung fast ein wenig verwirrt. Ausgerichtet worden ist das so bezeichnete Symposion vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer, heute hier vertreten durch Herrn Vizepräsidenten Dr. Thomas Remmers, der mit seinen so freundlichen einleitenden Worten dieser Veranstaltung den Takt vorgegeben hat. En D´etail haben sich, wenn ich richtig informiert bin, vor allem die Geschäftsführerinnen Kristina Trierweiler undDr. Tanja Nitschkeum die so sorgfältige, ja geradezu liebevolle Vorbereitung dieser AbschiedsveranstalKIRCHBERG, DANKSAGUNG DANKSAGUNG BRAK-MITTEILUNGEN 4/2024 205
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